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Vischer Daniel · Nationalrat · 2014-09-17

Vischer Daniel · Nationalrat · Zürich · Grüne Fraktion · 2014-09-17

Wortprotokoll

Ich kann es kurz machen: Beim Eintreten geht es primär darum, ob das Widerrufsrecht auch auf den Telefonverkehr ausgeweitet werden soll. Wenn ich die Fraktionssprecher richtig verstanden habe, ist ausser der SVP-Fraktion niemand dagegen. Die Frage, ob das Geschäft auf den Online-Verkehr ausgeweitet wird, stellt sich ja dann erst hernach beim Antrag der Minderheit Merlini.

Ich bitte Sie also, diesen ersten Schritt, unabhängig von der nachfolgenden Debatte, jetzt zwingend zu tun und einzutreten. Die Argumente sind genannt.

Ich muss noch einer Pflicht als Kommissionssprecher nachkommen, weil wir die entsprechende Bestimmung nicht mehr behandeln: Es wurde bei Artikel 40g die Frage aufgeworfen, wieso mit Buchstabe c die Finanzdienstleistungen explizit ausgenommen seien. Darauf antwortete die Verwaltung: "Die Ausnahme wurde im Ständerat damit begründet, dass man diese Frage nicht hier beim Widerrufsrecht regeln wolle. Auch der Bundesrat ist der Ansicht, dass die Gesamtregelung der Finanzdienstleistungen im Finanzdienstleistungsgesetz erfolgen sollte. Der entsprechende Vorentwurf ist" - wie Sie wissen - "derzeit in der Vernehmlassung." Die Kommission legt mithin Wert auf die Feststellung, dass diese Dienstleistungen aus diesem und nicht aus materiellem Grund nicht in das Gesetz aufgenommen wurden.

Mit diesen Bemerkungen abschliessend, ersuche ich Sie, auf die Vorlage einzutreten.

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