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Amstutz Adrian · Nationalrat · 2014-09-17

Amstutz Adrian · Nationalrat · Bern · Fraktion der Schweizerischen Volkspartei · 2014-09-17

Wortprotokoll

Zuerst ein Wort an die Kommissionssprecherin, Frau Leutenegger Oberholzer - sie ist leider jetzt nicht da -: Mit dieser Fassung, die Sie vertreten, verteidigen Sie keineswegs die Verfassung, im Gegenteil. Wir riskieren mit Schnellschüssen, aus einem guten Gesetz ein interventionistisches Monster zu schaffen, notabene ohne ausgewiesenen Handlungsbedarf. Ein solcher konnte in der Kommission nämlich nicht nachgewiesen werden.

Dafür wurden uns von Vertretern von Partikularinteressen bei Artikel 4 Absatz 2bis mit scheinbar harmlosen Zusatzbemerkungen Ansätze einer erweiterten Marktdefinition untergejubelt. Kartellrechtsspezialist Professor Marc Amstutz warnt denn auch zu Recht vor einem "Wettbewerb der Schlafmützen"; Frau Birrer-Heimo, ich bitte Sie, das Ihren Geldgebern einmal mitzuteilen.

Ebenso untergejubelt wurden uns von Detailhandelskreisen bei Artikel 5 die Vermutungstatbestände für gewisse vertikale Abreden. Professor Silvio Borner trifft den Nagel auf den Kopf mit seiner Aussage, dass Migros-Gründer Duttweiler seinerzeit den Wettbewerb gegen teure Marken mit Eigenmarken und nicht mit bevorteilenden Regulierungen aufnahm - und gewann! Viele Ökonomen und ein paar vernünftige Juristen - wenigstens die, die nicht auf Überregulierungen in diesem Staat angewiesen sind und trotzdem genug Arbeit haben - warnen uns vor dieser Überregulierung. Das heisst in der Wettbewerbspolitik, dass gerade die Wettbewerbsbehörden durch ökonomisch fehlgeleitete Interventionen den Wettbewerb behindern oder sogar beseitigen. Überregulierungen wirken wie Kartelle; das habe nicht ich erfunden, das sagen gestandene, erfahrene Ökonomen, und zwar nicht nur in der Schweiz. Besonders schädlich ist eine Wettbewerbspolitik, die schwächere Marktteilnehmer schützen will.

Wir haben diese Warnungen zwar leider nicht beherzigt, aber wir haben sie auch nicht einfach in den Wind geschlagen. Wir haben durchgesetzt, dass eine Evaluation der Änderungen aus dem Jahre 2003 durchgeführt wurde. Wie Sie alle wissen, hat diese Prüfung, bezogen auf die heutige Diskussion, Folgendes ergeben: Erstens muss mit relativer Marktmacht sorgfältig umgegangen werden, sonst schädigt die Weko den Wettbewerb; heute herrscht angesichts der vielen hängigen Rekurse grosse Rechtsunsicherheit. Zweitens schaden die Vermutungstatbestände für vertikale Abreden mehr, als sie nützen; das ist das Resultat. Drittens wäre [PAGE 1556] eine bessere Trennung von Untersuchung und Entscheid nötig.

Über diese Punkte schien man Konsens erzielt zu haben, bis im Zusammenhang mit der Diskussion um die sogenannte Hochpreisinsel der politische Diskurs erneut aufflammte, und zwar mit absonderlichen Auswüchsen. Die Neuregelung der Behördenorganisation ist weitgehend ausser Rang und Traktanden gefallen. Es droht jetzt eine Scheinlösung, sodass es klar besser ist, im Moment überhaupt nichts zu tun. Die Vermutungstatbestände für vertikale Abreden sollen gemäss Entwurf nicht nur nicht beseitigt, sondern mit einem Teilkartellverbot und einer Beweislastumkehr sogar noch massiv verschärft werden. Ich danke allen, die diesem absurden Ansinnen einen Riegel vorschieben.

Mit dem sogenannten Kompromissvorschlag zu Artikel 7a droht uns jetzt kein lächerlicher Streich mehr, der sich sowieso nicht umsetzen liesse, sondern effektiv eine Katastrophe. Gemäss diesem Vorschlag soll die Weko bei Missbrauchstatbeständen im Sinne von Artikel 7a nicht nur marktbeherrschende Unternehmen, sondern auch Unternehmen mit nur relativer Marktmacht mit Sanktionen belegen. Stellen Sie sich das einmal in der Praxis vor! Mit dieser Regelung gleitet die Weko schön sanft ins Nirwana der Regulatoren. Sie öffnen damit Tür und Tor für Juristen, für Ökonomen und für die ganze Kartellindustrie, aber dem Konsumenten und der Konsumentin helfen Sie damit überhaupt nicht.