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Engler Stefan · Ständerat · 2014-06-18

Engler Stefan · Ständerat · Graubünden · Fraktion CVP-EVP · 2014-06-18

Wortprotokoll

Ich möchte mich gerne zu den Artikeln 35 und 36 äussern, weil die Konzeption der ständerätlichen Kommission zum Vollzug der Geldstrafe von der Konzeption des Nationalrates und teilweise auch von jener des Bundesrates abweicht. Der Nationalrat hat mit der Absicht, den Vollzug der unbedingten Geldstrafe zu beschleunigen, die Zahlungsfristen gekürzt, Nachfristen unterbunden und den Betreibungsweg vor der Umwandlung der Geldstrafe in eine Ersatzfreiheitsstrafe abgeschnitten. De facto führt die Lösung des Nationalrates zum unerwünschten Ergebnis, dass ein zahlungsfähiger Verurteilter, der nicht betrieben werden darf, letztlich die Wahl zwischen der Bezahlung der Geldstrafe oder einer Ersatzfreiheitsstrafe hat. Die Formulierung Ihrer Kommission reduziert zwar die Zahlungsfrist, wie die nationalrätliche Fassung, auf sechs Monate, lehnt sich sonst aber an das geltende Recht an, indem sie darauf beharrt, dass zahlungsfähige Verurteilte betrieben werden müssen, bevor eine Umwandlung der Geldstrafe in eine Ersatzfreiheitsstrafe in Betracht gezogen werden kann. Das verschafft den Vollzugsbehörden auch mehr Flexibilität. [PAGE 633]

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