Janiak Claude · Ständerat · 2009-06-10
Janiak Claude · Ständerat · Basel-Landschaft · Sozialdemokratische Fraktion · 2009-06-10
Wortprotokoll
Diese Anzeige ist eingegangen als Folge des Beschlusses des Bundesrates vom 14. November 2007, sämtliche Dokumente zu vernichten, die im Zuge des Ermittlungsverfahrens gegen Urs, Marco und Friedrich Tinner beschlagnahmt worden waren. Ich möchte Ihnen jetzt an diesem Fall erklären, wie das Verfahren läuft, weil das nicht ganz klar war. Das war es, was ich beim vorhergehenden Geschäft sagen wollte.
Diese Anzeige ging bei der Bundesanwaltschaft ein. Diese sah sich nicht in der Lage, die Untersuchung selbst zu führen, und überwies deshalb die Anzeige Ende Juli 2008 an die Bundesversammlung. Die Ratspräsidien und der Generalsekretär der Bundesversammlung standen daraufhin im Schriftverkehr mit dem Bundesstrafgericht, der Bundesanwaltschaft sowie dem Bundesamt für Justiz, um die Frage der Zuständigkeit des Parlamentes zu klären. Zudem ersuchten sie einen externen Experten um ein Rechtsgutachten. Auf der Grundlage der Ergebnisse dieser Abklärungen und nach der Veröffentlichung des Berichtes der Geschäftsprüfungsdelegation im Januar 2009 haben die Ratspräsidien am 13. Februar 2009 Folgendes entschieden: [PAGE 640]
1. Die Bundesversammlung ist zuständig für die Behandlung dieser Strafanzeige. Das gilt auch für die Anzeige im vorhergehenden Fall.
2. Im Bericht der Geschäftsprüfungsdelegation ist der Sachverhalt ausführlich aufgearbeitet.
3. Die Strafanzeige und die Akten in dieser Angelegenheit werden an die zuständigen Kommissionen für Rechtsfragen überwiesen, zur Prüfung der Frage, ob die Immunität der amtierenden und ehemaligen Mitglieder des Bundesrates aufgehoben werden soll.
4. Die Präsidentin bzw. der Präsident der Kommissionen für Rechtsfragen entscheiden, welcher Rat Erstrat sein soll. Frau Huber und ich haben zusammen entschieden, dass das der Ständerat sein soll.
Auch in diesem Fall haben wir die betroffenen Personen eingeladen, sich vor der Kommission zu äussern. Die beiden ehemaligen Bundesräte Schmid und Blocher haben darauf verzichtet bzw. haben ausgeführt, dass Frau Bundesrätin Eveline Widmer-Schlumpf den Standpunkt des Bundesrates darlegen wird. Wir haben dann Frau Bundesrätin Widmer-Schlumpf angehört.
Die Kommission stellt fest, dass sich die Vorwürfe gegen die betroffenen Bundesratsmitglieder eindeutig auf deren amtliche Tätigkeit oder Stellung beziehen. Die Kommission ist aber ebenso einhellig der Meinung, dass es keinen Grund zur Annahme gibt, dass die amtierenden und ehemaligen Mitglieder des Bundesrates irgendeinen Straftatbestand erfüllt hätten. Deshalb ist die Kommission der Meinung, dass ihre Immunität nicht aufzuheben ist.