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Sommaruga Simonetta · Bundesrat · 2014-12-02

Sommaruga Simonetta · Bundesrat · Bern · 2014-12-02

Wortprotokoll

Jede Trennung und jede Scheidung ist schwierig, ist belastend für die Betroffenen; zumindest in den meisten Fällen ist das so. Wenn am Schluss auch noch nicht genug Geld vorhanden ist, weil zwei Haushalte in der Regel teurer sind als ein Haushalt, dann ist das einfach schwierig.

Die heutige Situation ist so: Wenn nicht genug Geld da ist - das betrifft in der Regel die betreuende Person, und das ist heute halt in den weitaus meisten Fällen die Mutter -, dann muss man ihr einfach sagen: "Pech gehabt - wenn nicht genug da ist, dann gehst du zur Sozialhilfe." Bei der Sozialhilfe kann man sagen, das sei ein Recht, da müsse sich niemand schämen - selbstverständlich muss sich niemand schämen, aber gehen Sie einmal zur Sozialhilfe, und holen Sie dort Geld ab. Sie müssen Ihr Budget offenlegen. Sie hören heute die Diskussionen, die man politisch über Sozialhilfe führt, ob Sozialhilfeempfänger noch ein Auto haben dürfen. Gehen Sie einmal zur Sozialhilfe, wenn Sie dann auch noch der betreuende Elternteil sind, der eben auch zu den Kindern schaut oder mehrheitlich schaut, weil das so abgemacht wurde. Dann haben Sie aufgrund der Ausgangslage, die Sie ja mit Ihrem Partner oder Ihrem Mann gemeinsam gewählt haben, als Mutter einfach Pech gehabt. Und der Mann hat auch Pech gehabt, aber immerhin, er kann sein Existenzminimum behalten. Das ist die heutige Situation. Wenn das für den betreuenden Elternteil belastend ist, unter Umständen zusätzlich sehr belastend ist und für den anderen Elternteil einfach nicht, dann können Sie sagen: "Ja, das ist jetzt halt einfach für Mütter so." Aber es gibt eigentlich kein Argument, das so beizubehalten.

Die Frage, die Sie stellen, die die Minderheit stellt - und ich habe Verständnis dafür -, lautet: Ist es nachher besser, wenn am Schluss beide Pech gehabt haben, beide zur Sozialhilfe gehen müssen? Ich glaube, es gibt hier keine gute Lösung. Wenn zu wenig Geld da ist, ist es immer schwierig. Aber die Frage ist einfach: Können wir es weiterhin aufrechterhalten, dass immer die gleiche Person hier Sozialhilfebezügerin sein muss und die andere nicht? Man könnte es auch umgekehrt sagen: Dann soll die unterhaltspflichtige Person halt ihr Geld beschaffen, notfalls mit Sozialhilfe, damit die Person, die schon die ganze Arbeit mit den Kindern hat, wenigstens in Ruhe diese Arbeit machen kann und nicht auch noch zur Sozialhilfebezügerin wird.

Es wurde gesagt, dass diese Rückerstattungspflicht im Bereich der Sozialhilfe eine theoretische Sache sei. Ich muss Ihnen sagen: Das stimmt nicht, es ist sehr unterschiedlich. Aber gerade mit den zunehmenden finanziellen Schwierigkeiten in Kantonen und Gemeinden greift man natürlich zum Teil auch auf dieses Instrument zurück. Das heisst, wenn Sie Sozialhilfe bezogen haben und Ihre Situation sich ändert, dann müssen Sie das Geld zurückbezahlen. Das passiert einfach dem anderen Elternteil, dem unterhaltspflichtigen Teil, also in den meisten Fällen dem Vater, nicht.

Das ist die Grundausgangslage. Ich glaube, es ist schon nicht zufällig, dass das Bundesgericht gesagt hat: Diese Situation geht nicht, sie ist diskriminierend, sie muss korrigiert werden, aber sie muss vom Gesetzgeber korrigiert werden. Ich glaube, bei der Unterhaltsvorlage, die Sie vorher einstimmig verabschiedet haben, war allen klar, dass es eine entsprechende Verfassungsanpassung braucht. Das ist das, was Ihre Schwesterkommission und der Nationalrat Ihnen nun vorschlagen. [PAGE 1132]

Ich verstehe, dass Sie das Gefühl haben, es werde dann schwieriger und aufwendiger. Ich kann Ihnen heute sagen, dass wir diese Vorlage, die wir Ihnen dann unterbreiten, zusammen mit den Kantonen erarbeiten. Wir sind uns bewusst, dass es eine Schnittstellenklärung mit den Kantonen brauchen wird, die ja die Sozialhilfe in ihrer Kompetenz haben. Aber jetzt einfach abzuklemmen, weil Sie die Lösung noch nicht sehen und weil Sie denken, was nachher komme, sei nicht unbedingt besser, als was jetzt ist - ich bin der Meinung, dafür ist jetzt nicht der Moment. Geben Sie mindestens dem Bundesrat die Chance, zusammen mit den Kantonen einen Vorschlag auszuarbeiten. Wir wollen auch nicht eine grosse neue Verfassungsänderung, wir wollen keinen neuen Familienartikel, sondern wir wollen dieses präzise Problem klären, das wirklich seit Langem als massive Diskriminierung - der Frauen, in der Regel - anerkannt ist.

Vielleicht noch etwas: Es gäbe schon Möglichkeiten, diese Situation zu entlasten. Das beste Rezept ist, wenn beide, Mütter und Väter, erwerbstätig bleiben. Wenn sie dann auseinandergehen und nicht genug Geld da ist, dann ist die Chance, dass beide ihr Pensum erhöhen können, weil sie schon in der Erwerbsarbeit verankert sind, die beste Absicherung. Aber da braucht es Teilzeitstellen, und da müssen auch Väter bereit sein, Teilzeit zu arbeiten. Sie können nicht sagen, Mütter müssten erwerbstätig sein und dann bitte schön auch noch zu den Kindern schauen. Dann müssen beide, Mütter und Väter, ihre Arbeit reduzieren und einen Teil der Betreuung übernehmen, während es noch gutgeht in der Ehe oder in der Beziehung. Dann brauchen Sie einen Elternurlaub, dann brauchen Sie Kinderbetreuungsmöglichkeiten. Wenn Sie das wollen, dann können Sie sagen, dass am Schluss beide ihre Chance gehabt haben und dass der Staat nicht helfen muss. Aber es ist heute einfach nicht so. Deshalb: Solange wir diese klare Verteilung der Rollen haben - ob man das gut findet oder nicht, es ist eine Tatsache -, gibt es wirklich keinen Grund, den Müttern zu sagen: Pech gehabt, jetzt gehst du zur Sozialhilfe, wenn das Geld nicht reicht.

Ich bitte Sie, dem Bundesrat mindestens die Möglichkeit zu geben, Ihnen eine Vorlage zu unterbreiten. Sie werden sie ja noch diskutieren. Sie wissen, Volks- und Ständemehr würde es dann für eine Verfassungsänderung auch noch brauchen. Aber zu diesem Zeitpunkt bereits abzuklemmen und nicht weiterzumachen, trotz dieser klaren Ausgangslage, die, wie gesagt, auch vom Bundesgericht so moniert worden ist - ich wäre froh, wenn Sie das heute nicht tun, sondern diese Chance mindestens jetzt noch offenhalten.

Ich bitte Sie deshalb, die Motion der Kommission für Rechtsfragen des Nationalrates anzunehmen.