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Gutzwiller Felix · Ständerat · 2013-09-10

Gutzwiller Felix · Ständerat · Zürich · FDP-Liberale Fraktion · 2013-09-10

Wortprotokoll

Herr Bundesrat Schneider-Ammann sagt ja immer wieder den Satz: "Die Schweiz ist hervorragend aufgestellt." Dieser Satz soll hier vorangestellt werden, denn er gilt auch für diese Rahmenprogramme der EU, die bisher für die Schweiz eine Erfolgsgeschichte waren; und das soll so bleiben, auch für das 8. Rahmenprogramm der EU. Deshalb ist es ausserordentlich wichtig, dass wir uns über dieses Geschäft beugen und es im Sinne der Kommission verabschieden.

Ich möchte zuerst etwas zum Hintergrund dieses Programmes sagen, dann kurz etwas zu den Erfahrungen mit dem 6. und dem 7. Programm, bevor ich mich auch noch zum Minderheitsantrag äussere, den Sie auf der Fahne finden. Sie wissen es, es geht um die jeweils mehrjährigen Rahmenprogramme der EU für Forschung, technologische Entwicklung und Demonstration, die sogenannten EU-Forschungsrahmenprogramme. Sie sind seit 1984 das Hauptinstrument der EU zur Förderung von Forschung und Entwicklung, und es geht um massive, bedeutende und umfangreiche Fördermittel.

Das aktuelle 7. Programm läuft von 2007 bis 2013, und das Nachfolgeprogramm mit dem Namen Horizon 2020, das neue Rahmenprogramm der EU für Forschung und Innovation, wird am 1. Januar 2014 starten und bis 2020 dauern. Es sind also siebenjährige Forschungsprogramme. Diese EU-Forschungsrahmenprogramme decken von der Grundlagenforschung bis zu Demonstrationsprojekten fast die ganze wissenschaftliche Wertschöpfungskette ab. Die neue Programmgeneration Horizon 2020 fördert auch die Innovation und die Zusammenarbeit zwischen Forschung und Industrie und bettet sich in diesem Sinne bestens in die von unserem Departement formulierte Forschungs- und Innovationsstrategie für die Schweiz ein.

Horizon 2020 integriert zudem verschiedene andere Förderprogramme und Institutionen der EU, die bisher und noch bis Ende 2013 getrennte Einheiten darstellen. Die zahlreichen Fördermöglichkeiten und Instrumente des 7. Programms - wie etwa die Stipendien des Europäischen Forschungsrates oder die FET-Flaggschiffe - finden sich auch in Horizon 2020 wieder.

Parallel zu diesem EU-Forschungsrahmenprogramm läuft das Programm der Europäischen Atomgemeinschaft für Forschungs- und Ausbildungsmassnahmen im Nuklearbereich, das sogenannte Euratom-Rahmenprogramm. EU-Forschungs- und Euratom-Rahmenprogramm funktionierten bereits in der Vergangenheit komplementär und eng verknüpft; beide werden unter dem pluralischen Oberbegriff "EU-Forschungsrahmenprogramme" zusammengefasst. Die Schweiz hat sich bisher immer integral an den Forschungsrahmenprogrammen beteiligt, d. h. gleichzeitig am EU-Forschungs- und am Euratom-Rahmenprogramm. Der Bundesrat präsentiert in dieser Botschaft die beiden Programme und kommt zum Schluss, dass eine weitere integrale Assoziierung der Schweiz sowohl an Horizon 2020 als auch an den Euratom-Teil angezeigt ist. Ich werde noch kurz darauf zurückkommen.

Nun, was die bisherigen Erfahrungen der Schweiz in der Zusammenarbeit mit der EU in diesen EU-Forschungsrahmenprogrammen anbelangt, so kann man sehr positiv bilanzieren: Die Schweiz rangiert unter den bestplatzierten Ländern bezüglich Erfolgsquote, Anzahl Beteiligungen, Anzahl koordinierte Projekte und erhaltene Fördermittel. Allein im 7. Programm seit 2007 konnten Schweizer Projektteilnehmer 1,56 Milliarden Franken Fördermittel sichern, womit die EU-Forschungsrahmenprogramme die zweitwichtigste öffentliche Förderquelle für Forschung und Entwicklung in der Schweiz nach dem Schweizerischen Nationalfonds darstellen.

