Janiak Claude · Ständerat · 2008-06-02
Janiak Claude · Ständerat · Basel-Landschaft · Sozialdemokratische Fraktion · 2008-06-02
Wortprotokoll
Es liegt Ihnen ein Bericht Ihrer Kommission für Rechtsfragen vor, dem Sie entnehmen können, dass sie Ihnen mit 7 zu 4 Stimmen beantragt, beiden Initiativen Folge zu geben. Beide Initiativen wollen dem Umstand Rechnung tragen, dass Geschäfte zunehmend über Telefon und Internet abgeschlossen werden. Die EU hat dazu Mindeststandards für die Information von Konsumentinnen und Konsumenten beschlossen und insbesondere ein befristetes Widerrufsrecht eingeführt. Wie Ihnen sicher bekannt ist, existiert ein solches auch im schweizerischen Recht, allerdings nur bei Geschäften an der Haustür, am Arbeitsplatz, im öffentlichen Raum und an Wettbewerbsveranstaltungen; ich verweise auf Artikel 40b des Obligationenrechtes. Es geht also nicht um ein dem schweizerischen Recht fremdes Instrument, sondern darum, es auf Geschäftsformen auszudehnen, die neuartig sind und rasant an Bedeutung gewinnen.
Der Bundesrat hat schon vor sieben Jahren einen Regelungsbedarf erkannt, eine Gesetzesrevision in die Vernehmlassung geschickt und nach deren Abschluss seine Absicht bekräftigt, gesetzgeberisch tätig zu werden. Jedenfalls wurde das Bundesamt für Justiz beauftragt, eine Vorlage auszuarbeiten; sie liegt pfannenfertig vor. Bundesrat Blocher hat dann das Projekt gestoppt, offenbar weil er, wie die "NZZ" kürzlich ausführte, "Einwände aus der Wirtschaft gegen einzelne Revisionspunkte stärker gewichtete". Der Entwurf sah nichts anderes vor als das, was Ihnen aus der Bestimmung im Allgemeinen Teil des OR bekannt ist, also das Widerrufsrecht während einer siebentägigen Frist. Über Punkte, die auf Widerspruch stiessen, etwa die Frage, ob kleine Geschäfte im Wert von unter 100 Franken davon ausgenommen werden sollten, oder wieweit die EU-Mindeststandards etwa bezüglich Garantiefrist oder Recht auf Nachbesserung übernommen werden sollten, hätte man ohne Weiteres bei der Beratung der Vorlage diskutieren können. So weit kam es aber nicht.
Die Initiativen greifen die Missbräuche im E-Commerce und insbesondere am Telefon auf; es ist eine Tatsache, dass viele Leute am Telefon überrumpelt werden und nicht ausreichend über die Geschäftsbedingungen und oft nicht einmal korrekt über den Vertragspartner orientiert werden. Das gilt nicht minder für Geschäfte, die im Internet abgeschlossen werden. Die Situation ist für die Konsumentinnen und Konsumenten durchaus vergleichbar mit derjenigen beispielsweise bei Geschäften an der Haustüre. Sie sind auch mit Schreiben von Konsumentenorganisationen bedient worden, in denen konkrete und alltägliche Beispiele aufgeführt sind. Der Bundesrat hat ursprünglich, wie die Mehrheit, die Auffassung vertreten, seine in Gang gesetzte Revision liege im Interesse der Wirtschaft und der Konsumenten; nur so könne nämlich das Vertrauen in neue Geschäftsmethoden gestärkt werden. Es ist zudem so, dass Konsumenten bei Einkäufen im benachbarten Ausland bessergestellt sind, als wenn sie in der Schweiz einkaufen. Auch das kann nicht im Interesse der Wirtschaft sein.
Deshalb beantragt Ihnen die Mehrheit, den parlamentarischen Initiativen Folge zu geben. Sie sieht keinen Unterschied zu den in Artikel 40b des Obligationenrechtes geregelten Fällen. Die Minderheit - Sie haben es dem Bericht entnehmen können - gibt dem Grundsatz der Vertragsfreiheit und dem Vertrauen in die Mündigkeit und Urteilskraft der Konsumentinnen und Konsumenten den Vorzug. Ich gehe davon aus, dass Herr Kollege Schweiger hierzu noch mehr sagen wird.