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Janiak Claude · Ständerat · 2014-12-02

Janiak Claude · Ständerat · Basel-Landschaft · Sozialdemokratische Fraktion · 2014-12-02

Wortprotokoll

Es bestehen bei diesem Geschäft noch vier Differenzen zum Nationalrat. Die Hauptdifferenz betrifft Artikel 40c und damit ein Thema, über das wir uns in diesem Rat schon mehrfach unterhalten haben. Soll das Widerrufsrecht für alle Fernabsatzgeschäfte oder nur für den Telefonverkauf gelten? Letzteres war ursprünglich, das heisst im Jahr 2006, vorgesehen. Wir sollten heute aber ein Gesetz nicht für das 20. Jahrhundert, sondern für das 21. Jahrhundert machen. Die ganzen Online-Geschäfte haben sich natürlich in diesen paar Jahren rasant verändert. Es hat hier etwas stattgefunden, was man wahrscheinlich vor acht Jahren noch nicht vorausgesehen hat.

Warum also die Ausweitung auf den gesamten Online-Handel? Die Kommission hat diese Frage noch einmal diskutiert. Es ist richtig, dass beim Online-Handel der Überraschungseffekt nicht in derselben Form wie beim Telefon spielt; das ist ein Argument, das immer wieder angeführt worden ist. Man sitzt ja selber am Computer und entscheidet selber, wo man allenfalls surft. Beim Online-Handel ist das Problem aber, dass man das Produkt, das man kaufen will, nicht sieht, das ist der Hauptpunkt bei diesem Geschäft. Es gibt zudem gewisse Abgrenzungsfragen wie die, ob ein Angebot per SMS unter den Online-Handel oder unter den Telefonverkehr fällt. Die Hauptfrage, die Sie heute beantworten müssen, betrifft aber letztlich folgenden Punkt: Seit Juni dieses Jahres gibt es in der Europäischen Union für alle Konsumentinnen und Konsumenten in Europa das vierzehntägige Widerrufsrecht bei Fernabsatzgeschäften, also in allen Bereichen. Wenn ein deutscher Konsument oder eine französische Konsumentin bei einem Schweizer Händler etwas online bestellt, hat er oder sie ein vierzehntägiges Widerrufsrecht. Wenn eine Schweizer Konsumentin beim gleichen Händler etwas bestellt, hat sie kein Widerrufsrecht. Es geht schlicht und ergreifend einzig um diese Frage.

Es wird keine neue Bürokratie aufgebaut. Die Schweizer Online-Händler müssen vorbereitet sein; sie müssen jedem, der online etwas kauft, ein Widerrufsrecht einräumen, die Geschäfte sind ja grenzüberschreitend. Erklären Sie jetzt einmal den Schweizerinnen und Schweizern oder Ihren Wählerinnen und Wählern, warum sie dieses Widerrufsrecht nicht haben, während jeder andere in Europa, der in der Schweiz etwas online bestellt, ein solches Recht hat.

Die Kommission ist mit 8 zu 5 Stimmen der Meinung, dass wir hier an unserer Position festhalten sollen. Die Auseinandersetzung im Nationalrat endete mit einem ziemlich knappen Ergebnis. Es ist nicht so, dass wir im Nationalrat einen grossen Widerstand hätten, das Resultat war dort sehr knapp, jedenfalls bedeutend knapper als bei uns.

Ich bitte Sie, der Mehrheit zu folgen.