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Keller-Sutter Karin · Ständerat · 2013-11-28

Keller-Sutter Karin · Ständerat · St. Gallen · FDP-Liberale Fraktion · 2013-11-28

Wortprotokoll

Ich möchte vorab klar sagen, dass ich für Eintreten auf die Teilrevision bin; diese scheint mir unbestritten zu sein.

Ich möchte jetzt vor allem ein paar Gedanken zur Widerspruchslösung vortragen, die von der Minderheit Gutzwiller vorgeschlagen wird. Ich teile klar die Haltung des Bundesrates und der Mehrheit. Für mich handelt es sich hier um eine ethische Frage. Es ist nicht eine Frage, die ideologisch beantwortet werden kann oder bei der man einfach sagen kann, etwas sei richtig oder falsch oder links oder rechts. Wir haben uns in der Kommission, das hat die Präsidentin ausgeführt, einlässlich mit dieser Frage auseinandergesetzt. Ich habe die Diskussionen dort als tiefgründig, ehrlich und authentisch empfunden. Ich habe mir heute, als ich den Vorrednerinnen und Vorrednern zugehört habe, auch gesagt, dass wir ja oft Gesetze machen, die verschiedene Gruppen betreffen; einmal ist es die Landwirtschaft, dann die Finanzindustrie oder manchmal auch das Gewerbe. Heute machen wir ein Gesetz, das uns alle betrifft, denn wir alle sterben. Wir alle sind mit dem Tod konfrontiert, selber und wenn es um Angehörige geht. Der Tod ist in diesem Sinn keine Nebensache im Leben, der Tod ist vielmehr eine Hauptsache.

Kollege Gutzwiller hat gesagt, wer selber gerne Organe empfangen möchte, sollte auch bereit sein, Organe zu spenden. Damit bin ich einverstanden. Das ist aber keine Frage des Systems. Es ist nicht die Frage, ob Sie die Widerspruchslösung nehmen oder ob man selber zustimmen soll, sich damit auseinandersetzen und vielleicht auf einer Spenderkarte deklarieren soll, dass man bereit ist, für andere Menschen Organe zur Verfügung zu stellen.

Das Sterben ist eine Ausnahmesituation für alle Betroffenen - für die Sterbenden selbst, aber auch für die Angehörigen, die sie begleiten. Wer schon Sterbende begleitet hat, weiss, wovon ich spreche. Man spürt, wie das Leben den Körper verlässt, wie ein Mensch im Sterbeprozess sozusagen aus sich weicht, also wie der Mensch selber, ich sage jetzt, die Hülle zurücklässt. Und zu einem solchen Zeitpunkt als Angehöriger einen Entscheid fällen zu müssen, das scheint mir sehr anspruchsvoll zu sein. Wenn ein Widerspruch nicht in einem Widerspruchsregister dokumentiert ist, dann müssen die Angehörigen an die Stelle des Verstorbenen treten und seinen mutmasslichen Willen äussern.

Ich meine, wir sind uns alle einig: Wir alle möchten, dass Menschenleben gerettet werden, dass viele Organe zur Verfügung stehen, dass die Spendebereitschaft in der Schweiz steigt. Ich habe Vertrauen in den Bundesrat: Der Bundesrat hat einen Massnahmenplan in Aussicht gestellt; ich werde noch kurz darauf zurückkommen.

Heute ist es ja so, dass man ausdrücklich erklären muss, dass man bereit ist, Organe zu spenden. Neu muss man ausdrücklich erklären, dass man nicht bereit ist, Organe zu spenden, wenn man vermeiden will, dass einem nach dem Tod Organe entnommen werden. Die heutige Regelung entspricht für mich den Spielregeln, die wir auch sonst in der Gesellschaft haben, denn praktisch überall muss man ja ausdrücklich zustimmen - übrigens auch bei Obduktionen, [PAGE 993] also wenn Verstorbene zu wissenschaftlichen oder zu medizinischen Zwecken obduziert werden sollen. Von einer stillschweigenden Zustimmung auszugehen ist für mich in einer ethisch derart heiklen Frage schwierig, und es scheint mir auch vor dem Hintergrund der Persönlichkeitsrechte problematisch zu sein.

