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Sommaruga Simonetta · Ständerat · 2008-06-02

Sommaruga Simonetta · Ständerat · Bern · Sozialdemokratische Fraktion · 2008-06-02

Wortprotokoll

Eigentlich bin ich davon ausgegangen, dass alle Argumente auf dem Tisch sind, und wollte deshalb nichts mehr sagen. Aber es wurden jetzt zwei Dinge in den Raum gestellt, die aus meiner Sicht einfach noch kurzer Anmerkungen bedürfen.

1. Zur Verfassungsmässigkeit des letzten Entscheides, den wir getroffen haben: Herr Kollege Germann, Sie kennen das Gutachten des Bundesamtes für Justiz ebenfalls, das klar besagt, dass beide Vorgehensweisen möglich und dass beide auch mit der Bundesverfassung zu vereinbaren sind. Einfach damit man es weiss: Das wurde abgeklärt, es liegt ein Gutachten vor.

2. Zur Bemerkung, dass die Bevölkerung, wenn wir ihr eine Vorlage unterbreiten, bei einer nächsten Erweiterung gar nicht mehr entscheiden könne: Dem muss ich schon etwas entgegenhalten. Das Gegenteil ist der Fall. Wir haben bei unserer letzten Aussprache vielleicht zu wenig darauf hingewiesen, dass das Personenfreizügigkeitsabkommen ja ein gemischtes Abkommen ist, das zwischen drei Vertragspartnern ausgehandelt wurde. Das sind erstens die EG mit einer eigenen Rechtspersönlichkeit, zweitens die EU-Mitgliedstaaten und drittens die Schweiz. Diese drei Vertragspartner schlossen das Personenfreizügigkeitsabkommen ab, und das führt dazu, dass wir mit dem Vertragspartner EG kein Abkommen abschliessen können, wenn wir gleichzeitig zwei Mitglieder der EG nicht dabeihaben. Das geht gar nicht zusammen, das ist wahrscheinlich auch juristisch gar nicht möglich, das würde dann allenfalls ein spezielles Entgegenkommen der EU erfordern, aber juristisch ist das eigentlich nicht möglich. Deshalb ist es so, dass wir nach der Erweiterung der EU jetzt eben auch über die Weiterführung der Personenfreizügigkeit abstimmen. Bei jeder zusätzlichen Erweiterung wird sich genau diese Frage wieder stellen: Wollen wir die Personenfreizügigkeit weiterführen - mit der erweiterten EG, wie sie dann eben besteht -, oder wollen wir sie nicht weiterführen? Das ist die Frage, die sich uns stellen wird. Wir werden also bei jeder neuen Erweiterung der EU genau diese Frage beantworten, wie wir sie auch nächstes Jahr beantworten werden.

Deshalb bitte ich Sie, bei unserem Entscheid zu bleiben und der Bevölkerung diese Frage eben so zu stellen, wie sie sich auch in Zukunft bei jeder Erweiterung stellen wird: Wollen wir die Personenfreizügigkeit mit der EU weiterführen, oder wollen wir das nicht?