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Engler Stefan · Ständerat · 2015-03-05

Engler Stefan · Ständerat · Graubünden · Fraktion CVP-EVP · 2015-03-05

Wortprotokoll

Das geltende Recht ist in Bezug auf die Form und die Beweislast des Widerrufs anzupassen. In Absatz 2 - das wurde von beiden Räten so beschlossen - wird das Widerrufsrecht neu auf 14 Tage festgelegt. Absatz 4 ist bezüglich der Frage der Formfreiheit des Widerrufs noch anzupassen. Für weitere Anpassungen besteht unter diesem neuen Konzept kein eigentlicher Handlungsbedarf, weil die geltenden Regelungen funktionieren.