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preparatory:AB 168877

Caroni Andrea · Nationalrat · Appenzell A.-Rh. · FDP-Liberale Fraktion · 2013-09-24

Wortprotokoll

Das aktuelle Sanktionenrecht - die Strafen und Massnahmen im Strafgesetzbuch und im Militärstrafgesetz - trat am 1. Januar 2007 in Kraft. Im Kern schafften wir damit die kurzen Freiheitsstrafen bis zu sechs Monaten ab und führten stattdessen die Geldstrafe bis zu 360 Tagessätzen ein. In der Praxis wurde die bedingte Geldstrafe zur Hauptsanktion. Im Jahr 2007 etwa wurde in 86 Prozent der Fälle eine Geldstrafe ausgefällt, in 87 Prozent davon eine bedingte. Damit erfolgte insgesamt in 73 Prozent aller Fälle eine bedingte Geldstrafe.

Das neue System, vor allem die bedingte Geldstrafe, geriet schon bald in die Kritik. Bereits 2009 führten Sie in diesem Saal eine intensive Debatte und überwiesen zahlreiche Vorstösse, die wir heute zu einem grossen Teil abschreiben wollen. Der Bundesrat reagierte rasch: Er tauschte sich mit der Konferenz der kantonalen Strafverfolgungsbehörden aus, er gab eine Evaluation in Auftrag und verabschiedete am 4. April 2012 seine Botschaft zur Änderung des Sanktionenrechts. Dabei geht es konkret um Vergehen, also um die kleine und mittlere Kriminalität. Übertretungen, das heisst die Bestrafung mit einer Busse, und Verbrechen, das heisst die Bestrafung mit hohen Freiheitsstrafen, sind heute kein Thema.

Ihre Kommission hat die Arbeit im August 2012 aufgenommen. Mit 23 zu 1 Stimmen bei 1 Enthaltung ist sie auf das Geschäft eingetreten. Wir haben in der Kommission sodann Experten aus den kantonalen Strafverfolgungsbehörden angehört und eine Subkommission unter der kundigen Führung von Kollege Karl Vogler eingesetzt. So viel zur Übersicht.

Inhaltlich schlagen wir Ihnen folgende Verschärfungen vor: die Wiedereinführung der kurzen Freiheitsstrafe, die Gleichwertigkeit von Freiheitsstrafe und Geldstrafe, die Beschränkung der Geldstrafe auf 180 Tagessätze, einen Minimalsatz von 30 Franken, eine bedingte Geldstrafe nur noch bei besonders guten Umständen, die Straffung des Vollzugs von Geldstrafen und die Abschaffung der teilbedingten Geldstrafe. Daneben haben wir weitere Elemente eingebaut, etwa die Wiedereinführung des strafrechtlichen Landesverweises, die Ausgestaltung der gemeinnützigen Arbeit als Vollzugsform statt als Strafe, die gesetzliche Verankerung des Electronic Monitoring und die Erweiterung der Strafkompetenz des Staatsanwaltes.

Nun zur Frage, die bereits mein Vorredner angesprochen hat: Warum schlagen wir Ihnen diese Anpassungen vor, wo das aktuelle Strafrecht doch erst seit einigen Jahren - konkret: seit sieben Jahren - in Kraft ist? Eines müssen wir eingestehen: Wir haben keine quantitativen wissenschaftlichen Beweise, dass das geltende Recht erheblich schlechter wäre als das frühere Recht. Zum einen ist es für seriöse Studien noch ziemlich früh. Gerade für Rückfallstatistiken braucht es mehr Zeit. Die Kriminalitätsentwicklung hängt von vielen Faktoren ab, wobei das Strafrecht einer dieser Faktoren ist. Auch zeigen die wenigen Zahlen, die wir haben, keine signifikante Veränderung der Kriminalitätsentwicklung im Allgemeinen und bei den Rückfällen im Besonderen. Nicht einmal in den Gefängnissen hat man, das erstaunt, eine besondere Entlastung verzeichnet. Das Einzige, was wir wirklich nachweislich wissen: Wir hatten mehr Einnahmen wegen der Geldstrafe.

