Stolz Daniel · Nationalrat · 2015-03-05
Stolz Daniel · Nationalrat · Basel-Stadt · FDP-Liberale Fraktion · 2015-03-05
Wortprotokoll
Zuerst sei Folgendes festgehalten: Die Teilrevision ist wichtig, die Änderungen sind richtig, und ich hoffe mit meiner Minderheit, dass diese Massnahmen alle greifen. Allerdings ist aus der Sicht meiner Minderheit die Hauptfrage nach wie vor offen: Wie löst man das Problem des Organmangels in der Zukunft möglichst vollständig?
Man kann davon ausgehen, dass viele der jetzt vorliegenden Massnahmen etwas bringen; das ist klar auch unsere Meinung. Ob sie aber das Problem wirklich lösen, bleibt leider offen. Das Problem ist klar: Es gibt einen "gap" zwischen der Nachfrage nach Organen und dem Angebot. Dieser "gap" wird nicht kleiner, sondern grösser, dies zeigen auch die Zahlen für das Jahr 2014. Die Warteliste für Organe wird Jahr für Jahr länger. Die Zahlen sind nur dann nicht dramatisch, wenn wir selber nicht davon betroffen sind. Die Warteliste umfasst im Moment über 1100 Patientinnen und Patienten, und dahinter stecken schlussendlich 1100 Einzelschicksale. Es gibt pro Jahr 60 bis 80 Todesfälle, die nicht eintreten müssten, hätten wir mehr Organe. Die Schweiz ist ein Land, das eine der niedrigsten Organspenderaten in Europa hat. Wenn wir etwa das Niveau der Spenderaten von Spanien oder nur schon von unserem Nachbarn Österreich hätten, die beide die Widerspruchslösung haben, dann wären wohl die meisten dieser 60 bis 80 Todesfälle pro Jahr nicht eingetreten. Mit anderen Worten: Wir hätten Leben gerettet.
Dieses Problem wird mit der Revision leider nicht vollständig gelöst. Deshalb glauben wir von der Minderheit, dass ein Systemwechsel hin zur Widerspruchslösung sinnvoll wäre. Die Widerspruchslösung bringt eine Art neue soziale Norm, eine gewisse Grunderwartung: Es ist an sich doch normal, dass ich auch bereit bin, Spender zu sein, wenn ich selber für die Zukunft den Anspruch erhebe, ein Organ zu erhalten, wenn es denn nötig ist. Letzteres, diese Erwartung, ein Organ zu erhalten, gilt wahrscheinlich für die meisten hier im Saal und sicher für die grosse Mehrheit unserer Bevölkerung. Zumindest ich kenne niemanden, der im Ernstfall darauf verzichten würde. Mit Ersatzteillagern hat das zudem gar nichts zu tun.
Es ist deshalb wichtig, dass wir uns als Lebende, als autonome Erwachsene die Frage stellen und entscheiden, ob wir ein Organ spenden wollen oder nicht. Vor allem, wenn wir das nicht wollen, ist es wichtig, dass wir das dann in das Register eintragen, damit alles klar ist und die Diskussion vorbei ist. Das ist die Widerspruchslösung.
Vielleicht noch etwas zur Nomenklatur. Herr Ständerat Gutzwiller hat Recht: Eigentlich wäre für die Lösung, die wir vorschlagen, der französische Ausdruck viel besser, nämlich "consentement présumé", was auf Deutsch "vermutete Zustimmung" heisst. Man geht also davon aus, dass eine vermutete Zustimmung vorliegt. Das Gegenteil wäre, dass man klar Nein gesagt hat und dieser Wille im entsprechenden Register dokumentiert ist.
Diese Widerspruchslösung - ich nenne sie jetzt trotzdem so - ist nicht etwas Neues. In den meisten unserer Nachbarländer kommt sie schon zur Anwendung. Sie war auch in der Schweiz in 17 Kantonen die gängige Lösung vor der Einführung des Transplantationsgesetzes. Wurde unsere Lage besser, als wir umschwenkten, oder wurde sie schlechter? Sie wurde, was die Anzahl der transplantierten Organe anbetrifft, schlechter. Welchen Schluss ziehen wir hieraus? Wir müssen etwas ändern; wir brauchen meiner Meinung nach eben halt den Übergang zur Widerspruchslösung, genauer gesagt, zur sogenannt erweiterten Variante der Widerspruchslösung. Es handelt sich um eine erweiterte Variante, weil in jedem Fall - und das ist mir wichtig - die Angehörigen den Entscheid am Schluss noch fällen können, falls kein dokumentierter negativer Entscheid da ist. Mit anderen Worten: Wenn Sie als mündiger Erwachsener dokumentiert haben, dass Sie keine Organentnahme wollen, ist die Sache klar. Wenn keine negative Willensbekundung dokumentiert ist, dann haben die Angehörigen im Ernstfall das letzte Wort. Darum ist Artikel 8 Absatz 3ter wichtig. Mit dieser Bestimmung wird verlangt, dass die nächsten Angehörigen über ihr Widerspruchsrecht informiert werden.
Ich nenne ein praktisches Beispiel: In Basel sagt man, man komme überraschend "unters Drämmli". Angenommen, mir passiert das, mein Partner muss das mit ansehen, und die Ambulanz fährt uns ins Spital. Als eingetragener Organspender bekomme ich unterwegs Angst und sage zu meinem Partner, dass ich nun doch nicht mehr wolle, dass mir Organe entnommen würden. Bei dieser Ausgangslage könnte er im Ernstfall am Schluss entscheiden und sagen, dass ich die Organentnahme nicht mehr wünschte. Das ist wie ein Vetorecht - das ist entscheidend.
Sie sehen: Es werden nicht einfach alle Schranken entfernt. Auch mit der Widerspruchslösung herrschen keine Wildwest-Methoden. Ich hoffe, dass ich das hier klarstellen konnte und Sie deshalb meinen Minderheitsantrag unterstützen können. [PAGE 138]
Denken Sie daran: Über 1100 Menschen warten, warten und warten auf eine Organspende.