Kuprecht Alex · Ständerat · 2014-06-12
Kuprecht Alex · Ständerat · Schwyz · Fraktion der Schweizerischen Volkspartei · 2014-06-12
Wortprotokoll
Mit der vorliegenden Motion soll der Bundesrat beauftragt werden, von den USA die Einhaltung von mehr Datenschutz bei der Nutzung von Daten von Privatpersonen aus der Schweiz zu fordern und sich in seinem Vorgehen mit der EU-Kommission abzusprechen. Begründet wird diese Forderung damit, dass mit den Enthüllungen von Edward Snowden das gewaltige Ausmass bekanntwurde, in welchem in den USA niedergelassene Online-Firmen flächendeckend personenbezogene Daten an Nachrichtendienste weitergeben.
Der Bundesrat hat sich seit Juni 2013 mit den entsprechenden Aktivitäten der US-amerikanischen Nachrichtendienste und den Enthüllungen von Edward Snowden sehr intensiv auseinandergesetzt und dazu Stellung genommen, auch schon in seiner Beantwortung der Interpellation Eichenberger 13.4209, "US-Swiss Safe Harbor Framework. Wiederherstellung des Vertrauens beim Datenaustausch mit den USA". In seiner Stellungnahme zur vorliegenden Motion hält der Bundesrat fest, dass er das Anliegen der Motionärin in dem Sinne unterstützt, dass er seine Bemühungen zur Stärkung des Datenschutzes gegenüber den USA fortsetzen und die Entwicklungen auf europäischer Ebene mit Aufmerksamkeit verfolgen wird.
Die Kommission hat die Motion am 19. Mai 2014 diskutiert. Sie hält fest, dass das Anliegen teilweise schon umgesetzt worden ist. Die NSA-Spähaffäre hat in Bezug auf mögliche Schutzmassnahmen und allfälligen gesetzlichen Handlungsbedarf Fragen aufgeworfen. Die Kommission hat auch zur Kenntnis genommen, dass in den vergangenen Monaten schon sehr viel unternommen wurde und dass wichtige Massnahmen eingeleitet worden sind. Der stellvertretende Direktor des Bundesamtes für Justiz erwähnte in der Kommission unter anderem, dass erstens das EDA am 10. Juni 2013 die US-Botschaft mittels einer diplomatischen Note zur Stellungnahme aufgefordert hat; dass zweitens auf nachrichtendienstlichem Wege die US-Nachrichtendienste kontaktiert und um Antwort ersucht worden sind; dass sich drittens der Bundesrat im November 2013 im Rahmen einer Aussprache intensiv mit der Problematik befasst und auch Aufträge zur Aufklärung der Angelegenheit erteilt hat; dass viertens die Schweizer Behörden auf internationaler Ebene tätig geworden sind und zum Beispiel im Rahmen der Uno-Generalversammlung zu Recht die Resolution "zum Schutz der Privatheit im digitalen Zeitalter" unterstützt haben; und dass fünftens die Schweiz mit den drei anderen deutschsprachigen Ländern, gestützt auf eine Initiative des Vierländertreffens der Justizminister dieser vier Staaten, im Rahmen des Uno-Menschenrechtsrates tätig geworden ist.
Eine Minderheit der Kommission möchte mit der Motion den Bundesrat in seinen bisherigen Bemühungen stärken, die laufenden Verhandlungen vorantreiben und die Aufnahme weiterer Gespräche einleiten. Die Mehrheit der Kommission weist jedoch darauf hin, dass vonseiten des Bundesrates - wie soeben erwähnt - bereits sehr viel unternommen worden ist und sich dieser intensiv mit der Thematik auseinandergesetzt hat. Dabei sind die Behörden auch auf internationaler Ebene im Rahmen von bi- und multinationaler Tätigkeit sehr aktiv, so zum Beispiel im Moment bei der laufenden Überarbeitung der Datenschutzkonvention im Europarat. Mit der vorliegenden Motion würde also der Bundesrat mit etwas beauftragt, was er schon vor längerer Zeit eingeleitet und seither wahrgenommen hat. Bei der Diskussion stellte sich deshalb auch die Frage, was es denn essenziell bewirken würde, wenn wir die Motion annehmen würden, und welchen zusätzlichen Auftrag der Bundesrat durch sie erhalten würde. Die Kommission war sich schlussendlich mit 8 zu 4 Stimmen mehrheitlich einig, dass der Bundesrat zur Erfüllung des Motionsziels keinen parlamentarischen Auftrag mittels einer Motion benötigt, dass eine korrespondenzliche Aufforderung oder die Deponierung einer weiteren diplomatischen Note zur Aufforderung der Einhaltung von mehr Datenschutz kaum Wirkung und Beachtung finden wird und dass die koordinativen Absprachen mit den anderen europäischen Staaten ohnehin auf diplomatischer Ebene bereits vorgenommen wurden und weiter vorgenommen werden.
Trotz Annahme der Motion durch den Nationalrat und den Bundesrat beantrage ich Ihnen deshalb namens der Kommission, die Motion abzulehnen.