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Janiak Claude · Ständerat · 2014-06-12

Janiak Claude · Ständerat · Basel-Landschaft · Sozialdemokratische Fraktion · 2014-06-12

Wortprotokoll

Der Kommissionspräsident hat ja bereits erwähnt, dass es eigentlich kaum Punkte gibt, die hier noch kontrovers debattiert werden müssen. Die Fahne ist, wie Sie sehen, wenn Sie sie anschauen, fast unberührt, jungfräulich geblieben. Das heisst aber nicht, dass die Kommission dieses Geschäft nicht intensiv beraten und diskutiert hätte. Wir haben vier Sitzungen durchgeführt, und wir haben auch Anhörungen durchgeführt, die doch sehr aufschlussreich waren.

Für mich steht ausser Frage, dass diese Revision wichtig ist. Wie bereits erwähnt worden ist, lässt das heutige Gesetz viele Fragen offen und ist in der Praxis auch wenig praktikabel. Ich habe als Anwalt selber immer wieder miterlebt, dass die im Gesetz vorgesehene hälftige Aufteilung Probleme verursachen kann. Es gibt heute auch ganz unterschiedliche Praxen in den Kantonen. Viele Gerichte weichen schon heute im Sinne der jetzigen Vorlage eigentlich von der geltenden Gesetzgebung ab. Sie genehmigen Konventionen, die entsprechend formuliert sind. Es zeigt sich, dass es deshalb sicher wichtig ist, dass diese Punkte - der Präsident hat fünf Punkte erwähnt - geregelt werden.

Für mich stehen eigentlich zwei Punkte im Vordergrund. Es ist einerseits die Frage der Flexibilität: Es gibt nun einfach viele Fälle, in denen auch die wirtschaftlichen Verhältnisse der beiden Partner sehr unterschiedlich sind. Beispielsweise hat jemand ein grosses Vermögen in die Ehe eingebracht und ist eigentlich dann bei einer Scheidung nicht unbedingt noch darauf angewiesen, die Hälfte des angesparten Vorsorgeguthabens zu bekommen. Bei der anderen Seite kann es dann eben gerade anders aussehen. Ein wichtiger Punkt in der Praxis ist andererseits auch die Festlegung des massgeblichen Zeitpunkts. Es ist ja heute so, dass man beim Einreichen einer Scheidung bereits entsprechende Bestätigungen einreichen muss. Diese muss man, wenn die Verhandlung später stattfindet, noch einmal einreichen. Wenn man wirklich nach dem Gesetz geht, muss man am Schluss eine weitere Bestätigung verlangen, die dann für den Zeitpunkt gilt, in dem die Scheidung in Rechtskraft erwächst. Es ist auch so, dass bei diesem Punkt durchaus ein gewisses Erpressungspotenzial besteht: Man zögert die Sache einfach hinaus, damit die Guthaben zunehmen und man dann auch entsprechend besser fahren kann.

Ich begrüsse diese Revision, weil sie die für die Praxis relevanten Punkte berücksichtigt. Dazu gehören selbstverständlich auch die Fragen, die der Herr Kommissionspräsident weiter erwähnt hat, z. B. zu dem Fall, dass der Vorsorgefall schon eingetreten ist, aber auch zu weiteren Punkten wie der Sicherung der Bezüge, wenn während der Ehe ein Grundstück erworben wurde. All diese Punkte, die in der Praxis immer wieder Probleme aufwerfen, sind zentral und bedürfen wirklich einer Regelung.

Ich bitte Sie also, auf diese Vorlage einzutreten. Bei der einzigen Differenz, die noch besteht, werde ich mich dann im Namen der Minderheit erneut zu Wort melden. [PAGE 524]

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