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Metzler Ruth · Bundesrat · 2001-12-03

Metzler Ruth · Bundesrat · Appenzell I.-Rh. · 2001-12-03

Wortprotokoll

Die allgemeine Situation der Roma in der Bundesrepublik Jugoslawien und insbesondere in Serbien ist dem Bundesrat bekannt. Er verfolgt die Entwicklung der Lage aufmerksam. Die wirtschaftliche und soziale Lage in Serbien ist für alle Volksgruppen, gerade jedoch für Minderheiten, schwierig. Die Roma sind dabei in erhöhtem Ausmass Diskriminierungen ausgesetzt. Benachteiligungen sind insbesondere im Erziehungswesen und auf dem Arbeitsmarkt zu beobachten. Seit dem Sturz der Regierung Milosevics im Oktober 2000 lässt sich jedoch eine Verbesserung der allgemeinen Situation der Minderheiten erkennen. Die neue serbische Regierung ist auf einen politischen Ausgleich unter den einzelnen Volksgruppen bedacht und strebt eine bessere Integration der Minderheiten in den serbischen Staat an.

Der frühere Oppositionspolitiker der Sandzak, Rasim Ljajic, ist heute Minister für Minderheitenfragen in Serbien.

Anlässlich seines Besuches in der Schweiz am 29. und 30. März 2001 hatte ich Gelegenheit, ihn zu treffen. Erstens konnte ich ihm die Schweiz, ihre föderalistische Struktur und das Zusammenleben der verschiedenen sprachlichen und religiösen Gruppen in unserem Land näher bringen. Zum Zweiten haben wir Grundlagen und Möglichkeiten der Zusammenarbeit mit Jugoslawien erörtert. Drittens konnte ich mehr über seine Einschätzung der Lage, im Besonderen über die nationalen und ethnischen Gemeinschaften, erfahren. Verschiedene Massnahmen, darunter auch ein neues Minderheitengesetz, wurden seither an die Hand genommen.

Die Asylgesuche von Roma werden vom Bundesamt für Flüchtlinge bezüglich Asylgewährung und Wegweisung im Einzelfall geprüft. Die Benachteiligungen, denen Roma in Serbien ausgesetzt sein können, sind in der Regel wegen fehlender Intensität nicht asylrelevant. Für die Beurteilung der Zumutbarkeit der Wegweisung wird berücksichtigt, ob der Vollzug der Wegweisung für die betroffene Person eine konkrete Gefährdung oder eine unzumutbare Härte darstellt. Dabei spielen gemäss ständiger Praxis Faktoren wie der Gesundheitszustand, das Alter, die familiären Verhältnisse, das Bestehen eines tragfähigen sozialen Beziehungsnetzes oder die Fragen der ausreichenden wirtschaftlichen Lebensgrundlagen und Perspektiven der Asyl suchenden Person eine entscheidende Rolle. Wird die Zumutbarkeit des Vollzugs der Wegweisung verneint, so wird eine individuelle vorläufige Aufnahme verfügt.