AB 168276
Leutenegger Oberholzer Susanne · Nationalrat · Basel-Landschaft · Sozialdemokratische Fraktion · 2014-09-17
Wortprotokoll
Wir befinden uns, wie gesagt, in der zweiten Runde der Behandlung der Änderung des Kartellgesetzes. Nachdem der Nationalrat, anders als der Ständerat, in der Frühjahrssession 2014 auf die Vorlage nicht eingetreten ist und der Ständerat in der Sommersession seinen Eintretensentscheid bestätigt hat, beantragt Ihnen nun die WAK in dieser zweiten Runde mit 14 zu 9 Stimmen bei 1 Enthaltung, auf die Vorlage einzutreten.
Diese Änderung des Kartellgesetzes hat eine lange Vorgeschichte. Wir haben die Berichterstattung so aufgeteilt: Ich werde nochmals kurz auf die lange Vorgeschichte eingehen, und Herr de Buman wird dann eine Wertung zum inhaltlichen Ergebnis der Kommissionsberatung vornehmen.
Sie wissen, dass das Kartellgesetz aus dem Jahr 1985 stammt. Die erste Revision erfolgte 1995, die zweite 2003. Das Jahr 2003 ist relevant für diese Revision, weil das Parlament damals eine Evaluation des Gesetzes verlangte, und zwar in Bezug auf die Wirksamkeit der Massnahmen und den Vollzug des Kartellgesetzes. Diese Evaluation führte dann 2008 zu einem Evaluationsbericht des Bundesrates vom März 2009, der vierzehn Empfehlungen enthält. Darunter sind unter anderem die Empfehlungen, die Wettbewerbsbehörden unabhängig zu gestalten und sie zu professionalisieren, eine Harmonisierung der Zusammenschlusskontrolle vorzunehmen usw.
Darum schlossen sich drei Vernehmlassungen an. Eine erste Vernehmlassung im Juni 2010 setzte sich vor allem mit Institutionen, vertikalen Absprachen, internationaler Zusammenarbeit und Widerspruchsverfahren auseinander. Eine zweite Vernehmlassung vom März 2011 sah vor, ein Compliance-Programm gemäss der Motion Schweiger 07.3856 in die Vorlage aufzunehmen. Die dritte Vernehmlassung vom September 2011 schlug Massnahmen zur Verschärfung des Kampfs gegen Kartellabreden vor, und zwar erfolgte diese dritte Vernehmlassung mit entsprechenden Vorschlägen im Rahmen der Bekämpfung der Hochpreisinsel Schweiz.
Jetzt haben wir mit der Botschaft des Bundesrates vom 22. Februar 2012 das Resultat vorliegen. Vorgeschlagen werden eine ganz moderate Verschärfung des Kartellgesetzes und umfassende institutionelle Reformen; Herr de Buman wird nachher darauf eingehen.
Zum Stand der Parlamentsdebatte ist auf Folgendes hinzuweisen: Der Ständerat hat in der Frühjahrssession 2013 ohne Gegenantrag Eintreten beschlossen und die Vorlage mit 25 zu 9 Stimmen bei 3 Enthaltungen in der Gesamtabstimmung angenommen. Die wesentlichsten materiellen Änderungen des Ständerates waren zwei: Zum einen hat er die grundlegende Institutionenreform des Bundesrates abgelehnt und sich auf Korrekturen bei der Wettbewerbskommission beschränkt. Zum andern hat er im Kampf gegen die Hochpreisinsel Schweiz entsprechend der Motion Birrer-Heimo 11.3984 einen neuen Artikel, Artikel 7a, ins Gesetz aufgenommen. Die WAK-NR ist auf die Vorlage eingetreten, hat sie dann aber in der Gesamtabstimmung abgelehnt. Entsprechend hat der Nationalrat beschlossen: In der Frühjahrssession 2014 sind wir mit 106 zu 77 Stimmen bei 4 Enthaltungen nicht auf die Vorlage eingetreten. Der Ständerat wiederum hat an seinem Beschluss festgehalten. Das gibt uns heute die Möglichkeit, mit der Mehrheit der WAK-NR auf die Vorlage einzutreten und damit auch die Detailberatung vorzunehmen, die wir aufgrund des Nichteintretens ausgelassen haben - das zur Geschichte.
Noch ganz kurz zwei Aufrufe, zwei Appelle an Sie: Wer für die Marktwirtschaft eintritt, muss auch für einen funktionierenden Wettbewerb sorgen. Das ist eine Institution unserer marktwirtschaftlichen Ordnung, von welcher auch die Verfassung ausgeht. Die Bundesverfassung verlangt in Artikel 96, dass der Bund "Vorschriften gegen volkswirtschaftlich oder sozial schädliche Auswirkungen von Kartellen und anderen Wettbewerbsbeschränkungen" erlässt. Das ist der Auftrag, und alle die, die dafür sorgen wollen, dass die Marktwirtschaft funktioniert, haben alles Interesse daran, auf diese Vorlage einzutreten und das Kartellrecht materiell etwas zu verschärfen.
Mein zweiter Appell richtet sich auch an meine Fraktion: Wer dezidiert gegen die Hochpreisinsel eintritt, das auch politisch immer wieder so vertreten hat, unter anderem im Rahmen der Debatte über den starken Franken, der ist jetzt gehalten, nicht nur A zu sagen, sondern auch B, auf diese Vorlage einzutreten und mit dem Kampf gegen die Hochpreisinsel Schweiz Ernst zu machen.
Ich danke Ihnen, wenn Sie der Mehrheit der WAK-NR folgen und auf die Vorlage eintreten.
Zum Schluss noch ein Satz zur parlamentarischen Initiative Kaufmann 08.443, die im Rahmen der heutigen Beratung auch behandelt wird. Die Kommission beantragt Ihnen mit 14 zu 9 Stimmen, ihr keine Folge zu geben, und zwar aus folgenden Gründen: Zum einen ist die Forderung dieser Initiative mit den Compliance-Artikeln in der Änderung des Kartellgesetzes materiell bereits erfüllt, zum andern ist darauf hinzuweisen, dass in der Detailberatung kein Antrag mit [PAGE 1553] weiter gehenden Forderungen, wie die Initiative sie beinhaltet, gestellt wurde.
Ich danke Ihnen, wenn Sie es der Mehrheit der WAK auch hier gleichtun und der Initiative keine Folge geben.