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Kiener Nellen Margret · Nationalrat · 2013-06-13

Kiener Nellen Margret · Nationalrat · Bern · Sozialdemokratische Fraktion · 2013-06-13

Wortprotokoll

KOP war ein Flop - KAP geht bachab! Die SP-Fraktion hat dieses Paket nicht bestellt und unterstützt daher die Minderheit Vischer Daniel und ihren Antrag auf Nichteintreten. Gegebenenfalls bittet Sie die SP-Fraktion mit der Kommissionsmehrheit, das Paket zurückzuweisen.

Die SP-Fraktion tritt aus folgenden Gründen nicht ein, und das ist unser Hauptantrag:

1. Das Paket ist finanzpolitisch unnötig. Es besteht kein Handlungsbedarf. Die Rechnung 2012 schloss mit einem Überschuss von 1,3 Milliarden Franken ab. Im laufenden Jahr zeichnen sich Minderausgaben und Mehreinnahmen ab. Die Konjunkturprognosen für 2013 wurden für die Schweiz nach oben angepasst, von 1,3 auf 1,4 Prozent BIP-Wachstum. Der Konsum ist gut. Die Mehrwertsteuer wird über dem Budget liegen. Trotz überhöhtem Kurs des Frankens geht es der Schweizer Wirtschaft erfreulich gut. Steigende Produktion im Baugewerbe, Zinsen im Nullbereich und keine Inflation, das wirkt sich als Basiseffekt positiv auf die Jahre 2014 bis 2016 aus. Im Sommer wird der Bundesrat die Hochrechnung 2013 auf der Basis 30. Juni 2013 voraussichtlich wiederum mit einem substanziellen Überschuss vorstellen; vermutlich ist er deutlich höher als das KAP-Volumen für 2014! Es besteht kein Handlungsbedarf. Für 2014 sieht das, glaube ich, auch die Frau Bundesrätin so.

2. Das Paket ist rechtsstaatlich inakzeptabel. Es wurde keine Vernehmlassung durchgeführt. Vernehmlassungen garantieren Transparenz. Transparenz ist ein Kernelement der Demokratie. Das Vernehmlassungsgesetz wurde verletzt, die Voraussetzung der "untergeordneten Tragweite" der Vorlage war sicher nicht erfüllt.

3. Diese Art des ausgabenseitigen Abbaupakets ist passé. Es trägt den Geist der Entlastungsprogramme 2003 und 2004, die in einer ganz anderen Ausgangslage - nach langer Rezession, nach Verschuldung durch Ausfinanzierung der Pensionskassen, bei Schuldenquoten von 55 Prozent - gezimmert wurden.

4. Die Aufgabenüberprüfung ist eine Daueraufgabe der Exekutive und soll in geordneten Bahnen erfolgen.

5. Das KAP-Gesetz widerspricht kürzlich gefällten Parlamentsentscheiden oder Vereinbarungen und ist auch daher rechtsstaatlich unhaltbar. Ein erstes Beispiel hierzu: Die Schädigung der AHV durch die halbierte Verzinsung der IV-Schuld löst breite Entrüstung aus, weil sie eine geltende Vereinbarung zwischen der Eidgenössischen Finanzverwaltung und dem BSV unterläuft. Pacta sunt servanda. Es wäre bedenklich, wenn der Bund Verträge zu brechen begänne. Ein zweites Beispiel ist die Streichung der indirekten Presseförderung. Dabei wurde mit der Revision des Postgesetzes, gegen die kein Referendum ergriffen wurde, der Betrag für die indirekte Presseförderung, die für die Medienvielfalt in der Schweiz unabdingbar ist, kürzlich auf 50 Millionen Franken aufgestockt.

6. Das KAP ist nach wie vor eine verkappte Finanzierungsvorlage für eine im internationalen Vergleich überdimensionierte Armee. Auch mit 4,7 Milliarden Franken steigt das Armeebudget gegenüber dem letzten Plafond um 15 Prozent, während die Militärausgaben im übrigen Westeuropa, ja weltweit gesunken sind. Zu dieser verkappten Übung - unverhältnismässige Mehrausgaben für eine Armee, die grosse Kreditreste produziert, welche dann aus Sicht gewisser Kreise in den Gripen-Fonds transferiert werden könnten - bietet die SP nicht Hand.

Sollte unser Rat auf das KAP eintreten, so bittet Sie die SP-Fraktion mit der Kommissionsmehrheit, das Geschäft zur Erarbeitung von mindestens zwei neuen Szenarien zurückzuweisen. Das Szenario der SP ist das Szenario 2.

Ganz kurz zum Szenario 1: Es ist kaum sinnvoll, die Schuldenbremse in einem Schnellschuss zu ergänzen. Es braucht eine gesamtheitliche Übung. Einen Kahlschlag beim Bundespersonal wird die SP bekämpfen.

Zusammengefasst: Die SP-Fraktion bittet Sie um Nichteintreten auf das KAP-Gesetz - verweisend auf den fehlenden finanzpolitischen Handlungsbedarf sowie auf die rechtsstaatlichen Mängel. Insbesondere einnahmenseitige Massnahmen sollen in die Finanzplanung einfliessen. Frau Bundesrätin, die Rückweisung ist eine Chance für eine aktualisierte finanzpolitische Standortbestimmung durch den Bundesrat und eine geordnete Weiterbearbeitung der Aufgabenüberprüfung ohne Zickzack-Methoden.