Ich habe es angetönt: Es hat uns auch besonders interessiert, inwiefern aus den bisherigen Erfahrungen eine gewisse quantifizierte Erfolgsquote über die genannten Zahlen hinaus festgestellt werden kann. Dazu liegt ein Berichtsentwurf vor, der eine Impact-Studie, in der es um die Auswirkungen der Schweizer Beteiligung an diesen EU-Rahmenprogrammen geht, zusammenfasst. Um die Geschichte nicht zu lange zu machen, Ihnen aber doch ein bisschen eine Idee zu geben, in welche Richtung die Wirkung dieser Rahmenprogramme für die Schweiz geht, möchte ich die Zwischentitel dieser Studie kurz vortragen, die affirmativ aussagen, was dies für die Schweiz bedeutet. Diese Studie kommt zum Schluss:

1. Der finanzielle Rückfluss aus den Forschungsrahmenprogrammen ist positiv; ich habe die Zahlen genannt.

2. Diese Fördermittel sind eine wichtige Finanzierungsquelle für Schweizer Forschung und Entwicklung, die zweitwichtigste; das habe ich ebenfalls kurz erwähnt.

3. Die Beteiligung an den Forschungsrahmenprogrammen hat einen günstigen Einfluss auf die Wirtschaft und generiert Arbeitsplätze; auch dies ist heute klar.

4. Die Erfahrungen der teilnehmenden Forscher sind überwiegend positiv.

5. Die Teilnahme an den Forschungsrahmenprogrammen wirkt sich auf die Wissens- und Kompetenzproduktion aus.

6. Die Forschungsrahmenprogramme ermöglichen den Wissenstransfer und den Austausch von Forschenden.

7. Die Teilnahme an den Forschungsrahmenprogrammen begründet Kooperation und Netzwerke.

8. Die Forschungsrahmenprogramme sind ein Zugang zur internationalen Forschung und Entwicklung; für unser kleines Land ist dies von ganz besonderer Bedeutung.

9. Die Forschungsrahmenprogramme sind komplementär zur nationalen Forschungsförderung; es findet also nicht unbedingt eine Verdrängung statt, sondern eine Konkurrenz, die gegenseitig stimuliert.

Insgesamt schlussfolgert diese Impact-Studie, dass die EU-Forschungsrahmenprogramme klar auch im Interesse der Schweiz sind.

Die Vorlage selber beinhaltet vor allem die finanziellen Mittel, die eine Fortführung in den Jahren 2014 bis 2020 dieser erfolgreichen Teilnahme der Schweiz als assoziierter Staat an den EU-Forschungsrahmenprogrammen erlauben. Bewilligt das Parlament diese Mittel, so kann der Bundesrat das bilaterale Abkommen zwischen der Schweiz und der EU erneuern und eine weitere, ununterbrochene Assoziierung der Schweiz sichern. [PAGE 672]

Sie haben festgestellt, dass es um einen Gesamtkredit von 4,3893 Milliarden Franken geht, also um etwas über 4 Milliarden Franken. Dieser Gesamtbeitrag deckt die Pflichtbeiträge bei einer integralen Beteiligung der Schweiz an Horizon 2020, das heisst inklusive Euratom-Programm, wie ich das schon erwähnt habe, bis ins Jahr 2020.

Zu Euratom und ITER und damit auch kurz zum Minderheitsantrag, den Sie auf der Fahne sehen, ist Folgendes festzuhalten: Es besteht ja seit 1978 ein Abkommen zwischen der Schweiz und der EU betreffend Euratom, das sich für die Schweiz ebenfalls sehr positiv entwickelt hat. ITER - ich sage das noch einmal, damit es klar ist - ist kein Programm, das mit Kernspaltung zu tun hat, sondern betrifft die Kernfusion. Es ist ein interessantes Projekt, das weltweit abgesichert ist und an dem sich Länder aus der ganzen Welt beteiligen. Europa ist durch Euratom vertreten, und Japan, China, die USA sowie Kanada sind ebenfalls an Bord. Sie haben festgestellt, dass die ITER-Tranche für die Jahre 2019 und 2020 0,4 Prozent des gesamten Budgets ausmacht. Dass diese hier integriert ist, beruht auch ein bisschen darauf, dass die Euratom-Programme fünfjährige Programme und die EU-Forschungsprogramme eben siebenjährige Programme sind. Das bedingt einen gewissen Übergang, und darauf zielt auch die Minderheit.

Die Mehrheit Ihrer Kommission ist aber zusammen mit dem Bundesrat klar der Meinung, dass wir hier eben schon den Zeithorizont 2020 für beides - sowohl das EU-Forschungsprogramm als auch Euratom/ITER - beschliessen sollten, damit das Ganze nicht noch einmal vor den Rat kommen muss, denn so oder so, die Fortsetzung der Zusammenarbeit, auch über Euratom und insbesondere auch über ITER, ist für die Schweiz ausserordentlich interessant und wichtig.

Insgesamt beantrage ich Ihnen im Namen der Mehrheit der WBK, auf die Vorlage einzutreten, dem Bundesrat zu folgen, die Kredite zu sprechen und dem Antrag der Minderheit bezüglich der Kürzung des Zeithorizontes für ITER und Euratom nicht stattzugeben.