Gutzwiller Felix · Ständerat · 2013-11-28
Gutzwiller Felix · Ständerat · Zürich · FDP-Liberale Fraktion · 2013-11-28
Wortprotokoll
Vorab sei festgehalten, wie das die Kommissionspräsidentin ausgeführt hat, dass diese Teilrevision erwünscht ist, dass die Änderungen richtig sind und dass wir auch hoffen, dass diese Massnahmen greifen. Allerdings ist in der Optik der Minderheit die Hauptfrage nach wie vor offen: Wie löst man das Problem des Organmangels in der Zukunft? Man kann davon ausgehen, dass diese Massnahmen etwas bringen, das ist klar auch meine Meinung. Aber ob sie das Problem wirklich lösen, bleibt offen.
Das Problem ist klar: Es gibt, wenn Sie mir diese Terminologie gestatten, eine Schere zwischen der Nachfrage nach Organen und dem Angebot, die sich immer weiter öffnet. Allein im letzten Jahr ist die Warteliste für Organe um ungefähr 8 Prozent länger geworden, und gleichzeitig hat die Zahl der verfügbaren Organe um 8 Prozent abgenommen. Das ist also ein Delta, eine Differenz von 16 Prozent in einem Jahr, und dieses Jahr stellt keinen Ausreisser dar, sondern entspricht der Langfristtendenz, dass wir mehr Organe benötigen und weniger Organe zur Verfügung haben.
Dieses Problem wird mit der Revision nicht gelöst. Deshalb glauben wir auch, dass in der längerfristigen Entwicklung ein Umstieg und Systemwechsel hin zur Widerspruchslösung sinnvoll wäre. Die Widerspruchslösung bringt in einem gewissen Sinn eine andere, neue soziale Norm, nämlich dass es normal ist und der Norm entspricht, dass ich auch bereit bin, Spender zu sein, wenn ich für mich selber in Zukunft den Anspruch erhebe, ein Organ zu erhalten - und das gilt zumindest für die riesige Mehrheit der Bevölkerung. Das sollte eigentlich dann selbstverständlich sein, wenn sich die Angelegenheit so entwickelt. Wie Sie alle wissen, ist es eine Wahrscheinlichkeitsfrage: Wir können nicht voraussehen, ob wir je in die Lage kommen, Empfängerinnen und Empfänger oder Spenderinnen und Spender von Organen zu sein. Deshalb ist es wichtig, dass wir uns als lebende, autonome Erwachsene die Frage stellen und auch entscheiden: Will ich ein Organ spenden, oder will ich das nicht?
Das Problem der immer längeren Warteliste werden wir, wie ich vermute, mit dieser Revision nicht lösen. Die Zahlen sind dramatisch, Frau Egerszegi hat sie kurz in Erinnerung gerufen. Die Warteliste umfasst zurzeit ungefähr 1100 Patientinnen und Patienten, und dahinter stehen 1100 Einzelschicksale.
Es gibt pro Jahr sechzig bis achtzig Todesfälle, die nicht eintreten müssten, hätten wir mehr Organe; dies in einem Land, das eine der niedrigsten Organspenderaten in Europa hat. Wenn wir etwa das Niveau der Spenderaten von Spanien oder nur schon von unserem Nachbarn Österreich hätten, die beide die Widerspruchslösung haben, dann wären wohl die meisten dieser sechzig bis achtzig Todesfälle pro Jahr nicht eingetreten. Mit anderen Worten: Wir hätten Leben gerettet.
Lassen Sie mich zu den beiden Lösungen kommen: Wie Sie gehört haben, haben wir heute die Zustimmungslösung. Die Minderheit schlägt einen Wechsel zur Widerspruchslösung vor. Vielleicht ganz kurz etwas zur Nomenklatur: Eigentlich wäre für die Lösung, die die Minderheit vorschlägt, der französische Ausdruck viel besser, nämlich "consentement présumé", was auf Deutsch "vermutete Zustimmung" heisst. Man geht also von diesem "consentement présumé", von dieser vermuteten Zustimmung der Person aus, ausser, sie habe klar Nein gesagt und diesen Willen in einem entsprechenden Register dokumentiert. Diese Widerspruchslösung, wie ich sie jetzt der Einfachheit halber nenne - obwohl Sie immer mitdenken sollen, dass es ein "consentement présumé" ist -, ist eine gängige Lösung. Sie ist nicht etwas besonders Neues, sondern wird in den meisten Nachbarländern praktiziert. Sie war sogar in der Schweiz in siebzehn Kantonen die gängige Lösung vor der Einführung des national harmonisierenden Transplantationsgesetzes. Schon damals gab es eine grosse Debatte mit ähnlichen Argumenten über den Lösungstyp.