Das geltende Recht mit den Geldstrafen ist also gemäss den Statistiken nicht spürbar schlechter als das frühere. Wir möchten auch nicht zurück zum früheren Recht, sondern wir möchten das geltende Recht verbessern, indem wir es sinnvoll verschärfen. Anlass dazu ist eben nicht die Statistik, sondern eine allgemeine Unzufriedenheit über gewisse Auswüchse und Unzulänglichkeiten des Systems. Unzufriedenheit besteht in der Bevölkerung, bei vielen involvierten Behörden, bei den Opfern und auch bei uns Politikern als Volksvertreter. Heute wird wie gesagt in 73 Prozent der Fälle - die Zahl ist von 2007 - bei Vergehen eine bedingte Geldstrafe ausgefällt. Die Geldstrafe, auch die bedingte, mag in vielen Fällen eine sinnvolle Strafe sein, denn sie bringt Geld, anstatt dass sie uns etwas kostet, und sie reisst den Täter nicht aus seinem Leben. In vielen Fällen aber ist sie unbefriedigend:

1. Sie ist es wegen der Geldstrafe an sich, denn es gibt Täterkategorien, die sich davon einfach nicht beeindrucken lassen; sei es, dass sie gar kein Geld haben, sei es, dass sie so viel Geld haben wie weiland Krösus, sei es, dass sie sich als Normalsterbliche der Geldstrafe laufend entziehen, indem sie sich ins Ausland absetzen, sodass man auf ihre finanziellen Mittel gar nicht zugreifen kann. Dazu kommt noch das Spezialproblem bei häuslicher Gewalt, wo derjenige die Geldstrafe bezahlen muss, der mit dem Opfer im gleichen Haushalt lebt.

2. Die Geldstrafe hat Nachteile wegen des standardmässig bedingten Vollzugs. Die Geldstrafe wird in der Bevölkerung von sehr vielen Leuten als mild empfunden. Im bedingten Vollzug geht sie aber am Verurteilten gänzlich spurlos vorbei, und er verlässt dann das Gerichtsgebäude mit dem geschmähten Victory-Zeichen. Eine bedingte Freiheitsstrafe hingegen ist für manchen Verurteilten ein ganz anderes Damoklesschwert.

Wie gesagt, wir haben keine statistische Evidenz, die eine Verschärfung geradezu aufzwingen würde. Aber wir haben all die Stimmen in der Bevölkerung, in der Fachwelt, in der Opfergemeinde. Vor allem haben wir die Stimme in uns selbst, die sagt: Ein Strafrecht mit einer bedingten Geldstrafe als Hauptstrafe, als Standardstrafe, ist zu wenig [PAGE 1581] glaubwürdig. Aber das Strafrecht lebt von der Glaubwürdigkeit. Denn wir alle, alle Bürgerinnen und Bürger, haben unseren persönlichen Strafanspruch, den Fehdehandschuh, quasi dem Staat abgegeben - Strafrecht statt Rache, statt Fehde.

Jetzt muss der Staat, müssen wir die Leute aber überzeugen, dass wir dieses Gewalt- und Strafmonopol ernst nehmen, dass wir es wahrnehmen und dass wir Rechtsbrecher genügend scharf anpacken. Tun wir das zu wenig, werden die Täter zu wenig abgeschreckt, und die Allgemeinheit erlebt eine zu wenig ausgeprägte Generalprävention. Es soll so sein, das ist die Überzeugung, dass der rechtstreue Bürger belohnt bzw. nicht angefasst wird, dass sich Verbrechen nicht lohnt.

Ihre Kommission nahm diese Vorlage am 16. August 2013 in der Gesamtabstimmung mit 16 zu 7 Stimmen bei 2 Enthaltungen an. Es gab zahlreiche Minderheitsanträge und eine Fundamentalkritik. Diese wird dann im Konzept der Minderheit I (Stamm) zum Ausdruck kommen, die sich ebenfalls eine Verschärfung wünscht, aber nicht in der mit der Geldstrafe kombinierten Form. Vielmehr will diese Minderheit zurück zum alten Recht. Damals gab es für Vergehen fast nur die Freiheitsstrafe, in gewissen Fällen eine Busse, sicher keine Geldstrafe. Die Mehrheit der Kommission lehnte diesen Antrag ab, weil mit der altrechtlichen Busse zwar eine pekuniäre, eine geldmässige Bestrafung weitergeführt, diese in vielen Punkten aber verschlechtert wird; dazu werden Sie dann noch mehr hören.

Vorerst lade ich Sie aber ein, Ihrer Kommission beim Eintreten zu folgen, wie sie es mit 23 zu 1 Stimmen beschlossen hat.