Forster-Vannini Erika · Ständerat · 2008-06-02
Forster-Vannini Erika · Ständerat · St. Gallen · Freisinnig-demokratische Fraktion · 2008-06-02
Wortprotokoll
Vorerst möchte ich einmal der Kommission danken, und vor allem danke ich der Berichterstatterin für ihr Votum. Gestatten Sie aber trotzdem, dass ich mich noch zum Problem Zwangsheiraten und arrangierte Heiraten äussere.
Sie mögen sich vielleicht erinnern: Bereits im Jahre 2005 habe ich bei der Beratung des Ausländergesetzes zu diesem Thema einen Antrag auf speziellen Straftatbestand eingebracht, der vom Ständerat angenommen worden ist. Der Nationalrat hingegen fand die Problematik zu komplex und nahm deshalb ein Postulat an (05.3477). In der nationalrätlichen Debatte erklärte damals der Departementsvorsteher, dass es der Bundesrat als richtig erachte, einen Spezialstraftatbestand für Zwangsheiraten ins Strafgesetz aufzunehmen; dabei müssten aber die strafrechtliche Umschreibung und das Strafmass besser gefasst werden. Darauf wurde dann der Beschluss des Ständerates verworfen und das Postulat angenommen.
Lange Zeit warteten wir vergeblich auf eine Behandlung des Postulates - mit ein Grund für die Motion Heberlein, die wir heute erneut beraten und die ich voll und ganz unterstütze. Der Bundesrat hat in seiner Stellungnahme dazu auf das noch nicht bearbeitete Postulat hingewiesen, konnte aber den Ständerat nicht überzeugen - zu Recht, denn leider müssen wir feststellen, dass der kürzlich veröffentlichte Bericht des Bundesrates über Zwangsehen und arrangierte Ehen in der Schweiz höchst unbefriedigend ausfällt. Es ist für mich nicht nachvollziehbar, dass der Tatbestand lediglich bekämpft werden soll, gesetzgeberischer Handlungsbedarf indessen offenbar nicht gegeben sei. Wer angesichts von 17 000 Zwangsehen pro Jahr - auch das lese ich im Bericht des Bundesrates - keinen gesetzgeberischen Handlungsbedarf ortet, bleibt auf halbem Weg stehen. Diese Ehen werden oft nicht nur aus Tradition geschlossen, sondern aus handfesten wirtschaftlichen Gründen, inklusive der Erlangung des Aufenthaltsrechtes in unserem Land, wenn die künftige Ehepartnerin die Niederlassungsbewilligung C hat. Das darf es in unserem Land nach meiner Meinung nicht geben. Es ist auch ungenügend, wenn die Verantwortung für die Nichtanerkennung von Zwangsehen Zivilstandsbeamten zugeschrieben wird. Wie sollen sie das tun? Glaubt man im Ernst daran, dass einem die Brautleute aus freien Stücken sagen, sie seien zum Eheschluss gezwungen worden?
Nun hat der Nationalrat beschlossen, die Motion Heberlein lediglich in modifizierter Form anzunehmen. Es soll nicht mehr von "Zwangsheiraten und arrangierten Heiraten" die Rede sein, sondern nur von "Zwangsheiraten". Die Sprecherin der Kommission hat Ihnen die Unterschiede sehr treffend dargelegt. Ich muss eigentlich da nichts mehr beifügen. Aber trotzdem: Artikel 16 Absatz 2 der Allgemeinen Erklärung der Menschenrechte von 1948 lautet unmissverständlich: "Eine Ehe darf nur im freien und vollen Einverständnis der künftigen Ehegatten geschlossen werden." Die Grundrechte müssen in unserem Land für alle gelten, die sich hier aufhalten. Niemand soll gezwungen werden können, gegen seinen Willen vermählt zu werden.
Wenn der Bundesrat - auch wiederum im Bericht - auf den Tatbestand der Nötigung verweist, so wird cleveren Anwälten Tür und Tor geöffnet. Nicht zuletzt gestützt auf die strenge Praxis des Bundesgerichtes wird darauf gepocht werden, dass es gar nicht zu Gewaltanwendung kam, sondern dass die junge Frau gemäss familiärer Tradition verheiratet wurde und dass damit das üblicherweise geduldete Mass an Beeinflussung keineswegs überschritten wurde. Die Beweismittel dafür, dass das Gegenteil der Fall ist, sind so gut wie unmöglich zu erbringen. Ich denke, die Argumentation darf nicht so sein.
Einer jungen Frau aus den entsprechenden Ländern - auch das hat die Kommissionssprecherin bereits gesagt - droht der Ausschluss aus der Familie. Das weiss jede junge Frau. Das ist oft Zwang genug, um einer nur arrangierten Ehe eben trotzdem zuzustimmen respektive um sich dem Willen des Vaters zu unterziehen. Ein brutaleres, weil kaum beweisbares Druckmittel kann es für jemanden aus einer vollkommen patriarchalischen Familien- und Clankultur kaum geben. Vergessen wir nicht, dass zu dieser Kultur auch die Blutrache gehört, wenn die Tochter durch anzügliche Blicke "entehrt" wurde.
Auch dies gehört meines Erachtens zur Integrationspolitik: Wer hier leben will, muss klar wissen, dass ihm Sanktionen drohen, wenn Traditionen gelebt werden, welche in einem Herkunftsland üblich sind, aber unseren Grundrechten und unserer Verfassung widersprechen; dies wird eben geahndet. Im Ausland geschlossene Ehen ermöglichen es hier Niedergelassenen, unter dem Titel "Familiennachzug" den Ehepartner in unser Land einwandern zu lassen. Da es sich hier um Niedergelassene handelt, greift die Integrationspolitik für die eingeheirateten Personen, die keinerlei Affinität zu unserer Gesellschaft haben entwickeln können, leider kaum. Auch diesem Aspekt ist im geforderten gesetzgeberischen Kontext umfassend Beachtung zu schenken.
Aus meiner Sicht ist es etwas spitzfindig, wenn man jetzt darlegt, die arrangierten Ehen gehörten nicht dazu. Aus meiner Sicht drängt aber die Zeit, dass wir im Landesrecht endlich einen effektiven Schutz vorsehen. Deshalb stimme ich halt nolens volens dem Antrag der Kommission zu. Ich bitte aber die Bundesrätin - deshalb auch mein Votum -, dass man im Bundesrat den Antrag der Kommission wirklich in dem Sinne, wonach eben auch arrangierte Ehen Zwangsehen sein können, angeht. Denn nur so gelangen wir zu einer befriedigenderen Lösung, die eben auch den arrangierten Ehen, die unter Zwang geschehen, gerecht wird.
In diesem Sinne bitte auch ich Sie, die Motion im geänderten Wortlaut anzunehmen.