Widmer-Schlumpf Eveline · Bundesrat · 2008-06-02
Widmer-Schlumpf Eveline · Bundesrat · Graubünden · 2008-06-02
Wortprotokoll
Der Nationalrat hat wie erwähnt den Vorstoss "Massnahmen gegen Zwangsheiraten und arrangierte Heiraten" in modifizierter Form angenommen. Der Motionstext des Nationalrates verzichtet auf die explizite Erwähnung der arrangierten Heiraten. Ich bitte Sie, dieser modifizierten Fassung zuzustimmen.
Nach Ansicht des Bundesrates besteht Handlungsbedarf einzig in Bezug auf Zwangsheiraten, weil sie das Selbstbestimmungsrecht der Betroffenen verletzen. Demgegenüber kann eine arrangierte Heirat, wenn sie nicht mit Zwang verbunden ist, zu einer selbstbestimmten Ehe führen. Der freie Wille der Betroffenen ist in einem solchen Fall unberührt. Die Annahme der modifizierten Motion ebnet den Weg für eine zügige Umsetzung der notwendigen gesetzgeberischen Massnahmen zur Bekämpfung von Zwangsheiraten.
Der bundesrätliche Bericht "Strafbarkeit von Zwangsheiraten und arrangierten Heiraten" - in Erfüllung des Postulates 05.3477 der SPK-NR vom 9. September 2005 - stellt die entsprechenden Regelungsmöglichkeiten zur Diskussion. Dabei geht es um allfällige Anpassungen auf dem Gebiet des Privatrechtes, des Internationalen Privatrechtes, des Strafrechtes und auch des Ausländerrechtes. Anpassungen von Artikel 65 der Zivilstandsverordnung sind bereits im Gang; sie werden auf den 1. Januar 2009 in Kraft gesetzt. Wir sind an Vorbereitungsarbeiten zur Ergänzung der Artikel 99 und 105 ZGB; wir sind auch an einer Revision von Artikel 44 Absatz 2 und der Artikel 45 und 45a des Bundesgesetzes über das Internationale Privatrecht. Andere Änderungen sind in Prüfung; aber es sind ja nicht diese speziellen Massnahmen, die heute zu erörtern sind. Entscheidend ist, dass der Bundesrat ohne Verzug beauftragt wird, die erforderlichen Änderungen in der Gesetzgebung zu unterbreiten. [PAGE 356]
Ich stimme Frau Egerszegi und Frau Forster in allen Teilen zu: Handlungsbedarf ist gegeben, und wir werden eine entsprechende Vorlage ausarbeiten.