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Feri Yvonne · Nationalrat · 2013-12-02

Feri Yvonne · Nationalrat · Aargau · Sozialdemokratische Fraktion · 2013-12-02

Wortprotokoll

Ich erinnere Sie gerne zum wiederholten Mal daran: Die Gleichstellung ist seit 1981 in der Bundesverfassung verankert, wobei in Artikel 8 Absatz 3 gleiche Löhne für gleichwertige und gleiche Arbeit speziell erwähnt sind.

Artikel 8 Absatz 1 des Bundesgesetzes über das öffentliche Beschaffungswesen vom 16. Dezember 1994 hält zudem fest, dass nur diejenigen Unternehmen vom Bund einen Auftrag erhalten, welche die Lohngleichheit zwischen Frau und Mann gewährleisten. Das Eidgenössische Büro für die Gleichstellung von Frau und Mann führt, gestützt auf Artikel 6 der Verordnung über das öffentliche Beschaffungswesen und im Auftrag der Beschaffungskommission des Bundes, stichprobenweise Kontrollen durch, mit denen Unternehmen, die einen Auftrag des Bundes erhalten, auf die Einhaltung der Gleichbehandlung von Frau und Mann bezüglich Lohn geprüft werden. Die Stichproben werden aus den auf www.simap.ch veröffentlichten Bundesaufträgen gezogen. Pro Jahr werden zirka drei Stichproben durchgeführt - dies bei gegen tausend Auftragsvergaben pro Jahr. Das steht doch wirklich in keinem Verhältnis!

Die Umsetzung des Gesetzes über das Beschaffungswesen funktioniert so nicht. Wie so oft rücken Gleichstellungsanliegen in den Hintergrund. Eine Kontrolle ist nötig!

Es ist völlig unverständlich, weshalb für gleiche und gleichwertige Arbeit nicht derselbe Lohn bezahlt werden soll. Ich weiss, dass Sie mir in diesem Grundsatz zustimmen; dies umso mehr, als der Bund Lohngleichheit als Kriterium für seine Auftragsvergabe definiert und die Gleichstellung erst noch als Ziel in der Legislaturplanung verankert hat. Aber es braucht Ressourcen, damit die Einhaltung dieses Kriteriums auch überprüft werden kann. Der Antrag der Minderheit Carobbio Guscetti fordert eine Budgeterhöhung um 100 000 Franken für das Eidgenössische Büro für die Gleichstellung von Frau und Mann. Das ist ein bescheidener Betrag, der eine Teilzeitstelle zur Überprüfung der Lohngleichheit im Beschaffungswesen ermöglichen soll. Zudem macht es die stichprobenmässige Überprüfung glaubwürdiger, wenn sie mehr Fälle umfasst.

Es reicht nicht, Gesetze wie das Gleichstellungsgesetz und das Bundesgesetz über das öffentliche Beschaffungswesen zu erlassen, wenn die Umsetzung der Grundsätze im Budget dann sabotiert wird. Es reicht auch nicht, immer nur schöne Worte zu machen, aber dann, wenn es um die Wurst geht, andere Prioritäten zu setzen. Die Lohngleichheit ist nicht "nice to have", sie ist die Basis der Erwerbsarbeit für Frauen, die notabene Auswirkungen auf die Sozialversicherungsleistungen und die Altersvorsorge hat, weil diese vom Lohn abhängen. Der Bund hat hier eine Vorbildfunktion, und er muss sie auch wahrnehmen.

Die Lohngleichheit verdient Priorität! Die SP-Fraktion unterstützt deshalb klar den Minderheitsantrag Carobbio Guscetti und bittet Sie, dasselbe zu tun.

Beim BAG werden zusätzlich 900 000 Franken für fünf Vollzeitstellen beantragt; Frau Gysi hat die Gründe dafür ausgeführt. Die SP-Fraktion unterstützt diesen Antrag. Ich bitte Sie auch hier, dasselbe zu tun.

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