Engler Stefan · Ständerat · 2014-11-26
Engler Stefan · Ständerat · Graubünden · Fraktion CVP-EVP · 2014-11-26
Wortprotokoll
Die Kommission schliesst sich bei Artikel 40 dem Nationalrat an. Man muss die Bestimmungen von Artikel 40 und Artikel 41 zusammen lesen, um ihre Tragweite vollends zu erkennen. Die Kommission stimmt mit dem Nationalrat überein, dass ein Vorteil darin liegt, die kurzen Freiheitsstrafen in Artikel 40 explizit zu nennen und sie auch in ein Verhältnis zu den übrigen Freiheitsstrafen zu setzen.
Zu Artikel 41 möchte ich Folgendes sagen: Hier geht es um eine mindestens ebenso wichtige Frage wie bei der Frage der Höhe des Mindesttagessatzes, um eine Kardinalfrage der Revision. Wenn es uns nicht gelingt, hier eine Verständigung zwischen den beiden Räten herbeizuführen, im Sinne der neuen Formulierung von Artikel 41, stellt sich dann wirklich die Frage, welchen Mehrwert man aus der Revision des Sanktionenrechts noch ziehen kann. Es geht letztlich um die Frage des Vorrangs: Soll der Gesetzgeber im Strafgesetzbuch sagen, welche Strafart - die Geldstrafe oder die Freiheitsstrafe - Vorrang geniesst? Oder möchte man das vollends den Gerichten überlassen? Der Grund dafür, dass Ihre Kommission ganz klar der Auffassung ist, dass eine solch [PAGE 1054] zentrale Frage im Gesetz geregelt werden muss, liegt darin, dass sie es nicht den Staatsanwaltschaften und den Kantonen überlassen will, ob sie eine Geld- oder eine Freiheitsstrafe aussprechen. Das erste Prinzip ist der Vorrang der Geldstrafe vor der Freiheitsstrafe. Das zweite lässt sich aus Artikel 41, nämlich aus Absatz 1 Buchstaben a und b, ablesen, wo es darum geht, unter welchen Voraussetzungen an die Stelle der Geldstrafe eine kurze Freiheitsstrafe zu treten hat.
Ich glaube, diese Klärung allein würde schon einen Mehrwert gegenüber dem geltenden Recht darstellen und die Revision lohnenswert machen. Für mich ist Artikel 41 die zentrale Bestimmung, ob wir nun mit dem neuen Sanktionenrecht einen Fortschritt machen oder nicht. Ich bin froh, dass es in der Kommission und auch im Rat keine abweichenden Anträge dazu gibt.