Lexipedia

Gilli Yvonne · Nationalrat · 2015-03-05

Gilli Yvonne · Nationalrat · St. Gallen · Grüne Fraktion · 2015-03-05

Wortprotokoll

Das Transplantationsgesetz regelt einen höchst heiklen, sensiblen Bereich, in dem es um ethische Entscheidungen und auch um den Respekt gegenüber religiösen Haltungen geht. Betroffene befinden sich immer in einer Extremsituation, auf beiden Seiten: sei es auf der Spenderseite, wo ein Mensch an einer plötzlichen unheilbaren Krankheit erkrankt oder einen Unfall erleidet und sterben muss und er oder seine Angehörigen entscheiden müssen, ob seine Organe ein anderes Leben retten sollen; sei es auf der Empfängerseite, wo Patientinnen und Patienten sind, die an chronischen Krankheiten leiden, die zum Tode führen, deren Leben aber gerettet oder deren Lebensqualität verbessert werden kann dadurch, dass sich ein Spender finden lässt.

Die Schweiz ist in einer schlechten Situation, weil es viel mehr Menschen gibt, die auf ein Organ warten, als solche, die eines spenden. Das Schlimme an dieser Situation ist, dass bei Umfragen genügend Spender vorhanden sind, diese sich aber nicht äussern und deshalb zum Zeitpunkt ihres Todes ihr Wille nicht bekannt ist.

Dieses Gesetz gibt die Rahmenbedingungen vor. Es setzt fest, unter welchen Bedingungen eine Organspende durchgeführt werden kann. Es gibt zwei sensible Bereiche in diesem Gesetz:

Der eine Bereich regelt, wie wir unseren Willen kundgeben müssen. Die Mehrheit will eine Zustimmungslösung; das heisst, wenn wir nicht aktiv einer Organentnahme zugestimmt haben, dürfen unsere Organe nicht entnommen werden. Die Minderheit Stolz will die Widerspruchslösung und geht von einer stillschweigenden Zustimmung aus, wenn wir uns nicht geäussert haben. Über diese beiden Ansichten müssen wir entscheiden. Es gäbe aber noch den Kompromiss, dass man seinen Willen äussert und dies auf drei verschiedene Arten tun kann: mit "Ja", mit "Nein" oder mit der Formulierung "Ich habe mich nicht entschieden". Dieser Kompromiss steht heute nicht zur Diskussion, er könnte aber zur Diskussion gestellt werden. Diejenigen, die das wollen, können heute dem Minderheitsantrag für die Widerspruchslösung zustimmen. Würde dieser eine Mehrheit erhalten, hätten wir eine Differenz zum Ständerat geschaffen, und dieser Kompromiss könnte auch diskutiert werden.

Im zweiten heiklen Bereich in diesem Gesetz, bei Artikel 10, geht es um sogenannte vorbereitende medizinische Massnahmen. Die sind ja jetzt in dieses Gesetz integriert. Darüber werden Sie heute nicht abstimmen, denn es gibt keine Minderheit. Aber sie sind integraler Bestandteil dieses Gesetzes. Sie müssen das wissen. Denn in der Gesamtabstimmung befinden Sie darüber, ob Sie diesen Gesetzentwurf annehmen oder ablehnen.

Indem Sie diesen vorbereitenden medizinischen Massnahmen, wie sie im Gesetz festgelegt sind, zustimmen, legalisieren und klären Sie die Situation der sogenannten Non-Heart-Beating Donors. Das sind eben Patientinnen oder Patienten, die sterben müssen, bei denen aber nicht ein Hirntod diagnostiziert wird, sondern ein Herzstillstand als Folge ihrer Erkrankung entweder bereits eingetreten ist oder erwartet wird. Bei denjenigen Patienten, wo er erwartet wird, können im Hinblick auf eine Spende vorbereitende medizinische Massnahmen durchgeführt werden. Damit kann auch die Organqualität unterstützt werden. Diese Massnahmen bedeuten aber eine Belastung für den Spender.

Hier gibt es einen Einzelantrag Kessler, der fordert, dass der Hirntod für diese vorbereitenden Massnahmen Voraussetzung ist. Das heisst, beim sogenannten Non-Heart-Beating Donor, der noch nicht hirntot ist oder dessen Hirntod nicht festgestellt wird, dürfen von Gesetzes wegen keine vorbereitenden Massnahmen durchgeführt werden. Das entspricht einer sehr engen und restriktiven gesetzlichen Flankierung. Vonseiten der Transplantationsmedizin kann man mit beiden Lösungen leben. Die sogenannten Non-Heart-Beating Donors braucht es nicht. Es sind ohnehin die selteneren Fälle bei den Organspenderinnen und Organspendern.

Aus diesem Grund empfehle ich Ihnen, dem Einzelantrag Kessler zuzustimmen. Damit würde eine Differenz zum Ständerat geschaffen, und wir könnten diesen Artikel 10 noch einmal diskutieren.

Alle übrigen Teile dieses Gesetzentwurfes sind unbestrittene Verbesserungen. Er regelt den Versicherungsschutz von Lebendspendern besser. Er regelt die Situation der Grenzgängerinnen und Grenzgänger und enthält zusätzlich noch einige technische Verbesserungen, die sich in der Vergangenheit als notwendig erwiesen haben.

Die Entscheidung, ob Sie diesem Gesetz gemäss den Anträgen der Mehrheit zustimmen oder ob Sie den Anträgen der Minderheiten folgen, verläuft in diesem besonderen Fall des Transplantationsgesetzes nicht entlang den Fraktionen und den Parteigrenzen, sondern entlang Ihrer eigenen ethisch-religiösen Haltung, weshalb wir auch auf eine Empfehlung verzichten, wie Sie hier im Saal abzustimmen haben.