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Stamm Luzi · Nationalrat · 2014-09-24

Stamm Luzi · Nationalrat · Aargau · Fraktion der Schweizerischen Volkspartei · 2014-09-24

Wortprotokoll

Das Beispiel von Herrn Jositsch stört mich. Herr Kollege Jositsch, nehmen wir an, Sie kommen zu mir ins Rechtsanwaltsbüro, weil Sie im Kanton Aargau auf einer geraden Strasse von 1,8 Kilometer Länge einen Lastwagen überholt haben, dabei mit 114 statt mit den erlaubten 80 Stundenkilometern gefahren sind und, mit Ihrem Einkommen, eine Geldstrafe von 30-mal 3000 Franken gleich 90 000 Franken erhalten haben. Sie erhalten diese Strafe, obwohl Sie unmittelbar nach diesem Überholmanöver wieder mit 80 Stundenkilometern gefahren sind. Die Person, die Sie vertreten, kommt zu mir ins Büro, weil sie eine Strafe von 30-mal 10 Franken bekommen hat; das sind 300 Franken - während der Kollege Universitätsprofessor eine Strafe von 90 000 Franken erhält. Diese Differenz ist zu gross. Deshalb bitte ich Sie, für einen Tagessatz von mindestens 30 Franken zu stimmen. Dann haben wir wenigstens eine Geldstrafe von 30-mal 30 Franken.

Abgesehen davon ist es unlogisch: Wenn Sie eine Parkbusse erhalten, finden Sie einen Einzahlungsschein an der Windschutzscheibe; wenn Sie etwas zu schnell fahren, bezahlen Sie 40, 80, 120, 180 oder 260 Franken. Danach kommen Sie in das kantonale Verfahren. Im Kanton Zürich zum Beispiel bezahlen Sie bei einer Überschreitung um 16 Stundenkilometer 1250 Franken. Wenn Sie noch schneller fahren, fallen Sie wieder unter das System, um das es hier geht, und die minimale Strafe beträgt 30-mal 10 Franken. Der Betrag der Busse geht nun also wieder hinunter, obwohl Sie schneller gefahren sind. Es ist unlogisch, wenn Sie so geringe Geldstrafen festlegen.

Ich habe vor einigen Jahren hier im Saal die Diskussionen miterlebt, bei denen sogar durchgesetzt wurde, dass es Geldstrafen von unter 10 Franken pro Tag geben sollte. Das ist noch deplatzierter. Wir wissen auch - ich denke an diese 300 Franken bei Ihrem Beispiel, Herr Kollege Jositsch -, dass diese Beträge in der Praxis ohnehin durch das Sozialamt bezahlt werden. Da kommt jemand und sagt, er habe noch eine Geldstrafe von 300 Franken bekommen, und das Sozialamt muss ihm das Geld geben; es zahlt ihm die 300 Franken.

Zusammengefasst: Legen Sie wenigstens dieses Minimum von 30 Franken fest. Dann wird das ganze System ein bisschen logischer.