Engler Stefan · Ständerat · 2014-12-02
Engler Stefan · Ständerat · Graubünden · Fraktion CVP-EVP · 2014-12-02
Wortprotokoll
Ihre vorberatende Kommission wollte mit diesen beiden Ergänzungen von Artikel 298 durch einen neuen Absatz 2bis und einen neuen Absatz 3ter den Einwänden Rechnung tragen, die Gesetzesvorlage würde das gängige Betreuungsmodell zementieren. Im Gegenteil, es soll ja der Einbezug beider Elternteile in die Betreuung der gemeinsamen Kinder vermehrt gefördert werden. Immer wieder wurde, auch von Väterorganisationen, verlangt, dass ein Betreuungsrecht und damit ein klagbarer und durchsetzbarer Betreuungsanspruch im Gesetz verankert wird.
Im Interessenkonflikt allerdings zwischen dem Kindeswohl und den Elterninteressen, darin war man sich in der Kommission einig, soll immer das Kindesinteresse vorgehen. Die Gerichte und Behörden sollen aufgefordert werden, bei ihren Entscheiden besonders auf die Beziehung des Kindes zu beiden Elternteilen Rücksicht zu nehmen. Das kann mit einer Ausdehnung des Besuchsrechts geschehen und bis hin zur alternierenden Obhut gehen.