Gysi Barbara · Nationalrat · 2013-12-02
Gysi Barbara · Nationalrat · St. Gallen · Sozialdemokratische Fraktion · 2013-12-02
Wortprotokoll
Wie bereits vom Präsidenten angekündigt, werde ich ein ganzes Bündel von Minderheitsanträgen gleichzeitig begründen. Die Anträge meiner Minderheit I umfassen sechs Positionen und sind als Antrag auf eine Kürzung des Armeeausgabenplafonds auf 4,1 Milliarden Franken zu lesen. Die SP-Fraktion vertritt die klare Haltung, dass die Armee massiv verkleinert werden soll. In der Vernehmlassung zur Weiterentwicklung der Armee fordern wir, dass maximal 3,5 Milliarden Franken jährlich für die Armee ausgegeben werden sollen. Die Reduktion soll schrittweise vorgenommen werden, darum beantragen wir vorerst eine Kürzung des Ausgabenplafonds auf 4,1 Milliarden Franken. Damit wären wir dort, wo wir im Jahre 2006 gewesen sind, bevor man mit den Aufstockungen angefangen hat.
Zwei der sechs Anträge werden als Anträge der Minderheit II separat zur Abstimmung gebracht. Zuerst erläutere ich Ihnen jedoch im Detail die Anträge meiner Minderheit I, und zwar in der Reihenfolge, wie sie auf der Fahne aufgeführt sind:
Die Position 525.A2111.0149, "Betrieb und Infrastruktur", soll um 10 Millionen Franken gekürzt werden. Davon betroffen sind externe Dienstleistungen für die Air 2014. Es ist geplant, das 100-Jahr-Jubiläum der Luftwaffe gross zu feiern und dafür auch extern Aufträge für sage und schreibe 10 Millionen Franken zu vergeben. Weder haben wir in der Finanzkommission ein Budget erhalten, noch gab es transparent Auskunft darüber, wie viele Armee- und Zivilschutz-Einsatztage dafür aufgewendet werden sollen. Unsere Reaktion darauf: Feiern ja, aber weniger - sprich: ohne externe Beratung für 10 Millionen Franken - ist hier mehr. Die Kürzung dieser Position wird von meiner Minderheit II separat zur Abstimmung gebracht.
Zur Position 525.A2113.0001, "Raummiete": Die Armee selber will ihren räumlichen Bestand deutlich herunterfahren. Das neue Stationierungskonzept wurde vom Bundesrat letzte Woche vorgestellt. 1,1 Milliarden Franken Mietaufwendungen sind horrend - eine Kürzung von 9 Prozent ist möglich und im Hinblick auf die vom Bundesrat angestrebte Verkleinerung der Armee auch angebracht. Wir machen so lediglich früher einen Schritt in eine Richtung, die der Bundesrat sowieso anstrebt.
Zur Position 525.A2150.0100, "Rüstungsmaterial": 40 Millionen Franken weniger für Rüstungsmaterial, das ist vertretbar. Es verbleiben immer noch 424 Millionen Franken. Das ist eine enorme Summe. Die beschlossenen Rüstungsprogramme würden trotz Kürzung umgesetzt, aber einfach etwas gestreckt. 40 Millionen Franken sind 8,5 Prozent der beantragten Summe. Es ist problemlos machbar, die Summe um diesen Betrag zu kürzen, auch weil wir keine akute Bedrohungslage haben. Mit der vorhin beschlossenen Kürzung beim Sach- und Betriebsaufwand nimmt im Übrigen die Mehrheit dieses Rates ja ebenfalls Kürzungen bei den Rüstungsgütern in Kauf. Sie können dem Antrag der Minderheit I hier also problemlos zustimmen.
Zur Position 525.A2150.0102, "Ausrüstung und Erneuerungsbedarf": Auch hier soll um 10 Millionen Franken bzw. 3 Prozent des Gesamtbetrags gekürzt werden. Das ist verkraftbar. Für verschiedene Materialgattungen etwas weniger auszugeben ist zulässig und durchaus auch sinnvoll.
Wir kommen zur Position 525.A2150.0107, "Einlage in den Gripen-Fonds": Die Einlage von 342 Millionen Franken im Jahr 2014 soll gestrichen werden. Bereits jetzt ist vorgesehen, dass hier erste Kreditreste eingesetzt werden. Die hier vorgesehene Einlage lehnen wir ab. Zuerst soll klar sein, ob das Volk diese Kampfjets kaufen will oder nicht. Der Kauf der Kampfjets ist umstritten, die Unterschriftensammlung für das Referendum läuft auf Hochtouren. Der Kauf ist also noch längst nicht beschlossene Sache. Wir meinen darum, dass man diese Einlage in den Gripen-Fonds stoppen und den Volksentscheid abwarten muss. Es soll auch über diese Position separat abgestimmt werden.
