Schneider-Schneiter Elisabeth · Nationalrat · 2014-09-11
Schneider-Schneiter Elisabeth · Nationalrat · Basel-Landschaft · Fraktion CVP-EVP · 2014-09-11
Wortprotokoll
Das Kooperationsabkommen regelt die Teilnahme der Schweiz an den europäischen Satellitennavigationsprogrammen Galileo und Egnos. Diese beiden Programme wurden Mitte der Neunzigerjahre von der EU und der europäischen Weltraumorganisation (ESA) gemeinsam lanciert. Galileo ist ein satellitengestütztes Navigationssystem, das aus 30 Satelliten und spezifischen Bodenstationen besteht. Galileo bietet fünf verschiedene Dienste an, darunter ein frei zugängliches Signal, einen Dienst für Marktanwendungen sowie Anwendungen im Bereich Sicherheit und Notfall. Egnos ist ein regionales System, welches Signale von globalen Satellitenkonstellationen hinsichtlich ihrer Genauigkeit und Zuverlässigkeit verbessert.
Im Staatsvertrag mit der EU werden die Rahmenbedingungen sowie die Rechte und Pflichten der künftigen Zusammenarbeit zwischen der EU und der Schweiz in diesem Bereich geregelt. Das Abkommen sieht eine zeitlich unbefristete Zusammenarbeit vor und kann mit einer Kündigungsfrist von sechs Monaten gekündigt werden. Mit diesem Abkommen sichert sich die Schweiz Zugang zu allen Signalen; sie ist auch in den entsprechenden Gremien eingebunden und kann aktiv mitwirken. Im Gegenzug zu diesen Rechten beteiligt sich die Schweiz auf der Basis eines BIP-Berechnungsschlüssels mit rund 34 Millionen Franken an den jährlichen Kosten. Die Finanzierung der Schweizer Beteiligung an diesen Programmen wird haushaltneutral erfolgen. Die anfallenden Kosten werden aufgrund der breiten Interessenlage von allen Departementen kompensiert. Mit diesem Abkommen verbunden ist die Revision des Güterkontrollgesetzes, in welchem ein Bezug zu diesem Abkommen geschaffen werden soll.
Eine Minderheit der Kommission ist gegen Eintreten auf diese Vorlage. Die militärische Verknüpfung mit diesen Systemen, argumentiert sie, sei mit der schweizerischen Neutralität nicht vereinbar, das Abkommen könne zu einer militärischen und nachrichtendienstlichen Abhängigkeit führen. Zudem habe man es verpasst, Alternativen zu prüfen, welche eventuell besser und kostengünstiger sein könnten. Die finanzielle Verpflichtung sei zudem zu hoch, zumal dieses Projekt eine Luxuslösung sei.
Eine Mehrheit der Kommission vertritt die Meinung, dass das Programm für den Innovations- und Werkplatz Schweiz wichtig sei. Einerseits sichere das Abkommen die Förderung von Ausbildungs- und Forschungsaktivitäten in diesen Bereichen, andererseits verpflichteten sich die Vertragsparteien, die Industriezusammenarbeit zu unterstützen. Angesichts der vielfältigen Nutzungsmöglichkeiten bestehe ein grosses Anwendungspotenzial. Die technischen Herausforderungen, die Innovationsmöglichkeiten und die Marktchancen seien hoch. Durch das Abkommen werde für die Schweizer Industrie und den Forschungsstandort Schweiz ein gleichberechtigter Zugang geschaffen, die Schweizer Industrie habe demnach ein grosses Interesse an der Entwicklung und Lieferung von Schlüsseltechnologien im Bereich der Satellitennavigation. Auch die verschiedenen Services, welche mit diesen Programmen möglich seien, würden der Schweiz neue Potenziale eröffnen. Die Neutralität der Schweiz sei durch die Teilnahme in keiner Art und Weise gefährdet, Galileo und Egnos seien, dies im Gegensatz zum GPS der USA, unter ziviler und nicht unter militärischer Kontrolle. Zudem werde in der Präambel des Abkommens auf die Neutralität der Schweiz hingewiesen, die Verpflichtungen, die der [PAGE 1457] Schweiz aus ihrer Neutralität entstünden, seien der EU somit klar.
Mit 14 zu 3 Stimmen bei 1 Enthaltung stimmte die Kommission für Eintreten auf die Vorlage. Ebenfalls mit 14 zu 3 Stimmen bei 1 Enthaltung stimmte die Kommission dem Bundesbeschluss und den Änderungen im Güterkontrollgesetz zu.
Ich bitte Sie im Namen der Kommission, auf die Vorlage einzutreten und dem Bundesbeschluss wie auch der Änderung des Güterkontrollgesetzes zuzustimmen.