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Huber Gabi · Nationalrat · 2015-03-04

Huber Gabi · Nationalrat · Uri · FDP-Liberale Fraktion · 2015-03-04

Wortprotokoll

Der Ständerat hat sich in einer etwas unüblichen Weise entschieden, Massnahmen zur Sicherung von Vorsorgeguthaben bei Vernachlässigung der Unterhaltspflicht in die Vorlage zum Kindesunterhalt zu integrieren. Solche Massnahmen waren für die Vorlagen zum Freizügigkeitsgesetz und zum Gesetz über die berufliche Vorsorge vorgesehen, zu welcher im Frühling 2013 die Vernehmlassung durchgeführt worden ist. Die FDP-Liberale Fraktion hat sich damals gegen die Aufnahme solcher Massnahmen ausgesprochen, weil sie in der damals vorgesehenen Form zu unzumutbarem Zusatzaufwand und damit zur Erhöhung der Verwaltungskosten geführt und insbesondere die Verpflichtung zur Übernahme von vorsorgefremden Aufgaben mit sich gebracht hätte. Diese Kritik wurde auch von zahlreichen anderen Vernehmlassungsteilnehmern geäussert.

Dem Ständerat ist nun zugutezuhalten, dass er eine weniger aufwendige und eine praxistaugliche Lösung in der Vorlage zum Kindesunterhalt implementiert. Sie besteht darin, dass die Fachstelle - die kantonale Behörde, welche für die Inkassohilfe bzw. für die Alimentenbevorschussung zuständig ist - einer Vorsorgeeinrichtung, sofern diese bekannt ist, Meldung erstattet, wenn eine versicherte Person permanent ihre Unterhaltspflicht vernachlässigt und mit Unterhaltszahlungen im Verzug ist, die mindestens vier Monatszahlungen entsprechen. Als Folge einer solchen Meldung muss die Vorsorgeeinrichtung der Fachstelle Mitteilung machen, wenn [PAGE 77] dem Unterhaltspflichtigen eine Auszahlung als einmalige Kapitalabfindung, als Barauszahlung oder für den Vorbezug zur Wohneigentumsförderung ausgerichtet werden soll. Die Vorsorgeeinrichtung hat sodann die Verpflichtung, die entsprechende Auszahlung ab dem Zeitpunkt der Meldung für längstens 30 Tage aufzuschieben. Während diesen 30 Tagen hat die Fachstelle ihrerseits die Möglichkeit, die Sicherstellung des Vorsorgeguthabens für die ausstehenden Unterhaltsbeiträge allenfalls gerichtlich zu beantragen. Die Vorsorgeeinrichtung muss also erst tätig werden, wenn ihr die Fachstelle einen effektiv begründeten Fall meldet, und nicht einfach in jedem Auszahlungsfall.

Mit diesem Ansatz kann sich unsere Fraktion einverstanden erklären. Wenn wir nämlich nichts regeln, wird es weiterhin so sein, dass Unterhaltsschuldner, die plötzlich zu Geld kommen, dieses Geld unbehelligt beiseiteschaffen können. Laut Angaben der Verwaltung geht es um rund 80 000 Kapitalauszahlungen jährlich. Das sind doch eher viele Fälle. Dementsprechend ist das Potenzial dafür gross, dass Unterhaltsschulden nicht beglichen werden, obwohl das Geld dazu eigentlich vorhanden wäre. Wer dann in diesen Fällen zur Kasse gebeten wird, ist klar: die öffentliche Hand bzw. die Steuerzahler über die Alimentenbevorschussung. Keine Lösung ist also eine sehr schlechte Lösung.

Die FDP-Liberale Fraktion wird deshalb den Anträgen der Mehrheit zustimmen, und ich ersuche Sie, die Anträge der Minderheiten bei allen diesen Artikeln abzulehnen.