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Jositsch Daniel · Nationalrat · 2013-09-24

Jositsch Daniel · Nationalrat · Zürich · Sozialdemokratische Fraktion · 2013-09-24

Wortprotokoll

Es spricht einiges für die Argumentation von Herrn Vischer, die wir jetzt gerade gehört haben. Wir wollen heute ein Gesetz revidieren, das am 1. Januar 2007 in Kraft getreten ist, das angeblich gewisse Mängel hat, die allerdings niemand wirklich quantifizieren oder wissenschaftlich festhalten kann. Auch der Sprecher der Kommission hat darauf hingewiesen: Es gibt keine Evaluation des geltenden Systems. Das Einzige, was man sagen kann, ist, dass die Rückfallquote nach dem neuen System jedenfalls nicht schlechter ist als nach dem alten System.

Trotzdem stehen wir heute hier und wollen eine Revision machen. Eigentlich müsste ich Herrn Vischer Recht geben und sagen: Jawohl, wir treten gar nicht erst darauf ein, weil es in der Tat nicht sein kann, dass wir aufgrund von Diskussionen, die vorwiegend in den Medien stattfinden, hier ein Gesetz ändern, das wir gerade erst revidiert haben. Vielleicht ist Ihnen aufgefallen, dass die Diskussion betreffend Geldstrafe - wir sprechen ja nicht vom Bereich der schweren Kriminalität, sondern vom Bereich der leichten Kriminalität - in der Öffentlichkeit weitgehend abgeflaut ist. Die Praxis scheint sich mit dem neuen System gut arrangiert zu haben, das heisst, Sie nehmen hier im Prinzip eine Diskussion auf, die vor ungefähr zwei Jahren aufgehört hat.

Warum treten wir trotzdem ein? Wir treten deshalb ein, weil wir sagen: Es gibt tatsächlich gewisse Möglichkeiten, das heutige System noch zu verbessern. Hier ist beispielsweise das Electronic Monitoring, das eingeführt werden soll, eine sinnvolle Sanktionsform.

Wir sind auch der Meinung, dass wir gewisse Dinge mittragen können. Wir sind gegen die Abschaffung der Geldstrafe. Wir sind auch gegen die Abschaffung der bedingten Geldstrafe. Die Geldstrafe ist, wie erwähnt, eine sinnvolle Sanktion. Niemand kann beweisen, dass sie ihre Wirkung verfehlt. Wenn wir keine bedingte Geldstrafe haben, haben wir wiederum ein Schnittstellenproblem. Wir sind allerdings der Meinung, dass man das Aussprechen der kurzen Freiheitsstrafen erleichtern soll. Es gibt nun einmal unterschiedliche Täter. Die allermeisten Täter sind schon allein durch ein Strafverfahren bestraft. Allein das hat schon abschreckende Wirkung. Es gibt aber eine gewisse Kategorie von Tätern, die unbelehrbar ist und der man tatsächlich mit einem schärferen Mittel entgegentreten muss. Deshalb tragen wir die Möglichkeit der kurzen Freiheitsstrafe mit. Wir sind auch dafür, dass eine bedingte Geldstrafe noch möglich ist, aber die Hürde soll höher sein als bei einer Freiheitsstrafe.

Was wir allerdings nicht mittragen, und zwar definitiv nicht mittragen, sind zwei Änderungen, die die Kommission vorgenommen hat: Die Kommission hat gesagt, dass im kurzfristigen Bereich unter sechs Monaten die Geldstrafe und die Freiheitsstrafe gleichgestellt sein sollen. Nach dem Verhältnismässigkeitsprinzip und nach der Vernunft muss allerdings [PAGE 1582] eine Geldstrafe den Vorzug haben. Das heisst, wenn beide Sanktionen zum Ziel führen, muss die Geldstrafe angewendet werden. Welchen Sinn macht es, jemandem eine Strafe aufzubrummen, die den Staat Tausende von Franken kostet, wenn eine sinnvolle Alternative für den Staat darin bestehen würde, mit einer Geldstrafe Geld zu bekommen? Das macht keinen Sinn. Eine solche Gleichstellung der kurzen Freiheitsstrafe und der Geldstrafe tragen wir nicht mit.

Ebenfalls nicht mittragen können wir die Anhebung des Mindesttagessatzes auf 30 Franken. Das würde bei 180 Tagessätzen für die sozial Schwächsten dieser Gesellschaft eine Mindeststrafe von 5400 Franken bedeuten. Das macht keinen Sinn. Wir müssen also mindestens das geändert haben und ansonsten den Grundtenor der Vorlage so belassen wie in der Kommission, damit wir das Projekt mittragen können. Sonst sehen wir uns gezwungen, es allenfalls abzulehnen.