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Sommaruga Simonetta · Bundesrat · 2014-11-26

Sommaruga Simonetta · Bundesrat · Bern · 2014-11-26

Wortprotokoll

Ich danke Ihnen, dass Sie auch hier an Ihrem Entscheid festhalten. Es ist schon eine wichtige Frage, bis zu welcher Strafhöhe das einfache Strafbefehlsverfahren zur Anwendung kommen kann. Einfach zur Erinnerung: Das Strafbefehlsverfahren ist sicher ein gutes Verfahren für das Massengeschäft - ich habe Ihnen vorher gesagt, wie viele Fälle im Strafbefehlsverfahren durchgeführt werden. Aber ein Strafbefehl erfolgt ohne Befragung der beschuldigten Person, und der Entscheid muss nicht begründet werden. Das Urteil wird nicht von einem unabhängigen Gericht erlassen und muss der beschuldigten Person nicht in einer ihr verständlichen Sprache eröffnet werden. Es gibt auch kein öffentliches Verfahren. Ich denke, wir sollten das Strafbefehlsverfahren weiterhin ermöglichen, das ist sinnvoll, wir sollten es aber sicher nicht ausweiten.

Der Nationalrat möchte hier bedeutend weiter gehen: Er möchte, dass bei einer Verurteilung eine frühere, bedingt erlassene Strafe, wenn sie widerrufen wird, dazugezählt wird und bis zu zwölf Monaten gehen kann. Dass auch in diesem Rahmen noch ein Strafbefehlsverfahren durchgeführt werden kann, geht aus unserer Sicht viel zu weit.

Ich denke, es ist wichtig, dass Sie wissen, dass sich auch die Konferenz der Staatsanwälte der Schweiz explizit gegen eine solche Erweiterung ausgesprochen hat. Es ist auch ihre Meinung, dass das Strafbefehlsverfahren etwas Gutes ist, dass es aber in dieser eingeschränkten Form bleiben muss und man sicher nicht einfach das Ausmass bis auf zwölf Monate verdoppeln kann.

Ich danke Ihnen, wenn Sie an Ihrem Entscheid festhalten. Wir werden versuchen, den Nationalrat auch noch zu überzeugen.