Zur Position 525.A2310.0449, "Ausserordentliche Schutzaufgaben Kantone und Städte": Bei dieser Position soll um 5 Millionen Franken gekürzt und wieder auf das Niveau der Rechnung 2012 zurückgefahren werden. Das sind immer noch 25,3 Millionen Franken für Aufgaben, die wir den Kantonen hier abnehmen. Es ist schlicht nicht Sache der Armee, hier allzu viele Aufgaben der Kantone zu übernehmen, wenn diese ihre Steuern massiv senken und infolge Sparprogrammen froh sind, dass die Armee einspringt. Das kann nicht ihre Aufgabe sein. Wir wollen die Armeeangehörigen nicht mit zu vielen Aufgaben für die Kantone beschäftigen. Was bis 2012 genügend war, soll auch in Zukunft genügen. Wir wollen auch keine Aufstockung, damit dann militärpolizeiliche Aufgaben übernommen werden.
Zum Verpflichtungskredit für die Miete von 11 Gripen C/D: Hier sollen 245 Millionen Franken gesprochen werden, und zwar mit Wirkung ab 2016. Diesen Verpflichtungskredit wollen wir heute streichen. Auch hier ist die Begründung klar und einfach: Das Volk wird das letzte Wort zum Gripen-Kauf haben, darum muss diese Position heute gestrichen werden.
Der Verpflichtungskredit wird sowieso erst ab 2016 Wirkung haben, denn dann soll für die Miete von 11 Gripen C/D das erste Mal Geld ausgegeben werden. Doch es gibt auch inhaltlich noch einige Fragen zu diesem Verpflichtungskredit. Vorgesehen ist wie gesagt ein Kredit von 245 Millionen Franken für fünf Jahre. Damit sollen 11 Gripen zu Schulungszwecken gemietet und die F-5-Jets vorzeitig ausgemustert werden. Wenn nun der Gripen E/F wirklich käme, wäre das durchaus zu überlegen. Doch ich muss Ihnen sagen: Ich gehe davon aus, dass es nicht bei diesem einen Verpflichtungskredit bleiben wird; das ist ein Fass ohne Boden. Der Gripen ist in der Version D ein Zweisitzer und somit für Schulungszwecke geeignet, der Gripen E/F wird aber eine Einsitzer-Version sein. Wenn die Schweiz also 22 Gripen E/F kaufen wird, wird sie Einsitzer-Flugzeuge haben und deshalb auf lange Sicht ein Schulungsflugzeug, also den Gripen D, brauchen. Somit werden wir wohl mit weiteren Verpflichtungskrediten in unbekannter Höhe konfrontiert werden.
Darum: Streichen wir heute diese Position, klären wir die offenen Fragen! Man kann diese Position auch in einem Jahr noch aufnehmen, das reicht.
Und zu guter Letzt noch ein paar Worte zum Bundesbeschluss I, zu Artikel 5 Absatz 2: Als wir das Gripen-Fondsgesetz beraten haben, haben verschiedene Votanten davor gewarnt, dass die Kredite hin- und hergeschoben werden können, und es gab auch einen Antrag, das zu verhindern. Die fehlende Transparenz war damals ein gewichtiges und oft genanntes Argument. Und jetzt dieser Absatz 2! Ohne jegliche Diskussion und Information sollen die 342 Millionen Franken im Falle eines Volks-Neins zum Gripen einfach für andere Rüstungsgüter eingesetzt werden können!
Das ist beachtenswert: Offensichtlich ist man im VBS und im Bundesrat nicht wirklich überzeugt, dass das Volk Ja sagt zum Gripen, und es ist VBS und Bundesrat nicht daran gelegen, transparent aufzuzeigen, wofür die 342 Millionen dann eingesetzt werden sollen. Doch es geht nicht gerade um wenig Geld: 342 Millionen waren in anderen Jahren ein eigenes Rüstungsprogramm oder eine VBS-Immobilienbotschaft wert. Darum beantragen wir heute, Artikel 5 Absatz 2 im Bundesbeschluss zu streichen. Das heisst nicht, dass dieses Geld nicht für Rüstungsgüter eingesetzt werden könnte. Es heisst einfach, dass wir Transparenz darüber haben wollen, wofür genau es eingesetzt werden kann. Das soll nicht bilateral zwischen Finanzdepartement und VBS entschieden werden können, dazu ist diese Summe schlicht zu hoch.