Caroni Andrea · Nationalrat · 2013-09-25
Caroni Andrea · Nationalrat · Appenzell A.-Rh. · FDP-Liberale Fraktion · 2013-09-25
Wortprotokoll
Ich fühle mich irgendwie geehrt, nach dieser achtstündigen Debatte das Schlusswort halten zu dürfen. Es geht ums Konzept der Minderheit I (Stamm). Wie wir vorhin gesagt und gesehen haben, möchte Herr Stamm zum uralten, zum alten Recht zurück, und zwar möchte er die Geldstrafe durch die Busse, durch die Freiheitsstrafe ersetzen.
Wir müssen hier noch einmal abschliessend festhalten, dass die Geldstrafe für gewisse Täter die ideale Strafe ist. Ich denke zum Beispiel jetzt an Sie, Herr Kollege Stamm: nicht dass Sie je straffällig würden, aber wenn Sie es je würden, dann wäre bei Ihnen die Geldstrafe die ideale Strafe. Bei Ihnen würde allein schon die Verurteilung reichen. Sie stünden unter Schock und unter dem Eindruck, dass die Öffentlichkeit Sie beobachten würde. Und wir alle wüssten, dass Sie nie wieder etwas ausfressen würden. Warum sollten wir also mit Leuten wie Ihnen die Gefängnisse füllen, wenn wir doch die Geldstrafe zur Verfügung hätten?
Wir haben an der Geldstrafe geschraubt: Wir haben sie verschärft, weil wir ihre Mängel auch gesehen haben. Wir haben ihr, quasi als Geschwister, auf der Richterbühne parallel die kurze Freiheitsstrafe zur Seite gestellt. Wir haben sie heruntergefahren auf die kleinere und mittlere Kriminalität, auf sechs Monate. Wir haben ihren Mindesttagessatz auf 30 Franken angehoben. Wir haben den Vollzug an verschiedensten Stellschrauben massiv beschleunigt. Und wir haben den bedingten Vollzug zum Sonderfall gemacht. Aus all diesen Gründen ist die Geldstrafe jetzt noch besser. Die [PAGE 1673] Geldstrafe ist jetzt quasi "reloaded" und damit massiv besser als jene, die wir vorhin hatten.
Die Busse, die Sie umgekehrt fordern, ist einfach eine schlechte Geldstrafe. In aller Kürze noch einmal die Argumente dagegen: Erstens ist sie auf 90 Tage eingeschränkt, was ihren Anwendungsbereich eben sehr limitiert. Zweitens ist sie immer unbedingt, was Ihnen bzw. dem Richter nicht das Werkzeug in die Hand gibt, um differenziert zu urteilen. Wenn ich als Richter zum Beispiel jetzt Sie, Herr Stamm, vor mir hätte, dann wüsste ich, dass bei Ihnen eine bedingte Geldstrafe ausreichen würde - einfach, weil Sie damit schon genügend exponiert wären. Drittens lässt sich die Busse nicht sinnvoll umwandeln. Wie wir von der Frau Bundesrätin gehört haben, hätten Reiche eine längere Ersatzfreiheitsstrafe zu gewärtigen als Ärmere. Ich würde es ja noch verstehen, wenn dieses Ansinnen von der Ratslinken käme, aber es erstaunt mich sehr, dass es von Ihnen kommt, Herr Stamm.
Der Hauptgrund gegen die Busse statt der Geldstrafe ist aber folgender: Die Busse ist eine "Handgelenk mal Pi"-Übung. Gerade Sie, Herr Stamm, und Ihre Kollegen, aber auch wir Bürgerlichen möchten ja, dass Steuern und Gebühren klar berechenbar sind. Aber jetzt hier quasi in der richterlichen Dunkelkammer eine Geldstrafe nach Gutdünken festzulegen, die dann niemand mehr nachvollziehen kann, kann doch nicht der Sinn der Übung sein. Ein kleines Beispiel aus meiner Praxis: Ich bin in der Militärjustiz, und wenn jemand nicht in den WK von 20 Tagen geht, weiss ich, dass er 20 Tagessätze dafür kriegt. Das multipliziere ich mit seinem Tageseinkommen. Wenn er den halben WK nicht besucht, weiss ich, dass es die Hälfte davon ist. Gäbe ich stattdessen nur eine Busse, dann hätte ich einfach eine unverständliche Zahl aus irgendeinem Amalgam, und niemand wüsste, wie das umzuwandeln wäre und wie ich überhaupt darauf gekommen wäre.
Sie sagen, Herr Stamm, die Geldstrafe sei etwas kompliziert. Ich gebe Ihnen insofern Recht, als der Richter mehr begründen, mehr Zahlen zusammensuchen muss. Das muss er an sich auch bei der Busse, nur kann er sich dort mehr darum drücken, weil er das Ganze eben in der richterlichen Dunkelkammer machen kann. Aber wenn Sie, Herr Stamm, noch einen Schritt weiter gehen und sagen, es sei nicht nur kompliziert, sondern es sei auch unverständlich, niemand verstehe das Strafrecht, dann verstehe ich Sie nicht ganz. Sie sind ein hochintelligenter Mensch und spielen in dieser Debatte immer etwas den, verzeihen Sie mir den Ausdruck, "klein Doof" und sagen: "Ich verstehe dieses Gesetz nicht, und niemand versteht es." Herr Stamm, wir, Ihre Kommissionskollegen, haben es verstanden. Wir haben auch als möglichen Nachhilfelehrer Herrn Jositsch, der hat es auch verstanden, und die Leute in der Praxis haben es auch verstanden. Darum hat niemand von uns oder von der Praxis oder der Wissenschaft je gefordert, dass man zurück zur Busse gehe.
Nun noch ein Müsterchen aus der Subkommission: Unser Subkommissionspräsident, Karl Vogler, hat einmal erwähnt, er habe mit Praktikern gesprochen und die Bussenidee angesprochen. Diese Praktiker hätten ihn angeschaut, als sei er vom Mond. Das, um ein kleines Kommissionsgeheimnis zu verraten.
Zusammenfassend: Ich bitte Sie, bleiben Sie beim optimierten, ausgewogenen System, wie wir es hier mühselig und liebevoll erarbeitet haben. Wir haben eine tolle Revision vor uns, die die entscheidenden Weichen neu stellt. Gehen wir nicht zurück in die strafrechtliche Steinzeit, sondern nach vorne in die moderne strafrechtliche Zukunft. Ich bitte Sie, der Vorlage in der Gesamtabstimmung zuzustimmen, und ich bitte Sie jetzt namens der Kommissionsmehrheit, diesen Minderheitsantrag, den wir für eine gute Vorlage einfach nicht brauchen, abzulehnen.