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Sommaruga Simonetta · Bundesrat · 2014-11-26

Sommaruga Simonetta · Bundesrat · Bern · 2014-11-26

Wortprotokoll

Die Diskussion, die Sie jetzt geführt haben, fand auf zwei Ebenen statt. Auf der einen Ebene die Frage: Aufhebung der Lex Koller - ja oder nein? Da sind Sie sich einig, darüber werden Sie voraussichtlich auch nicht abstimmen. Die zweite Ebene war dann die Frage, wie es jetzt nach diesem Entscheid weitergehen [PAGE 1059] soll. Ich bin froh, in der Analyse habe ich doch auch weitgehend Einigkeit festgestellt, nämlich dass sich eben seit 2007 in unserem Land einiges verändert hat, was man damals nicht so vorhergesehen hat. Zum einen ist die Zuwanderung in die Schweiz beträchtlich und hat natürlich mit diesem Thema ganz direkt etwas zu tun, zum andern sind seit der Finanzkrise Kapitalanlagen in Immobilien vermehrt gefragt. Das wirkt sich ganz konkret aus, natürlich nicht nur in den Tourismusregionen, sondern auch in den Städten. Vor allem in den Städten spürt man dann die Wohnungsnot oder die steigenden Immobilienpreise. Hier gibt es schon einen Zusammenhang.

Wenn Sie die Diskussionen rund um die Masseneinwanderungs-Initiative und auch um die Initiative, über die wir am nächsten Sonntag abstimmen, etwas mitverfolgen, dann merken Sie, dass nicht die Lex Koller und auch nicht die Investitionen in Immobilien unmittelbar ein Thema sind. Aber es herrscht das Gefühl vor, dass vor allem auch in den Städten sehr viel Geld vorhanden ist und dass es Immobilienkäufe gibt, bei denen man, wie es Frau Ständerätin Fetz gesagt hat, nicht mehr weiss, wer genau dahintersteckt - es entstehen ein Stück weit eine Anonymisierung und ein Druck. Das hören Sie in den Diskussionen, die Sie mit der Bevölkerung führen, das ist schon ein Thema. Von daher, denke ich, ist mit dem heutigen Entscheid das Thema nicht einfach abgehakt - das habe ich aber auch nicht von Ihnen allen gehört.

Der Bundesrat hat sich schon in seinem Bericht zur Zuwanderung im Juli 2012 zur Frage der Personenfreizügigkeit und der Zuwanderung in die Schweiz diesbezüglich Gedanken gemacht. Es war damals ein Entscheid des Bundesrates, die Aufhebung der Lex Koller nochmals vertieft zu prüfen, weil er eben festgestellt hat, dass die Zuwanderung gerade hier konkrete Auswirkungen hat, und zu schauen, was die Lex Koller bieten kann, ob man sie anpassen muss oder ob es keinen Anpassungsbedarf gibt. Das werden wir jetzt tun.

Sie wissen, dass der Bundesrat plant, eine Modernisierung des Gesetzes zu prüfen - ich sage jetzt einmal "Modernisierung", weil das ganz neutral ist, dann können sich sicher alle damit identifizieren. Es geht einfach darum, hier hinzuschauen. Ich bin froh, dass Herr Ständerat Schmid gesagt hat, man müsse das differenziert anschauen. Früher betraf die Lex Koller die Tourismusregionen; heute ist das nicht mehr so. Wir müssen schauen, was sich eben verändert. Die Bevölkerung erwartet von uns auch, dass wir gerade solche Veränderungen anschauen, die in unserem Land ganz Grundlegendes betreffen, und der Immobilienbesitz ist etwas ganz Elementares, und dass wir schauen, welche Instrumente geeignet sind, damit wir hier allenfalls Auswüchse, Missbräuche oder Entwicklungen, die wir nicht wollen, verhindern können. Ich glaube, damit habe ich Ihnen nur skizziert, in welche Richtung sich die Gedanken des Bundesrates bewegen. Wir haben jetzt noch nichts entschieden. Im Moment bin ich Ihnen aber dankbar, wenn Sie jetzt diesen Entscheid fällen, auf die Aufhebung der Lex Koller zu verzichten.

Ich möchte noch eine Klarstellung zur französischsprachigen Fassung des Antrages machen, damit das noch korrigiert wird. Dort steht nämlich: "... de renoncer au projet d'abrogation de la loi fédérale sur l'acquisition d'immeubles par des personnes à l'étranger ..." Technisch korrekt wäre es, wenn man schreiben würde: "... de classer le projet d'abrogation de la loi fédérale sur l'acquisition d'immeubles par des personnes à l'étranger ..." Das wollte ich einfach noch festhalten, weil es in Ihrer Kommission auch so besprochen worden ist.

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