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Föhn Peter · Ständerat · 2013-09-19

Föhn Peter · Ständerat · Schwyz · Fraktion der Schweizerischen Volkspartei · 2013-09-19

Wortprotokoll

Es geht bei diesem 2. Abschnitt, bei den Artikeln 20 bis 25, einzig und allein um die erleichterten Einbürgerungen. Über die erleichterte Einbürgerung wurden immer wieder Personen eingebürgert, die nicht integriert waren und teilweise kaum einen Bezug oder gar keinen Bezug zur Schweiz hatten. Insbesondere wenn nun die Frist für die ordentliche Einbürgerung gesenkt wird, gibt es keinen Grund dafür, dass die erleichterte Einbürgerung aufrechterhalten werden sollte. Ehepartner von Schweizern können auch ohne Schweizer Pass problemlos in der Schweiz leben. Sie müssten einfach ein paar Jahre länger auf das Bürgerrecht warten. Dies würde auch dem Problem der Scheinehen einen grösseren Riegel vorschieben.

Nach fünf Jahren Aufenthalt kann ein Ausländer heute eine Niederlassungsbewilligung beantragen. Gleichzeitig kann er den Schweizer Pass beantragen, sofern er mit einem Schweizer, einer Schweizerin verheiratet ist. Aber es ist doch nicht dasselbe, die Niederlassungsbewilligung zu erhalten oder Schweizer zu werden.

Ich habe mich mit diesem Antrag recht schwergetan, aber ich habe etliche Gespräche geführt, mit Eingebürgerten, mit Einbürgerungswilligen und vor allem auch mit den Behörden, die tagtäglich im Kanton Schwyz damit zu tun haben. Es wird mir immer und immer wieder gesagt, dass man gerade mit erleichtert Eingebürgerten mit Abstand am meisten Probleme habe. Die Angaben seien nämlich kaum oder nicht kontrollierbar und man werde recht viel angeschwindelt, wenn nicht gar angelogen; zumindest Unwahrheiten werden hier anscheinend tagtäglich aufgetischt. Wenn jemand eingebürgert ist, wenn ihm das Bürgerrecht erteilt worden ist, dann kann man es ihm nicht mehr entziehen; das Bürgerrecht kann nicht mehr weggenommen werden. Was die Sprachkenntnisse betrifft, dürfen diese von den Behörden gar nicht erst geprüft werden. [PAGE 835]

Es wurde das letzte Mal hier auch von Direktbetroffenen gesprochen. Jetzt muss ich sagen: Ich bin eben gerade in einem solchen Fall auch direkt betroffen. Ich nenne da wieder einmal den Fall Menznau: Eine schon in der Schweiz lebende Person hatte nach der Heirat mit einer ebenfalls eingebürgerten Person einen bewaffneten - wohlverstanden: bewaffneten - Raubüberfall verübt und wurde trotzdem erleichtert eingebürgert, und dann geschah das Unglück, mit mehreren Toten! Heute wird gesagt, das könne nicht mehr passieren. Ich hoffe, dass ein solcher Fall nie mehr passieren wird - ich kannte eben einige der getöteten Personen persönlich -, bin aber überzeugt, dass ähnliche Fälle immer wieder vorkommen können.

Wenn ich mit Betroffenen gesprochen habe, ist mir immer wieder bestätigt worden: Man weiss, man wird eingebürgert; man weiss, man bekommt das Schweizer Bürgerrecht - dann hat man doch auch Zeit, ein bisschen länger zu warten. Es muss nicht schon nach fünf Jahren der Fall sein. Ob es dann acht Jahre sind, wie es jetzt der Ständerat beschlossen hat, oder ob es gemäss Nationalrat letztendlich zehn Jahre sind - da haben wir ja noch eine Differenz -, ist nicht entscheidend. Man könne sich, das sagen Direktbetroffene, auf das Schweizer Bürgerrecht freuen. Und auch sie sagen, viele, viele Unsicherheiten könnten aus der Welt geschafft werden.

Ich bitte Sie dringend, meinem Minderheitsantrag zu folgen. Damit könnten wir auch bei unseren Bürgerinnen und Bürgern punkten. Das kann ich Ihnen versprechen.

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