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Guhl Bernhard · Nationalrat · 2013-09-25

Guhl Bernhard · Nationalrat · Aargau · Fraktion BD · 2013-09-25

Wortprotokoll

Die BDP-Fraktion ist ebenfalls der Meinung, dass die Strafvollzugsbehörde recht harte Strafen aussprechen muss. Mit dem Electronic Monitoring hat der Straftäter eine scheinbar etwas leichtere Strafe, weil er ja nach Hause gehen kann. Aber wenn die Strafe zu Hause vollzogen wird, wenn also der Straftäter quasi von der Arbeit nach Hause in den Hausarrest gehen und die Halbgefangenschaft so absitzen muss, ist dies ebenfalls eine Strafe. Ich wehre mich ein bisschen gegen die Äusserung, das sei dann wie Urlaub oder Ferien. Electronic Monitoring ist als Vollzugsart günstiger als ein Gefängnisplatz, das muss man sich auch vor Augen führen. Ein Gefängnisplatz kostet den Staat sehr viel Geld. Electronic Monitoring ist im Verhältnis dazu günstiger.

Ich bin nicht ganz der gleichen Meinung wie meine Vorrednerin, Frau Rickli. Wir müssen dieses Electronic Monitoring zulassen. Es wurde in mehreren Kantonen getestet, und es funktioniert, wenn es richtig eingesetzt wird. Es darf natürlich nicht der Fall eintreten, dass ein gefährlicher Straftäter mit elektronischen Fussfesseln in die "Freiheit" entlassen wird. Das ist auch über Artikel 75a abgesichert. Es ist nicht so, dass sich gefährliche Straftäter oder Vergewaltiger nachher mit Fussfesseln frei bewegen und weiterwüten können. Das trifft nicht zu. Es ist so, dass nur nichtgefährlichen Straftätern diese Vollzugsform gewährt werden kann. Wir müssen uns ebenfalls vor Augen führen, dass der Strafvollzug, den wir haben, auch bezahlbar bleiben muss. Wir dürfen nicht immense Kosten verursachen. Wenn wir die Möglichkeit haben, weniger gefährliche oder nur nichtgefährliche Täter mit Fussfesseln auszustatten, dann sollten wir dies so zulassen.

Zur Frage, ob diese Vollzugsform für den Vollzug einer Freiheitsstrafe von bis zu sechs Monaten oder bis zu einem Jahr angeordnet werden soll: Es ist natürlich so, dass man für Täter, die mit dieser Vollzugsform verurteilt sind, auch Initialkosten hat. Man muss die ganze Einrichtung für diese Fussfesseln machen, man muss sie programmieren, man hat einen Vollzugsplan für diese Leute. Da lohnt es sich eben schon, dies alles einzurichten, wenn die Massnahme ein Jahr oder sieben Monate dauert. Wenn das Ganze nur für ein halbes Jahr eingerichtet wird, ergeben sich zu hohe Initialkosten. Darum lohnt es sich, hier dem Antrag der Mehrheit zu folgen.

Ich bitte Sie, dem Antrag der Mehrheit zuzustimmen.

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