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Vischer Daniel · Nationalrat · 2014-09-17

Vischer Daniel · Nationalrat · Zürich · Grüne Fraktion · 2014-09-17

Wortprotokoll

Wir sind hier bei den Fristen. Es gibt eine relative Frist von 14 Tagen und eine absolute Frist je nachdem, wem Sie folgen. Kommission des Ständerates: drei Monate und 14 Tage; Stellungnahme Bundesrat: ein Jahr und 14 Tage; Ständerat: drei Monate und 14 Tage. Ihre Kommission hat sich nun mehrheitlich auf drei Monate und 14 Tage geeinigt, sie hat aber gegenüber der ständerätlichen Fassung noch eine Änderung vorgenommen, indem sie den letzten Halbsatz "wenn der Anbieter den Konsumenten nicht nach Absatz 2 informiert hat" ebenfalls gestrichen hat. Es geht hier um Verwirkungsfristen. Die Kommission hat damit mit 10 zu 7 Stimmen beschlossen, der kürzeren Frist zu folgen. Natürlich wurde angeführt, es führe zu grösserer Rechtssicherheit, je kürzer die Fristen sind. Die Minderheit macht geltend, eine Angleichung an die EU tue not. Dem ist die Mehrheit nicht gefolgt.

Ich ersuche Sie, der Mehrheit zu folgen.