Ich muss Ihnen einfach sagen, dass die Situation sechs Jahre nach der Einführung des neuen Transplantationsgesetzes nicht besser, sondern eher schlechter geworden ist. Deshalb verstehe ich nicht ganz, weshalb der Bundesrat diesen Schritt hin zur Widerspruchslösung nicht machen will. Die Argumentation ist ja wie folgt: Wir haben ein neues Gesetz, wir haben auf diese sogenannte Zustimmungslösung umgestellt, und die Situation ist eher schlechter geworden. Trotz bestimmter Informationsanstrengungen sind die Wartelisten länger, und es gibt weniger Organe. Es ist nicht so, dass in der Vergangenheit, in diesen sechs Jahren, gar nichts gemacht wurde. Es gab Informationskampagnen. Vielleicht waren sie noch zurückhaltend; das kann man besser und intensiver machen. Man kann in den Spitälern die Infrastrukturen verbessern. Das sind alles richtige Massnahmen, da unterstützen wir den Bundesrat, aber der Glaube fehlt etwas, dass das Problem gelöst werden wird. Denn, wie gesagt, hätten wir in diesen sechs Jahren mit dem neuen Gesetz, mit der Zustimmungslösung Fortschritte gemacht, dann würde sich diese Debatte gar nicht ergeben.
Deshalb schlagen wir diese sogenannte erweiterte Variante der Widerspruchslösung vor. Es ist eine erweiterte Variante, weil in jedem Fall - das ist mir wichtig! - die Angehörigen den Entscheid fällen können, falls kein dokumentierter Entscheid da ist. Mit anderen Worten: Wenn Sie als autonomer Erwachsener dokumentieren. Sie wollten keine Organentnahme, dann ist die Sache klar. Wenn kein dokumentierter Wille da ist, dann haben die Angehörigen das letzte Wort.
Lassen Sie mich nun kurz zusammenfassen, was die Argumente dagegen, aber auch dafür sind. Ich befleissige mich der Aufgabe, hier so gut wie möglich die wichtigen Argumente zu diskutieren.
1. Man sagt, es bringe nicht viel, jetzt einen Systemwechsel zu machen. Ich habe es schon angetönt, dass die Massnahmen, die vorgeschlagen werden, wichtig und unstrittig sind: Information, Infrastrukturen usw. Ich bin mit der Kommissionssprecherin durchaus einverstanden: Auch wenn der [PAGE 991] Nachweis zu einem einzelnen Element des ganzen Paketes, das die Bereitschaft zur Organspende in einem Land fördern soll, nicht ohne Weiteres erbracht werden kann, bleibt die Tatsache, dass Länder wie Spanien und Österreich mit dieser Widerspruchslösung und anderen Massnahmen deutlich mehr, dramatisch mehr Organe zur Verfügung haben als eben die Schweiz. Wenn Sie beispielsweise Spanien mit der Schweiz vergleichen: Die Zahlen in der Schweiz betragen einen Drittel der Zahlen in Spanien. Es ist nicht einsichtig, weshalb das so bleiben muss. Ein Wechsel kann also durchaus etwas bringen.
2. Es wird auch eingewendet, man könne mit der jetzigen Lösung das Potenzial in der Schweiz besser ausschöpfen. Zu Recht wird der Kanton Tessin zitiert, der höhere Raten hat, der gut organisiert ist. Gerade aber die Bemerkung der Kommissionssprecherin, dass das nicht stark variiere und nachher nicht viel anders sei als vorher, zeigt ja, dass diese Lösung nur ein Element ist. Es kommen Mentalitätsunterschiede dazu. Es gibt Untersuchungen, die zeigen, dass in der Tat die Spendebereitschaft in der Deutschschweiz geringer ist als in der lateinischen Schweiz. Das mag viele Gründe haben.
3. Es wird gesagt, es sei eine staatliche Verordnung, wenn man nun einen Systemwechsel mache. Nein! Es ist eine andere gesellschaftliche Grundhaltung, es ist keine staatliche Verordnung. Jeder Erwachsene ist frei zu sagen: "Ich will Organspender sein!", oder "Ich will das nicht." Ich sage es aber noch einmal: Die gesellschaftliche Grundregel sollte sein: Wenn ich einmal ein Organ brauche, dann stehe ich auch als Spender zur Verfügung. Zumindest in der Deutschschweiz hat man ein bisschen den Eindruck, das Grundgefühl sei: Wenn ich einmal ein Organ brauche, möchte ich dann eines, dann will ich, dass es auf der Warteliste vorwärtsgeht; aber mit Blick auf meine eigenen Organe habe ich eine gewisse Zurückhaltung. Das geht nicht auf. Zu nehmen, aber nicht zu geben - das funktioniert nicht nur bei vielen anderen Themen nicht, es funktioniert auch hier nicht.
4. Das letzte und vielleicht interessanteste Argument ist jenes der Mehrheit der Nationalen Ethikkommission. Es gibt dort eine Mehrheit und eine Minderheit; die Minderheit ist für die Widerspruchslösung, die Mehrheit ist dagegen. Die Mehrheit sagt, es sei letztlich ein Eingriff in persönliche Freiheiten, wenn man die Menschen vor die Frage stelle, ob sie spenden wollten oder nicht. Ich sage zunächst einmal: Es muss niemand entscheiden; man kann es, wenn man nicht entscheiden will, den Angehörigen überlassen. Ich persönlich glaube, dass ein autonomer Erwachsener es entscheiden soll und es entscheiden will.
