von Graffenried Alec · Nationalrat · 2015-03-04
von Graffenried Alec · Nationalrat · Bern · Grüne Fraktion · 2015-03-04
Wortprotokoll
Ich weise Sie darauf hin, dass hier vermutlich noch die grösste Differenz zum Ständerat besteht. Die Kommission hat hier jedoch einstimmig am Beschluss unseres Rates festgehalten.
Der Ständerat möchte zwar einen bedingten Strafvollzug für Freiheitsstrafen bis zu zwei Jahren ermöglichen, bei den bedingten Geldstrafen aber nur einen bedingten Strafvollzug bis zu 50 Prozent der Strafe ermöglichen. 50 Prozent der Strafe wären also immer unbedingt zu leisten. Diese Idee geht auf das Anliegen zurück, das ungeliebte Kind der bedingten Geldstrafe zurückzudrängen. Allerdings bringt diese Lösung so viele Widersprüchlichkeiten mit sich, dass Sie unbedingt nicht weiterverfolgt werden sollte. Herr Lüscher hat das in der Kommission "des situations totalement absurdes" genannt. Die allermeisten Fälle würden sich ja in der Strassenverkehrsgesetzgebung ergeben. Geschätzte 90 Prozent der Fälle betreffen Strassenverkehrsdelikte. Man kann sich die Fälle ausdenken, in denen für geringere Delikte eine teilbedingte Geldstrafe ausgesprochen würde, die relativ happig sein könnte. Man müsste immer 50 Prozent bezahlen. Wenn es aber ein etwas gröberes Delikt ist, kommt es zu einer bedingten Freiheitsstrafe. Solche Fälle will man nicht; das gilt es zu vermeiden. Es gibt so viele Widersprüchlichkeiten. Das wäre wirklich eine inkohärente Gesetzgebung.
Wir sind zuversichtlich, dass der Ständerat hier auf seinen Entscheid zurückkommen und sich in dieser Frage dem Nationalrat anschliessen wird.