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Aeschi Thomas · Nationalrat · 2014-09-11

Aeschi Thomas · Nationalrat · Zug · Fraktion der Schweizerischen Volkspartei · 2014-09-11

Wortprotokoll

Wir haben im RTVG, welches wir heute Vormittag bei der Differenzbereinigung bereits behandelt haben, ein Verbot der Werbung für politische Parteien und religiöse Bekenntnisse. Gleichzeitig haben wir aber auch in der Bundesverfassung die Bestimmung zur Meinungs- und Informationsfreiheit, in welcher festgeschrieben ist, dass jede Person das Recht hat, ihre Meinung frei zu bilden und sie ungehindert zu äussern und zu verbreiten. Wie begründet der Bundesrat dieses Verbot, insbesondere für die politische Werbung?

Der Bundesrat argumentiert, das Verbot der politischen Werbung solle primär verhindern, dass die demokratische Willensbildung durch wirtschaftlich mächtige Akteure einseitig beeinflusst werden könne. Darüber hinaus soll das Verbot die Unabhängigkeit der Rundfunkveranstalter von politischem Einfluss sichern. Der Bundesrat hat also Angst, dass gewisse politische Parteien mit grossen finanziellen Mitteln, welche eben auch von den Stimmbürgerinnen und Stimmbürgern mit finanziellem Zuspruch unterstützt werden, diese Mittel einsetzen, um damit politische Werbung zu betreiben.

1. Wie wir heute Morgen auch gehört haben, findet eine Konvergenz statt. Wir haben verschiedene elektronische und digitale Medien, die langsam in Richtung eines Internets konvergieren, in dem es keinen grossen Unterschied mehr zwischen Fernsehen, Radio, Websites bzw. eben Websites mit audiovisuellem oder radiophonem Inhalt gibt. Entsprechend frage ich mich schon, wie viel Sinn diese Unterscheidung zwischen dem klassischen Medium Fernsehen, dem klassischen Medium Radio und eben digital betriebenen Websites noch macht.

2. Die Argumentation des Bundesrates greift nicht, wenn man bedenkt, wie stark heute schon politische Parteien über Plakatwände, über grossflächige Inserate, über Direktversand in die Haushaltungen usw. Einfluss nehmen. Ich bin nicht der Meinung, dass heute eine politische Partei oder eine gewisse Gruppierung übermässig Einfluss nehmen würde, wenn man bedenkt, dass die Gewerkschaften im Vergleich zur Economiesuisse genauso viel Geld einsetzen, wenn man sieht, dass eine SP genauso viele finanzielle Mittel einsetzt wie eine SVP. Ich möchte bestreiten, dass es heute so wäre, dass von einer politischen Partei oder einem politischen Akteur übermässig Einfluss genommen würde.

3. Der Bundesrat argumentiert: Wenn man die heute bestehenden Verbote aufheben würde, wäre zu befürchten, dass wirtschaftlich potente Akteure vor Wahlen und Abstimmungen die Meinungsbildung einseitig beeinflussen könnten oder bestimmte religiöse Bekenntnisse beworben würden. Ich bin überzeugt, dass das Schweizervolk sehr wohl frei in seiner Entscheidfindung ist. Das Schweizervolk lässt sich nicht beeinflussen, nur weil vielleicht während zwanzig oder dreissig Sekunden vor einer Tagesschau oder nach einer Tagesschau ein Werbespot der SVP oder ein Werbespot der FDP käme. Leute würden sicher keinen anderen Namen auf den Wahlzettel schreiben, als sie das ohne diesen Werbespot getan hätten.

Schliesslich möchte ich noch eine Frage an die Frau Bundesrätin richten. Heute Morgen haben wir beschlossen, dass man so oder so Billag-Gebühren zahlen solle, egal, ob man zu Hause einen Fernseher oder ein Radio hat oder ob man nur einen Internetanschluss hat und über diesen Internetanschluss kein Schweizer Radio und kein Schweizer Fernsehen, sondern nur andere Kanäle, vielleicht sogar nur ausländische Kanäle konsumiert. Wenn Sie sagen, die bisherige Lösung sei ein alter Zopf, neu sollten jetzt alle Billag-Gebühren bezahlen, weshalb sagen Sie dann nicht auch, es sei ein alter Zopf, dass wir bei Radio und Fernsehen das besagte Verbot haben, beim Internet und bei anderen Kanälen, auch bei den Printmedien, aber kein solches Verbot haben? Ich denke, diese Haltung ist äusserst inkonsequent. Entweder müssen Sie grundsätzlich ein Verbot von politischer Werbung fordern, oder Sie müssen liberalisieren und sagen, es sollten alle politischen Akteure auf allen Kanälen die Möglichkeit haben, politische Werbung zu betreiben.

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