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Inderkum Hansheiri · Ständerat · 2008-06-02

Inderkum Hansheiri · Ständerat · Uri · Fraktion CVP/EVP/glp · 2008-06-02

Wortprotokoll

Absatz 1bis von Artikel 5 steht, wie ich bereits erwähnt habe, im Zusammenhang mit Artikel 2 Absatz 2ter. Nachdem die Kommission beschlossen hat, bei Artikel 2 Absatz 2ter die Ergänzung des Nationalrates zu streichen, und Sie jetzt das Gleiche getan haben, ist es die logische Konsequenz, dass bei Artikel 5 Absatz 1bis diese Bestimmung gemäss Beschluss des Nationalrates ebenfalls gestrichen wird. Demzufolge erübrigt es sich auch, die im Übrigen materiell völlig unbestrittene Bestimmung, wonach unmündige und entmündigte Personen die schriftliche Einwilligung ihrer gesetzlichen Vertretung benötigen, in einem separaten Absatz aufzunehmen, wie dies der Nationalrat mit Absatz 1ter so beschlossen hat. Vielmehr kann diese Bestimmung gemäss dem Entwurf des Bundesrates und dem Beschluss unseres Rates vom Dezember 2007 bei Absatz 1 belassen werden.