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Guhl Bernhard · Nationalrat · 2014-09-17

Guhl Bernhard · Nationalrat · Aargau · Fraktion BD · 2014-09-17

Wortprotokoll

Für die BDP ist es klar: Wenn jemand durch einen Telefonanruf zu einem Kauf überredet wird, so soll er von diesem Kauf zurücktreten, diesen Kauf widerrufen können, und zwar weil er durch den Anruf überrumpelt wurde, weil er auf dem falschen Fuss erwischt wurde, weil er irgendetwas falsch verstanden haben könnte. Die BDP-Fraktion wird also auf diese Vorlage eintreten.

Es sieht jedoch beim Kauf übers Internet anders aus. Wenn man ins Internet geht und dort eine Ware bestellt, so macht man das bewusst. Man hat die Ruhe, man hat alle Zeit, man hat auf der anderen Seite der Leitung nicht jemanden, der auf einen einredet. Bei Artikel 40c wird die BDP-Fraktion also ganz klar mit der Minderheit stimmen. Die Frage, die Herr von Graffenried Herrn Merlini gestellt hat, ist berechtigt. Diese Frage nach der Definition des Telefonanrufs müsste man allenfalls im Ständerat noch detailliert anschauen, die Frage, ob also unsere Formulierung, die wir hier gewählt haben, trägt. Wenn dann bei Artikel 40c der Minderheitsantrag angenommen würde, müsste man das im Ständerat allenfalls noch leicht anpassen.

Ich fasse kurz zusammen: Die BDP-Fraktion wird auf die Vorlage eintreten und bei Artikel 40c so stimmen, dass er letztendlich nicht alle Fernabsatzgeschäfte, sondern nur den Telefonkauf betrifft.

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