Stamm Luzi · Nationalrat · 2013-09-25
Stamm Luzi · Nationalrat · Aargau · Fraktion der Schweizerischen Volkspartei · 2013-09-25
Wortprotokoll
Ich bin einigermassen verärgert. Ich bin seit mehr als zwanzig Jahren im Rat. Wir haben eine Strafrechtsrevision nach der anderen, und man redete früher wegen der vielen Revisionen vom "Steinbruch des Strafrechts". Und ich sage Ihnen, ich halte es nicht für menschenmöglich, was ich sehe! Wir schaffen es einfach nicht, gegen die eigentliche Kriminalität und Kleinkriminalität vorzugehen! Es ist doch nicht normal, dass wir es nicht einmal schaffen, dass man einen Mann, der an einem Fussballspiel einen anderen zusammenschlägt, nicht verhaften und einem Schnellgericht zuführen kann, dass man ihn nicht zwei Wochen in einem Gefängnis halten kann! Dann hätte er eine wirksame Lehre fürs Leben erhalten. Es ist doch nicht normal, dass wir die Leute - den Kleindealer, den Entreissdieb, den Schläger - so "anpacken", wie wir das tun! Wie ist es möglich, dass ich in Bern auf fünf Meter Distanz eine Gewalttat sehe, die Polizisten sind da, aber keiner nimmt den Täter in Haft, damit er eine kurze Freiheitsstrafe erhält? Weshalb schaffen wir das denn nicht?
Ich bitte Sie, in diesem Zusammenhang und vor diesem Background die Geldstrafen abzuschaffen. Es ist nicht vorteilhaft, was wir jetzt machen! Wir haben die Geldstrafen geschaffen, sie bringen nichts - und jetzt definieren wir sie neu. Jetzt werden sich wieder Zehntausende von Juristen fragen: Was hat das Parlament denn da gemeint? Es ist für "bedingt" nicht mehr nur eine gute Prognose nötig, sondern eine "doppelt gute Prognose". Man braucht besonders günstige Verhältnisse, damit man eine bedingte Strafe erhält, aber die bedingte Strafe ist nach wie vor möglich. Die Widersprüche sind nicht lösbar.
Wir haben mit diesem neuen System, das die Mehrheit verlangt, wieder ein ausserordentlich kompliziertes juristisches Ding geschaffen, das die Leute nicht verstehen. Das Dilemma ist sonnenklar, das sieht jeder, der die Augen offen hat: Man sieht einerseits Kriminaltouristen, die zum Beispiel in Genf über die Grenze kommen. Sie begehen eine Straftat, schlagen jemanden zusammen oder begehen ein anderes Delikt - und dann fragt man sich: Kann man diesen Leuten noch eine bedingte Geldstrafe auferlegen? Andererseits haben wir zum Beispiel normale schweizerische Verkehrsteilnehmer. Da denkt jedermann, dass es richtig ist, wenn wir den "Täter" zuerst einmal verwarnen. Der Zwitter, den wir jetzt geschaffen haben - da kommen ja nicht einmal die Juristen draus. Ich lese Ihnen nicht vor, was ich vor mir habe, ich erspare Ihnen das. Aber sogar als Jurist habe ich beim ersten Durchlesen den Schlussbericht der Subkommission an die Kommission kaum begriffen.
Frau Bundesrätin, wenn jemand künftig in mein Büro kommt, zum Beispiel ein Familienvater, der Auto gefahren ist und mit einem Strafbefehl sofort eine unbedingte Strafe angedroht erhält - was sage ich ihm? Sage ich ihm: "Jetzt gehe ich mit Ihnen vor Gericht und plädiere dafür, dass Sie drei Wochen Gefängnis bekommen, denn für Sie ist Gefängnis bedingt angenehmer als eine unbedingte Busse von 16 000 Franken"? Oder sage ich ihm: "Nein, nein, wir bestreiten den 'Unbedingten' vor Gericht; Sie sind doch ein anständiger Typ, es ist doch das erste Mal, das Gericht muss Ihnen die Geldstrafe bedingt geben"? Was sage ich dem Mann?
Frau Bundesrätin, Sie haben sich ganz einfach getäuscht: Zwischen 1984 und 2006 habe ich genug Erfahrung im Gerichtssaal gesammelt. Mein Minderheitsantrag geht nur dahin, wieder das alte System einzuführen, das bis 2006 galt. Ich war 22 Jahre lang dabei. Sie können das alte System als "nicht zu Ende gedacht" oder als "nicht durchdacht" bezeichnen, das ist mir gleichgültig. Ich will einfach zurück zum alten System, in dem wir ein einfaches Bussensystem hatten.
Wenn wir einen Kleinkriminellen erwischen, können wir ihm auch künftig leider sagen: "Du bekommst eine bedingte Gefängnisstrafe, und wir geben dir zusätzlich eine Busse von zum Beispiel 300 oder 5000 Franken." Und für den Autofahrer können wir das leider auch weiterhin machen. Das ist falsch, Frau Bundesrätin. Werden all die Leute, die heute eine Geldstrafe bekommen, auch in Zukunft wieder eine Geldstrafe bedingt plus eine Busse erhalten? Ich weiss, wovon ich spreche. Die Vorlage ist so kompliziert, dass nicht einmal die Juristen und Studenten drauskommen, welche die Zeit haben, sich mit diesem Thema zu beschäftigen.
Deshalb: Es ist für mich zum Verzweifeln! Sie hören das auch daran, wie ich mich äussere. Bringen Sie wieder ein einfaches System. Führen Sie - selbstverständlich! - die kurzen Freiheitsstrafen ein, das machen wir ja mit. Deren Abschaffung im Jahr 2007 war ein gigantischer Fehler. Gehen Sie doch wieder zum alten, einfachen System zurück. Und provozieren Sie nicht, dass sich selbst die Verurteilten, das sind Zehntausende, nach dem Urteil fragen müssen, wie dieses nun gemeint sei, sodass sie zum Anwalt rennen, um ihren Fall bis vor Bundesgericht zu ziehen. Das sind Millionen von Stunden Bürokratie. Kein Wunder, dass die Zahl der Gerichtsmitarbeiter und der Staatsanwälte explodiert, wenn wir solche Gesetzgebung betreiben.