Die Nationale Ethikkommission im Bereich der Humanmedizin lehnt den Übergang zur Widerspruchslösung einstimmig ab, da unklar ist, ob die Spenderzahlen in der Schweiz damit steigen, gleich bleiben oder gar fallen. Die Ethikkommission sagt - und ich kann das nachvollziehen -: Wenn man nicht davon ausgehen kann, dass die Spendebereitschaft wirklich massgeblich steigt, ist ein solcher Eingriff in die Persönlichkeitsrechte fragwürdig. Ein Blick auf andere Länder zeigt, dass sich die Erwartung, dass sich die Spenderzahlen erhöhen, nicht bestätigt. Die Ergebnisse sind unterschiedlich: Es gibt Länder, in denen die Spenderrate stieg, beispielsweise in Belgien; es gibt aber auch Länder, in denen sie stagnierte, wie in Schweden, oder gar zurückging, beispielsweise in Brasilien.

Die Widerspruchslösung sagt zudem über die tatsächliche Rechtspraxis nichts aus. So werden in Spanien, das dasjenige Land mit der Widerspruchslösung ist, in dem am meisten Organe entnommen werden, nur mit Zustimmung der Angehörigen auch tatsächlich Organe entnommen. Es gibt also eine Widerspruchslösung, aber in der Praxis wird das etwas anders gehandhabt. Und es gibt auch in der Schweiz Hinweise, dass die Spenderzahlen vor allem von der Zustimmungsrate der Angehörigen abhängen, das hat Kollege Gutzwiller auch etwas angedeutet. Die kulturellen Einstellungen haben eine grosse Auswirkung auf die Spendebereitschaft. Gerade vor diesem Hintergrund scheint es mir nicht angemessen zu sein, die Teilrevision zu nutzen, um faktisch eine Bundeslösung einzuführen, ohne dass sie begleitet wäre. Das würde meines Erachtens zu unnötigen und auch zu emotionalen Diskussionen führen.

Eine deutliche Mehrheit der Ethikkommission lehnt zudem die Widerspruchslösung aus grundsätzlichen ethischen Überlegungen ab, weil - ich habe es bereits erwähnt - die Persönlichkeitsrechte tangiert werden. Betroffen ist vor allem das Recht auf ein menschenwürdiges Sterben. Die Zustimmungslösung scheint die Menschenwürde stärker zu respektieren als die Widerspruchslösung, und das ist für mich zentral. Die Einwilligung in die Organspende sollte aus meiner Sicht nicht nur vermutet werden, sondern sollte tatsächlich vorliegen. Die Widerspruchslösung respektiert die Persönlichkeitsrechte hier nicht ausreichend, denn in extremis könnte das dazu führen, dass die Organe eines Menschen, der keine Angehörigen mehr hat, nach dem Tod entnommen werden, ohne dass sein ausdrückliches Einverständnis vorgelegen hätte.

Ich finde es wichtig, die Spendebereitschaft zu erhöhen. Ich habe es gesagt: Ich habe Vertrauen in die Massnahmen des Bundesrates. Es ist so, dass die Begleitung der Sterbenden wie auch die Begleitung der Angehörigen der Sterbenden in allen Ländern, ob sie nun die Widerspruchslösung haben oder nicht, entscheidend für die Spendebereitschaft ist. Hier müssen wir bereit sein, Ressourcen zur Verfügung zu stellen und auch die Menschen in einer solchen Ausnahmesituation zu begleiten, das Gespräch zu führen. Ich glaube, das muss der erste Schritt sein, der erste Schritt darf nicht die Widerspruchslösung sein.

Ich möchte Sie mit der Mehrheit bitten, dem Entwurf des Bundesrates zuzustimmen.

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