Lexipedia

Fehr Hans-Jürg · Nationalrat · 2001-12-04

Fehr Hans-Jürg · Nationalrat · Schaffhausen · Sozialdemokratische Fraktion · 2001-12-04

Wortprotokoll

Ich spreche zu Ihnen nicht nur als Vertreter der SP-Fraktion, sondern auch als Verleger einer kleinen Zeitung und als das Ratsmitglied, das in den letzten zwei Jahren mit mehreren Vorstössen versucht hat, diese Thematik in den Rat hineinzubringen. In diesen verschiedenen Rollen weiss ich, dass der Reformbedarf im Bereich der Presseförderung inzwischen in weiten Kreisen erkannt worden ist. Ich würde dies sogar der Finanzkommission attestieren.

Nur wird mit dem Wink mit dem Zaunpfahl, den uns die Kommission mit diesem Kürzungsantrag von 30 Millionen Franken gibt, einiges übersehen: Es wird übersehen, dass auf breiter Ebene Reformbestrebungen im Gang sind, so im Departement, in der Staatspolitischen Kommission und auch - das ist eben neu - im Verband der Verleger; auch sie sind inzwischen auf Reformkurs eingeschwenkt und halten nicht mehr wir früher an der Zementierung des Status quo fest.

Die Kürzung um 30 Millionen Franken würde all diese Bestrebungen torpedieren. Das ist das Falscheste, das wir zu diesem Zeitpunkt brauchen können. Wir brauchen jetzt nicht Torpedos, sondern Turbos, also Kräfte, die den Reformprozess vorantreiben und ihn innert nützlicher Frist, das heisst innert Jahresfrist, zu einem guten Ende führen. Der Antrag kommt zur falschen Zeit und würde eine Kettenreaktion von Schäden auslösen, die - da bin ich sicher - auch die Finanzkommission gar nicht will. Unser Ziel muss es also sein, eine schlechte Methode zu verbessern und nicht mit diesem Kürzungsbeschluss alles zu verhindern.

Ich möchte Sie einmal darauf hinweisen, wohin eigentlich diese 100 Millionen Franken fliessen, denn darüber gibt es häufig falsche Vorstellungen: Die Hälfte dieser 100 Millionen Franken geht an die Post und gilt eine gemeinwirtschaftliche Leistung ab, die mit Presseförderung nicht allzu viel zu tun hat. Sie gilt nämlich die gemeinwirtschaftliche Leistung ab, dass alle Zeitungen im ganzen Land zum gleichen Preis transportiert werden - eine klare regionalpolitische Zielsetzung. Nur die zweite Hälfte, die zweiten 50 Millionen Franken, verfolgt eine medienpolitische Zielsetzung im engeren Sinn.

Wenn wir jetzt 30 Millionen wegnehmen, gehen sie entweder der regional- oder der medienpolitischen Zielsetzung verloren, also der Post oder den Verlagen. Was würde das bedeuten? Wenn die Post von ihren 50 Millionen Franken 30 Millionen verlieren würde, müsste sie diesen Verlust durch Preisaufschläge in den ländlichen Gebieten unseres Landes kompensieren. Sie könnte dann die Tarifgleichheit zwischen relativ günstigen Agglomerationen und relativ teuren Randgebieten nicht mehr gewährleisten; sie müsste zu einer Tarifdifferenzierung kommen, die sich eindeutig zulasten der Randregionen auswirken würde.

Wenn wir diese 30 Millionen Franken für medienpolitische Zielsetzungen streichen, sie also den Verlagen wegnehmen, dann reduzieren wir den gegenwärtigen Fördereffekt auf unter Null, weil wir jetzt ungefähr 25 Millionen Franken für die eigentliche Zielsetzung des Gesetzgebers ausgeben, nämlich die Regional- und Lokalpresse zu fördern. Wenn wir 30 Millionen Franken wegnehmen, dann ist am Schluss unter dem Strich überhaupt nichts mehr vorhanden, das dem ursprünglichen Zweck des Gesetzes dienen würde.

Ich möchte Sie auch an einen anderen Zusammenhang erinnern, nämlich an die Entstehungsgeschichte dieser 100 Millionen Franken bzw. dieses Drittelsmodells. Das beruht auf einer Vereinbarung zwischen den Zeitungsverlegern, der Post und dem Bund. Sie haben sich einmal in einer partnerschaftlichen Art und Weise darauf verständigt, das Defizit aus dem Zeitungstransport paritätisch unter sich aufzuteilen. Sie haben eine Vereinbarung in diesem Sinne abgeschlossen, nach dem meines Erachtens in unserem Lande noch hochgehaltenen Grundsatz von Treu und Glauben. Wenn wir jetzt als Bund, als Partner, von unseren 100 Millionen Franken 30 Millionen Franken wegnehmen, machen wir nichts anderes, als gegen diesen Grundsatz von Treu und Glauben zu verstossen. Sie müssen sich vor Augen halten, was das für praktische Konsequenzen hat; Herr Engelberger hat vorhin schon darauf hingewiesen. Jeder Verlag hat mit der Post einen so genannten Verlegervertrag, in dem unter anderem der Beförderungstarif festgehalten ist. Das ist ein Vertrag, der eben nicht so mir nichts, dir nichts aufzulösen ist.

Ich bitte Sie also, heute diesen Betrag nicht zu kürzen, um allen Beteiligten die Chance zu geben, nach dem Zeitplan des UVEK auf den Beginn des Jahres 2003 eine bessere Lösung einzuführen. Das wäre nichts anderes als ein Akt der Fairness unter Partnern.