Heberlein Trix · Nationalrat · 2001-12-03
Heberlein Trix · Nationalrat · Zürich · Freisinnig-demokratische Fraktion · 2001-12-03
Wortprotokoll
Die Detailberatung in der Kommission hat ja am letzten Donnerstag stattgefunden. Zu Ihrer Information: Nach der Ablehnung des Rückweisungsantrages im Nationalrat hat die Kommission mit 18 zu 4 Stimmen beschlossen, das Bundesgesetz zu genehmigen. Sie hat den Bundesbeschluss über die Finanzierung der Förderung der Nutzung von Informations- und Kommunikationstechnologien in den Schulen mit 15 zu 4 Stimmen genehmigt.
In Artikel 1 - um auf diesen Artikel zu sprechen zu kommen - fügte die Kommission mit Zustimmung des Bundesrates eine Präzisierung ein, wonach der Bundesbeitrag für eine pädagogisch und didaktisch sinnvolle Nutzung der Kommunikationstechnologien zu verwenden sei. Das heisst, er ist für die Ausbildung der Lehrerinnen und Lehrer zu verwenden, wie dies in Artikel 2 zur Instruktion der Lehrkräfte, wie die neuen Technologien für pädagogische Ziele zu nutzen seien, dann auch klar erwähnt wird. Demgegenüber stehen die technischen Installationen und Beschaffungen von Hardware, bei denen sich der Bund nicht engagiert. Eine aus Vertretern der Kantone, der Lehrerorganisationen, des Bundes, der Weiterbildungszentrale und der Wissenschaft zusammengesetzte Arbeitsgruppe formuliert die Rahmenrichtlinien für diese Projekte. Kantone können solche Projekte einzeln oder gemeinsam einreichen. Sie werden dann durch die Expertenkommission des Bundes gemäss den in Artikel 3 verankerten Kriterien evaluiert und genehmigt, dies als Ergänzung zu Artikel 1, der von der Kommission in Übereinstimmung mit dem Bundesrat abgeändert wurde.