Inderkum Hansheiri · Ständerat · 2008-06-02
Inderkum Hansheiri · Ständerat · Uri · Fraktion CVP/EVP/glp · 2008-06-02
Wortprotokoll
Ich kann mich kurz fassen und belasse es bei folgenden Bemerkungen:
Diese Initiative wurde noch nach altem Verfahren abgewickelt, das heisst, zunächst wurde sie in der Kommission des Ständerates beraten, dann im Plenum des Ständerates, und dann erst ging sie an den Nationalrat. Zum Zeitpunkt, als unser Rat beschloss, dieser Standesinitiative Folge zu geben - es war dies am 13. Dezember 2004 -, war das Umfeld noch ein ganz anderes. Etwa ein halbes Jahr zuvor hatte das Bundesgericht seine mittlerweile berühmt gewordenen Entscheide in Sachen Stadt Zürich und Emmen gefällt. Unser ehemaliger Kollege Thomas Pfisterer hatte seine parlamentarische Initiative eingereicht, und gestützt darauf hatte sich die SPK-SR an die Arbeit gemacht, die schliesslich in den sogenannten indirekten Gegenvorschlag ausmündete. Zum Zeitpunkt, als der Nationalrat über diese Standesinitiative entschied - das war in der Frühjahrssession 2008, am 20. März -, war die Situation so, dass beide Räte den indirekten Gegenvorschlag verabschiedet hatten und dass mittlerweile auch beide Räte zur Volksinitiative der SVP betreffend Einbürgerung Stellung genommen hatten. Gestern hat das Volk gesprochen.
Wenn Sie die Anliegen der Standesinitiative Schwyz betrachten, sehen Sie, dass es um drei Punkte geht:
1. Die Einbürgerung von Ausländerinnen und Ausländern soll "ein politischer Akt bleiben und nicht gerichtlich erzwungen werden können". Dass kein Anspruch auf Einbürgerung besteht, wurde im Rahmen der Beratung des indirekten Gegenvorschlages immer wieder betont. Der Konzeption des indirekten Gegenvorschlages liegt zugrunde, dass die Einbürgerung zwar auch ein politischer Akt sei, aber eben nicht nur dies, sondern auch ein Rechtsanwendungsakt.
2. "Das Verfahren soll fair sein und die Würde und Persönlichkeitsrechte der einbürgerungswilligen Personen gewährleisten." Ich glaube, diese Elemente haben wir beim indirekten Gegenvorschlag eingebaut.
3. "Die kantonale Verfahrenshoheit ist zu gewährleisten." Wenn ich mir diese Bemerkung erlauben darf: Diese kantonale Verfahrenshoheit wurde eben just mit der Volksinitiative, geschätzte Kollegen Frick und Kuprecht, nicht gewährleistet.
Aber wir können doch feststellen, dass eigentlich diese Anliegen der Standesinitiative Schwyz grösstenteils erfüllt sind. Deshalb beantragen wir Ihnen, in Übereinstimmung mit der Beschlussfassung des Nationalrates, der Initiative keine Folge zu geben.