Ein Eingriff in die Freiheitsrechte wird dergestalt definiert, dass man sagt, der Mensch müsse auch die Freiheit haben, nicht zu entscheiden. Diese Freiheit, wird argumentiert, würde man ihm mit der Widerspruchslösung nehmen. Das ist ein falsches Argument. Erstens muss man nicht entscheiden, zweitens ist es richtig, dass autonome Erwachsene entscheiden, drittens - und das ist das Wichtigste - entgeht einem mit diesem Argument die Dimension der gesellschaftlichen Solidarität völlig. Auch die gesellschaftliche Solidarität zwischen Gesund und Krank funktioniert nur, wenn es ein Minimum an Solidarität zwischen Empfängern und Spendern von Organen gibt.
Für die Widerspruchslösung spricht erstens einmal, dass sie mittelfristig, zusammen mit anderen Massnahmen, mehr Organe zur Verfügung stellen wird. Kollege Mühlbacher, Leiter der Universitätsklinik für Chirurgie in Wien, hat es gestern im Beitrag der Sendung "10 vor 10", der zitiert worden ist, sehr klar gesagt: Mit der Änderung der gesellschaftlichen Norm ergibt sich mittelfristig auch ein höheres Angebot an Organen. Und es gibt weniger Sterbefälle auf der Warteliste, da besteht ein direkter Zusammenhang. Zweitens gibt es Sicherheit über den Willen. Heute ist nicht immer ganz klar, ob es ein Register gibt, in dem man sich eintragen kann. Wenn es ein solches gibt, ist der Wille auch für die Angehörigen und für die betreuenden Ärzte und Ärztinnen klar dokumentiert. Drittens sollte man die Angehörigen nicht überfordern. Auch die Kommissionspräsidentin hat davon gesprochen. Genau das ist nämlich Sinn und Zweck der Regelung. Das scheint mir sehr wichtig, weil sehr oft das Gegenteil gesagt wird. Alle Ärzte und Ärztinnen und alle Pflegenden sagen, eine solche Lösung erleichtere das Gespräch mit den Angehörigen.
Wenn nämlich ein Wille dokumentiert ist, dann weiss man, was Sache ist; wenn kein Wille dokumentiert ist, dann wissen die Angehörigen in dieser schwierigen Situation, dass es eigentlich das normale, gesellschaftlich solidarische Verhalten wäre, Organe zu spenden. Man entlastet die Angehörigen, man entlastet die Pflegenden ganz eindeutig, indem man die Grundhaltung der Gesellschaft definiert. Es führt also zu einer Entlastung, zu einer Erleichterung der Angehörigen und nicht zum Gegenteil.
Ich komme damit zu den Schlussfolgerungen: Die Revision ist gut; Sie sehen, dass es auch keine anderen Minderheitsanträge gibt. Wir stellen uns komplett hinter diese Revision. Wir glauben aber, dass es richtig ist, den Systemwechsel zu wagen. Die Chancen, dass die Schweiz ihr sehr tiefes Niveau der Spenderaten etwas anheben kann, sind damit zumindest besser. Ich weise darauf hin, dass das angesprochene Solidaritätsthema nicht nur ein individuelles ist, also nicht nur die Solidarität der Gesunden mit den Kranken, der möglichen Spender mit den möglichen Empfängern beinhaltet. Es gibt auch noch ein Thema, das über die Landesgrenzen hinausgeht. Es gibt nämlich, wie Sie sicher wissen, heute einen europäischen Organpool; es gibt also nicht nur Schweizer Organe für Schweizer Patienten. Die Schweiz ist Nettoempfängerin von Organen - es fällt Ihnen nicht schwer, sich das vorzustellen -: Wir haben ein tiefes Niveau der Spenderaten, und wir haben mehr Patienten auf der Warteliste. Das heisst, dass wir immer wieder Nutzniesser von anderen Ländern sind. Wir tragen deutlich weniger zum europäischen Organpool bei, als wir daraus von den europäischen Ländern, etwa von Spanien oder Österreich, erhalten.
Um das bereits geschilderte Problem dieser gewaltigen Schere, die sich auftut, in Zukunft zu beheben, haben wir, insgesamt und nüchtern betrachtet, bessere Chancen, wenn sich die soziale, die gesellschaftliche Norm etwas ändert. Letztlich steht dem Freiheitsverlust - wenn es denn einer wäre! -, den die Ethikkommission moniert, ein minimaler Solidaritätsgewinn hinsichtlich der Kranken auf der Warteliste gegenüber. Bei dieser Ausmehrung zwischen einem möglichen minimalen Freiheitsverlust und einer minimalen Solidarität mit den Kranken würde ich jedenfalls die Solidarität wählen.
Ich bitte Sie, den Systemwechsel zu wagen und mit der Minderheit zu stimmen.