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Widmer-Schlumpf Eveline · Bundesrat · 2008-06-02

Widmer-Schlumpf Eveline · Bundesrat · Graubünden · 2008-06-02

Wortprotokoll

Um heutzutage Verbrechen wirksam bekämpfen und ahnden zu können, ist der einzelne Staat auf eine gut funktionierende internationale Zusammenarbeit angewiesen, weil die Grenzen zwischen Staaten immer durchlässiger werden und sich auch Kriminelle die durch die wachsende Mobilität und Vernetzung geschaffenen neuen Möglichkeiten zunutze machen. Den nationalen Strafverfolgungsbehörden, die daher in der Folge vermehrt auch Verbrechen mit grenzüberschreitendem Bezug zu verfolgen haben, müssen deshalb Rechtsgrundlagen zur Verfügung gestellt werden, die eine effiziente Zusammenarbeit mit dem Ausland ermöglichen.

Der Rechtshilfevertrag mit Chile schafft die völkerrechtlichen Grundlagen für eine effizientere Zusammenarbeit zwischen schweizerischen und chilenischen Strafjustizbehörden. Er steckt den Rahmen für die Zusammenarbeit ab und regelt auch die Modalitäten der Rechtshilfe. Eine Vertragspartei kann die Rechtshilfe unter anderem verweigern, wenn die Ausführung des Ersuchens gegen internationale Verpflichtungen im Bereich der Menschenrechte verstossen würde. Eine Verweigerung ist auch bei politischen und fiskalischen Delikten möglich. Bei Vorliegen von Abgabebetrug kann aber, wie bereits in unserem Rechtshilfegesetz statuiert, Rechtshilfe gewährt werden. Das Spezialitätsprinzip verbietet einem Vertragsstaat, die rechtshilfeweise erlangten Auskünfte und Schriftstücke für ein Strafverfahren wegen strafbarer Handlungen, für die die Gewährung von Rechtshilfe nicht zulässig wäre, zu verwenden.

Zusammenfassend lässt sich festhalten, dass der Rechtshilfevertrag mit Chile ein wichtiges Instrument im Kampf gegen die internationale Kriminalität ist. Er legt das Fundament für eine wirksamere Verbrechensbekämpfung und stellt einen weiteren Baustein in der Politik der Schweiz dar, ihre Sicherheitsinteressen durch internationale Zusammenarbeit zu wahren. Der Vertrag steht in Einklang mit unserem Rechtshilferecht und mit der schweizerischen Vertragspolitik. Der Vertrag enthält wichtige rechtsetzende Bestimmungen, und er ist daher dem fakultativen Staatsvertragsreferendum zu unterstellen.

Ich ersuche Sie, auf die Vorlage einzutreten und den Bundesbeschluss zu genehmigen.