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Widmer-Schlumpf Eveline · Bundesrat · 2013-12-02

Widmer-Schlumpf Eveline · Bundesrat · Graubünden · 2013-12-02

Wortprotokoll

Ich sage Ihnen nochmals dasselbe wie bei der vorherigen Diskussion: Wir haben ein ausgeglichenes Budget; Sie - jedenfalls die Mehrheit der Finanzkommission - wollen eine Querschnittkürzung von 150 Millionen Franken beim Sach- und Betriebsaufwand, der Bundesrat ist aber der Auffassung, das sei kein sinnvolles Vorgehen.

Wir hatten in der Vergangenheit beim Sach- und Betriebsaufwand Kreditreste. Das wird nun angeführt, man sagt, dann könne man diese Position durchaus auch direkt kürzen. Sie haben möglicherweise gesehen, dass sich die Kreditreste - wenn welche resultieren - auf dreihundert Kreditpositionen verteilen und zum Teil nicht sehr hoch sind. Im Übrigen sollten einem Kreditreste, also sparsames Arbeiten, nicht noch vorgeworfen werden. Das haben Sie natürlich auch nicht gemacht, aber immerhin haben Sie sie als Begründung vorgebracht.

Die Mittel für Sach- und Betriebsausgaben decken die verwaltungseigenen Kosten des Bundes und ermöglichen die Aufgabenerfüllung. 2014 haben wir dafür 4,3 Milliarden Franken budgetiert. Der Zeitraum bis zum 1. Januar 2014 ist zu kurz, als dass man all diese Positionen durchleuchten und Streichungen anders als linear vornehmen könnte, das kann ich Ihnen gleich sagen. Das heisst mit anderen Worten, dass wir verschiedene Positionen haben, die gekürzt [PAGE 1934] werden müssten. Ich nenne Ihnen ein paar, weil Sie das vielleicht ja interessiert. Rund ein Drittel der Sach- und Betriebsausgaben betrifft den Bereich der Verteidigung. Dieser Bereich hätte eine Einsparung in der Höhe von rund 50 Millionen Franken zu erbringen. Die Kürzung betrifft vor allem Unterkunft, Verpflegung, Sold, Munition und Ersatzmaterial. Mehr als 10 Prozent der Sach- und Betriebsausgaben fallen sodann bei einem wichtigen Eigentum des Bundes, und zwar bei den Nationalstrassen, an. Den Nationalstrassen wurden, wenn Sie so wollen, bereits durch die Vignettenabstimmung Mittel vorenthalten, jetzt wollen Sie in diesem Bereich noch einmal um 20 Millionen Franken zurückfahren - das wäre nämlich die Höhe der Kürzung, die Sie jetzt vorhaben. Auch die Eidgenössische Zollverwaltung wäre bei einer linearen Kürzung mit 4,4 Millionen Franken betroffen. Anders als linear können Sie wie gesagt nicht vorgehen, und Sie müssen vor allem auch bei den grossen Positionen ansetzen.

Noch etwas zu Herrn Nationalrat Aeschi, damit das, was er vorhin zum Personal des Astra gesagt hat, nicht so stehenbleibt: Wir haben diese Stellen in der Gesamtbeurteilung Ressourcen im Personalbereich bereits für 2013 beschlossen, und zwar für die Vorbereitung der Übernahme der Kantonsstrassen ins Nationalstrassennetz. Sie haben das in Ihrem Rat beschlossen. Sie haben die Stellen, die im Astra geschaffen wurden, um diese Arbeiten nach der Übernahme der Kantonsstrassen ins Nationalstrassennetz bewältigen zu können, bei der Beratung des Budgets 2013 diskutiert und genehmigt - 34 Stellen im Astra und 12 Stellen in der Zollverwaltung.

Mit Bezug auf die Zollverwaltung und das Grenzwachtkorps können wir diese Stellen, wenn Sie so wollen, mit den zu schaffenden Stellen verrechnen, die bewilligt sind. Mit Bezug auf das Astra ist zu sagen: Das Astra ist dabei, den Abbau der Stellen zu planen. Ob das über natürliche Fluktuationen möglich ist, ist eine Frage, die es noch zu beantworten gilt. Selbstverständlich sind wir als Arbeitgeber verpflichtet, auch einen Abbau rechtlich korrekt durchzuführen, darin sind Sie möglicherweise sogar mit mir einig. Wir können natürlich nicht sagen: "Die 34 Stellen, die 2013 mit Ihrer Einwilligung, geschätzte Damen und Herren Nationalrätinnen und Nationalräte, geschaffen worden sind, eliminieren wir jetzt von einem Tag auf den anderen wieder." Wir werden sie vielmehr in einer ganz geordneten Art und Weise abbauen, wie das einem korrekten Arbeitgeber entspricht.