Sommaruga Simonetta · Bundesrat · 2014-06-18
Sommaruga Simonetta · Bundesrat · Bern · 2014-06-18
Wortprotokoll
Ich sage jetzt nicht, dass es mich freut, wenn alle Bücher innerhalb von 14 Tagen gelesen werden! Aber es gibt schon einen Unterschied zwischen Büchern und digitalen Inhalten auf Datenträgern.
Wir - die Kommissionsmehrheit, die Kommissionsminderheit und der Bundesrat - sind uns ja hier alle einig, dass es nicht möglich sein soll, dass man bestellte Musik-CD und Film-DVD, die versiegelt sind, auspacken, schnell anschauen bzw. anhören und dann zurückgeben kann: Das geht selbstverständlich nicht. Bei den Büchern ist die Ausgangslage schon etwas anders. Wenn Sie wirklich, wie Sie, Herr Ständerat Schmid, es jetzt geschildert haben, ein Buch lesen und es beim Aufklappen noch etwas verunstalten, dann können Sie es natürlich auch nicht zurückgeben. Der beste Beweis dafür, dass dieses Widerrufsrecht, wenn es um Bücher geht, schon funktioniert, ist für mich eigentlich der, dass Amazon es ja anbietet. Offenbar funktioniert das. Wenn es so wäre, dass jeder sein Buch sofort liest und es nachher zurückschickt, dann könnte ein grosser Anbieter diese Rückgabemöglichkeit nicht anbieten. Jetzt können Sie sagen: Ja, das machen sie ja schon. Aber diese Diskussion haben wir, glaube ich, geführt. Diese Möglichkeit wird den Online-Handel mit Büchern nicht behindern.
Herr Ständerat Schmid, Sie haben gesagt, dass der stationäre Buchhandel leide. Ja, dieser leidet tatsächlich. Er leidet aber nicht, weil man die Bücher im Online-Handel zurückgeben kann, sondern er leidet vor allem, weil der Online-Handel massiv zugenommen hat. Er leidet auch, weil das Parlament und die Bevölkerung die Buchpreisbindung abgeschafft haben: Das hat dem stationären Buchhandel sehr zugesetzt. Eigentlich hat ja das Parlament versprochen, man werde sich dann darum kümmern, diesen kulturellen Bereich in Zukunft mit geeigneteren Massnahmen zu unterstützen. Das ist bis jetzt meines Wissens nicht erfolgt. Aber sicher leidet der stationäre Buchhandel nicht darunter, wenn Sie beim Online-Handel ein Widerrufsrecht einräumen.
Ich denke, es macht Sinn, dass wir diese Ausnahme hier vorsehen. Noch einmal: Wir müssen uns nicht überall der EU anschliessen, aber es geht hier jetzt einfach um grenzüberschreitende Bestellungen und um grenzüberschreitende Regelungen. Ich denke, es gibt eigentlich keinen Grund, dass wir hier eine andere Regelung haben müssen als jene der EU, die diese seit zehn Jahren kennt und praktiziert. Bücher gibt es aber nach wie vor in der EU, und es wird sie auch bei uns weiterhin geben.
Ich danke Ihnen, wenn Sie der Kommissionsmehrheit folgen.