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Jositsch Daniel · Nationalrat · 2013-09-25

Jositsch Daniel · Nationalrat · Zürich · Sozialdemokratische Fraktion · 2013-09-25

Wortprotokoll

Die Mehrheit der Kommission für Rechtsfragen möchte die Landesverweisung wieder einführen. Sie stand im Strafgesetzbuch bis zur Revision, die am 1. Januar 2007 in Kraft getreten ist, und ist mit dieser Revision dann abgeschafft worden. Die Mehrheit möchte sie wieder einführen.

Herr Schwander möchte mit seiner Minderheit II gleich das Konzept der Ausschaffungs-Initiative bzw. der Durchsetzungs-Initiative in die Änderung einbringen. Ich finde es lobenswert, dass Sie uns Zeit sparen möchten, und ich finde es schön, dass Sie mir eine Brücke bauen möchten. Aber ich ziehe es trotzdem vor, auf dieser Seite des Flusses zu bleiben, und erkläre Ihnen auch gerne warum. Die Landesverweisung wurde nicht abgeschafft, um im Migrationsrecht irgendetwas zu verweichlichen. Wer eine strafbare Handlung von einer gewissen Schwere verübt, wird weggewiesen, und zwar gemäss Migrationsrecht. Früher war es so, dass man immer zwei Entscheide hatte: einen von den Migrationsbehörden und einen vom Strafgericht. Und wenn Sie sagen, Herr Schwander, mit der Wiedereinführung des Landesverweises bestehe eine "gewisse Gefahr" der Doppelspurigkeit, dann muss ich Ihnen sagen: Wenn zwei Behörden das Gleiche entscheiden, dann ist das nicht die Gefahr einer Doppelspurigkeit, sondern dann ist das die Doppelspurigkeit per se. Anders können Sie das nicht nennen. Es würden also zwei Behörden über die gleiche Sache entscheiden. Von mir aus, ich sage es Ihnen ganz offen, kann man das einführen, wenn man unbedingt mehr Arbeit und Aufwand will. Kommen Sie dann aber nicht mit dem Vorwurf, wir wollten immer mehr Bürokratie und das koste so wahnsinnig viel, wenn Sie selbst, wie eben hier, die Bürokratie herstellen.

Dann kommt noch etwas anderes dazu: Sie haben die Landesverweisung als politisches Kampfmittel benützt, indem Sie den Bürgerinnen und Bürgern jeweils gesagt haben, das sei jetzt wieder so eine Verweichlichung der Linken, dass man das abgeschafft habe. Von daher würde ich sagen: Seien Sie doch froh, wenn wir darauf verzichten, dann können Sie weiterhin politisch so argumentieren. Ich glaube aber, wir würden dem Strafrecht keinen Gefallen tun, wenn wir hier diese Doppelspurigkeit einführten, die wir vor sechs Jahren bereinigt haben, weil wir gesagt haben, dass es keinen Sinn mache, zweimal das Gleiche zu entscheiden.

Das Einzige, was mir logisch erscheint, ist, hier beim bisherigen Recht zu bleiben, das heisst, den Antrag der von mir vertretenen Minderheit III zu unterstützen und den Antrag der Minderheit II abzulehnen.