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Sommaruga Simonetta · Ständerat · 2008-06-02

Sommaruga Simonetta · Ständerat · Bern · Sozialdemokratische Fraktion · 2008-06-02

Wortprotokoll

Ich möchte zuerst meine Interessenbindung offenlegen. Ich bin Präsidentin der Stiftung für Konsumentenschutz und habe gemäss einem Zeitungsartikel von gestern mit diesem Vorstoss nichts zu gewinnen ausser allenfalls Prestige. Ich weiss aber nicht, ob das heute tatsächlich im Zentrum steht.

Erlauben Sie mir, dass ich zu den beiden parlamentarischen Initiativen je kurz separat etwas sage. Der Kommissionssprecher hat es bereits erwähnt: Die Ausarbeitung meiner parlamentarischen Initiative oder das Geschäft an sich geht auf den Anfang dieses Jahrtausends zurück. Damals hat der Bundesrat nämlich festgestellt, dass es im Rahmen des elektronischen Geschäftsverkehrs Handlungsbedarf gibt. Ich möchte Ihnen jetzt nicht aus den verschiedenen Medienmitteilungen des Bundesrates vorlesen. Aber es ist immerhin interessant, dass der Bundesrat Anfang dieses Jahrtausends zweimal ganz deutlich gesagt hat, dass hier Handlungsbedarf bestehe. Es ist auch nicht so, dass sich in der Zwischenzeit für die Konsumenten und Konsumentinnen etwas geändert oder verbessert hätte. Im Gegenteil, die Situation hat sich eher noch verschärft. Dazu lese ich Ihnen jetzt doch noch eine Äusserung des Bundesrates vor. Er hat gesagt: "Immer mehr Firmen mit ausländischem Sitz nutzen das zwischen der Schweiz und der EU bestehende Rechtsgefälle im Fernabsatz aus und missbrauchen anonyme Postfachadressen und den Wirtschaftsstandort Schweiz zum Vertrieb ihrer zweifelhaften Produkte."

Sie haben gesehen, dass der Inhalt dieser parlamentarischen Initiative in allgemeiner Form gehalten ist. Es geht hier nämlich darum, das fertig ausgearbeitete Projekt des Bundesrates wieder aufzunehmen. Damit ist nicht gesagt, dass alle Punkte, die der Bundesrat ursprünglich regeln wollte, genau so übernommen werden sollen. Es wird auch nicht verlangt, dass das europäische Recht unbesehen übernommen wird. Aber es ist mir ein Anliegen, dass es in einer Situation, bei der man jahrelang Handlungsbedarf festgestellt hat, nicht einfach so weitergeht.

Erlauben Sie mir noch ein Wort zu den Argumenten, die wir jetzt gegen diese parlamentarische Initiative gehört haben und die, wie wir ebenfalls gehört haben, gestern auch in der Sonntagspresse mit dem schlagenden Argument "Bauernschläue statt neue Gesetze" vorgebracht wurden. Ich hoffe nicht, dass das die Maxime unserer zukünftigen Gesetzgebung ist.

Die Vertragsfreiheit ist sicher ein hohes Gut, und wir sollten sie nicht unnötig einschränken; da stimme ich meinem Vorredner durchaus zu. Ich erwarte aber, dass man die Sache etwas differenzierter anschaut, anstatt jede Form von Regelung per se als Einschränkung der Vertragsfreiheit und als Wettbewerbsbehinderung abzutun. Transparenz - das ist eine der wesentlichen Forderungen dieser parlamentarischen Initiative - ist keine Wettbewerbsbehinderung, sondern im Gegenteil die Grundlage und die Voraussetzung für jede Form von Wettbewerb. Also sollte man sie auch einfordern.

Die Forderung, bei Verträgen ganz grundsätzlich möglichst nichts zu regeln, entspricht aus meiner Sicht einer etwas elitären Haltung. Klar kann der Anwalt für sich und seine Familie - und gegen Bezahlung auch für jeden Klienten - die Rechte einfordern und gegen einen Anbieter vorgehen, der ihm falsche Ware oder vielleicht gar nichts geschickt hat, nachdem er die bestellte Ware bereits bezahlt hat. Falsche oder gar keine Lieferungen sind im Internethandel übrigens keine Seltenheit. Eine Untersuchung von Consumers International hat gezeigt, dass zwischen 10 und 30 Prozent aller Bestellungen nicht geliefert wurden und keine Rückerstattung erfolgte. Für den Anwalt und auch für den bestens ausgebildeten Schreiber in der "NZZ am Sonntag" ist es auch kein Drama, wenn er mal etwas für hundert oder ein paar Hundert Franken bestellt und nichts geliefert bekommen hat. [PAGE 371] Das steckt er locker weg. Das ist aber für die Mehrheit der Bevölkerung nicht der Fall.

Auf jede Form von Regelung zu verzichten, nicht einmal die Transparenz einzufordern und hinzunehmen, dass das Seco für ausländische Konsumenten die Rechte einfordert, während man den Schweizer Konsumenten dieselben Rechte verwehrt, das kann ich nicht vertreten, und das kann ich den Leuten auch nicht erklären. Ich möchte auch, Herr Schweiger, dass der Internethandel blüht; ich möchte auch, dass er sich in unserem Land entwickelt. Dazu brauchen wir aber eine faire Grundlage. Ich möchte deshalb auch, dass Schweizer Anbieter den eigenen Konsumenten etwa die gleichen Rechte gewähren wie seit über zehn Jahren den Konsumenten in der EU.

Dies meine Begründung zur parlamentarischen Initiative. Zur Telefonwerbung hat der Kommissionssprecher aus meiner Sicht bereits alles gesagt.

Ich bitte Sie, diesen beiden Initiativen Folge zu geben.