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Föhn Peter · Ständerat · 2014-11-26

Föhn Peter · Ständerat · Schwyz · Fraktion der Schweizerischen Volkspartei · 2014-11-26

Wortprotokoll

Meiner Meinung nach ist das Salamitaktik pur. In einem ersten Schritt erlaubte man den Sans-Papiers, die obligatorische Volksschule zu absolvieren. Aber nach dieser obligatorischen Schulzeit sind viele dieser Leute immer noch papierlos, das heisst absolut illegal, in der Schweiz. Illegal in der Schweiz Anwesende können, wenn überhaupt, nur schwarzarbeiten. Das Ziel müsste es sein, dass diese Sans-Papiers heimkehren oder wir sie in einen legalen Status überführen - aber nur dann, wenn sich das rechtfertigen lässt.

Auf die Frage, wie es mit dem Aufenthalt dieser Jugendlichen stehe, wenn sie die Berufslehre abgeschlossen hätten, bekamen wir vonseiten der Verwaltung zur Antwort - ich zitiere aus dem Kommissionsprotokoll -: "Wenn diese Jugendlichen ihre Berufslehre erfolgreich abgeschlossen haben, wird entschieden, ob sie bleiben können oder nicht. Das haben wir in der entsprechenden Verordnungsbestimmung festgehalten. Wir sind davon ausgegangen, dass wir dann eine definitive Regelung treffen können. Wir wollten das nicht am Anfang der Ausbildung machen, weil man ja nicht weiss, wie sich die Situation dieser Jugendlichen entwickelt." Weiss man, wie sich diese Jugendlichen nach der Lehre entwickeln? Dazu habe ich schon noch weitere Fragen: Was geschieht, wenn die Berufslehre nicht erfolgreich abgeschlossen wird? In der Schweiz ist die Ausbildung nach der Berufslehre bei Weitem nicht abgeschlossen. Was geschieht, wenn der oder die Auszubildende eine Weiterbildung oder eine weiterführende Schule besuchen will? Sind auch diese Sachen in der entsprechenden Verordnung bereits vorausbestimmt? Das sind unbeantwortete Fragen.

Zu sagen ist zudem, dass dieses Entgegenkommen, ob nun auf der Verordnungs- oder auf der Gesetzesstufe, zu einer Ungleichbehandlung gegenüber denjenigen führt, welche ein ordentliches Asylgesuch stellen. Es ist nicht unsere Aufgabe, es darf nicht unsere Aufgabe sein, Unrecht und Fehlverhalten gegenüber den anderen zu belohnen. So erachte ich es als stossend, dass Bundesrat und Verwaltung eine Frage von solcher ausländerpolitischen Tragweite auf Verordnungsebene regeln und dem Parlament keinen entsprechenden Gesetzentwurf präsentieren oder vorlegen.

Zwei, drei Worte als Ausbildner, habe ich doch ziemlich Erfahrung mit Lehrlingen, welche nicht problemlos über die Runden kommen: Was ist zu tun, wenn Sie mit einem Papierlosen Probleme haben? Man befindet sich dann im luftleeren - das heisst für mich: gesetzlosen - Raum. All jene, welche heute die Motion ablehnen, müssen dann auch bei der Umsetzung Hand bieten. Das heisst für mich, dass Sie dann auch willens sein müssen, entsprechend Lehrlinge auszubilden. Wenn das nicht der Fall ist, sollten Sie heute meinem Minderheitsantrag zustimmen.

Die Umsetzung eines so massiven Einschnittes in unsere Aufenthalts- und Arbeitsgesetzgebung muss vom Parlament beraten werden können. Mit der Ermöglichung einer Berufslehre wird nämlich die Illegalität geduldet, womit die Schweiz als Rechtsstaat untergraben wird. Ausländer, welche ein Asylgesuch stellen und sich um einen ordentlichen Aufenthaltsstatus bemühen, werden - wie schon gesagt - benachteiligt. Zudem wird der Anreiz erhöht, sich hier illegal aufzuhalten. In Härtefällen kann man Jugendliche auch in den Status eines vorläufig Aufgenommenen überführen. Diesen darf man dann auch zeitlich beschränken.

So beantrage ich Ihnen, diese Motion anzunehmen. Ich danke Ihnen für die Unterstützung meines Minderheitsantrages.